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AW: Schwammwechsel - Regelfrage aus der aktuellen Tischtennis
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AW: Schwammwechsel - Regelfrage aus der aktuellen Tischtennis
Ich habe es schon an anderer Stelle geschrieben, weder die Regeln noch das T4 verbieten explizit einen Schwammwechsel und sicher ist wichtig, ob ein nachträglich erfolgter Schwammwechsel eine physikalische Behandlung darstellt oder nicht. Hier finde ich aber Mightys Punkt wertvoll, der darauf hinweist, dass es nach den Regeln irrelevant sein sollte, wer die finale Verklebung vornimmt - also Hersteller oder Privatperson.
Und hier noch die Stelle, die indirekt einen Schwammwechsel legitimiert: Zitat:
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AW: Schwammwechsel - Regelfrage aus der aktuellen Tischtennis
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AW: Schwammwechsel - Regelfrage aus der aktuellen Tischtennis
Kann man denn diese ominöse "aktuelle" Regel mal irgendwo einsehen? Weder in den Regeln, noch in den Technical Leaflets noch im letzten Handbook findet man irgendwas. Wie kann man denn da von einer aktuellen Regel sprechen? Ein Regelentwurf, der den Eingeweihten schon bekannt ist, und es sicher ist, dass er abgenickt wird oder worüber sprechen wir hier?
Ansonsten bin ich der Meinung, dass das Zitat aus dem Handbook auch daher interessant ist, weil es eine Änderung des Schwammes als prinzipiell regelkonform auslegt, wenn die übrigen Bestimmungen eingehalten werden. Damit sollte eigentlich keine genau entgegengesetzte Auslegung der alten Regel Regel möglich sein. Also müsste eine komplett neue Regel her. Inwieweit da als Ersatz eine nicht von den entsprechenden Gremien abgesegnete Technical-Leaflet-Änderung bindend ist, steht dann auch nochmal auf einem anderen Blatt. |
AW: Schwammwechsel - Regelfrage aus der aktuellen Tischtennis
Zitat:
2.04.07 The racket covering shall be used without any physical, chemical or other treatment. 3.04.02.02 The racket covering shall be used as it has been authorised by the ITTF without any physical, chemical or other treatment, changing or modifying playing properties, friction, outlook, colour, structure, surface, etc. Die Regel spricht übrigens von racket covering, nicht von rubber. Zu racket covering gehört für mich eindeutig auch der Schwamm. |
AW: Schwammwechsel - Regelfrage aus der aktuellen Tischtennis
Zitat:
Zugelassen wird nur das Obergummi ohne Schwamm, also im Bezug auf Zulassung ist der Schwamm vollkommen irrelevant. Mit anderen Worten, das zugelassene Obergummi darf mit beliebigem Schwamm verklebt werden. Was die Hersteller auch tun. Ein Spieler darf es offensichtlich auch, weil die Regeln in dieser Hinsicht zwischen Privatpersonen und Firmen nicht unterscheiden. |
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@Umpire
Okay, dann muss man den Sinn der Regel hinterfragen, wenn das Zulassungsprocedere praktisch ein ganz anderes ist. (Nur ein Teil der Kombi ist zulassungspflichtig, dann sollten die Regeln doch auch nur für den zulassungspflichtigen Teil gelten.) Ein Schneiden oder ein Ablösen des Belages vom Holz stellt keine physikalische Behandlung des Belages dar, das Aufkleben auch nicht. Warum sollte dann das Ablösen oder Verkleben des OG eine physikalische Behandlung darstellen? Diese Regel war ja eher dazu gedacht, das "Backen" von OG oder chem. Nachbehandeln von Belägen (FK, Tunen) zu verhindern. @Mighty Die Frage geht ja eher in die Richtung, ob nach abgeschlossenem Herstellungsprozess (OG und Schwamm sind bereits verklebt worden), das Produkt wieder auseinandergerupft werden darf. Ich denke - ja. |
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Zitat:
Denn was haben wir nach dem Auseinandernehmen des OG und des Schwammes? Wir haben ein zugelassenes OG! Genau in dem Zustand, in dem dieses OG von ITTF zugelassen wurde. Und dann stellen wir ein Belag her, indem wir das zugelassene OG mit einem nicht zulassungspflichtigen Schwamm verkleben. Alles vollkommen Regel konform, nichts zu meckern. |
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