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AW: Aufstiegsskandal
Krass, wenn mir sowas passiert wäre,
wären wir glaube ich handgreiflich geworden :D NIEMALS durchgehen lassen. Beschweren bis der Arzt kommt, schließlich bist du laut Ordnung (wie hier schon ausführlich erläutert) im Recht. Also ran an den Speck. Und versuchen, sowas publik zu machen, damit jede Mannschaft weiß, woran sie ist. |
AW: Aufstiegsskandal
Zitat:
Ich frage mich trotzdem, wieso man bei 10 Minuten Verspätung eines Spielers beim Treffpunkt genau 10 Minuten nach Spielbeginn ankommt. Wer plant denn bitte keine Einspielzeit bei einem Spiel ein, bei dem es um die Meisterschaft geht??? Allerdings gab es auch schon Spiele, die Kampflos für die Heimmannschaft gewertet wurden, da die 10 Minuten zu spät angefangen haben und das im Spielbericht vermerkt haben. Begründung: Eigenmächtiges Verlegen des Spieles ohne Genehmigung des Staffelleiters. Von Falschaussagen ("Wir waren pünktlich") halte ich übrigens nichts, dann lieber die Variante mit den einheitlichen Trikots/ Hosen etc. und sich die Gegner einfach merken, denn man sieht sich immer zweimal im Leben (mindestens). |
AW: Aufstiegsskandal
Zitat:
also im wttv und bttv undenkbar. allerdings ist der heimverein eigentlich verpflichtet selbst die halle ne halbe stunde vor spielbeginn zu verfügung zu stellen(bttv). die karenzzeit mit 30 Minuten nach dem Spielbeginn ist hier halt gegeben. leider im ttvn nicht, habe auch mal in die wo des ttvn geschaut aber so wie des geschrieben ist müsste man sich normalerweise noch einspielen und net gleich anfangen weil eine bereitstellung des spiellokals zu einem bestimmten zeitpunkt ist nicht vorgesehn. also liegt wohl die einspielzeit im ermessen des heimvereins ob jetzt 0 oder 30 Minuten. das mit das der mannschaftwettkampf trotz verspätung ordnungsgemäß beginnt ist interessant. naja was soll man machen sportlich fair ist die regelung für den amateursport nicht. schließlich müssen ja auch leute arbeiten die die kids zu den punktspielen fahren. |
AW: Aufstiegsskandal
Zitat:
Wir sind mal zu einem Jungenpunktspiel in der Bezirksliga eine Stunde zu spät gekommen weil sich unser Fahrer total verfahren hat. Wir haben trotzdem noch gespielt. Das ist natürlich keine Selbstverständlichkeit, aber bis 30 Minuten versteht sich nach meiner Auffassung von Sportlichkeit von selber ... wir sind doch nicht beim Fußball ;) |
AW: Aufstiegsskandal
Die Regellage im TTVN ist so: laut WSO gibt es keine Wartepflicht!
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AW: Aufstiegsskandal
Ich muss zugeben, dass ich 2-3 Sachen nicht ganz verstanden habe:
ein Spieler verspätet sich zum Treffpunkt um 10 min. und die ganze Mannschaft verspätet sich zum SPIELBEGINN um 10 min.? Es ist doch selbstverständlich, dass die Spieler (egal im welchen Alter und in welcher Klasse) bestimmte Zeit brauchen sich umzuziehen und einzuspielen. Also bitte grundsätzlich damit rechnen das die Fahrt zum Spiel auch noch 10-15 min. länger dauern könnte, als geplant. Nun? Ich weiss nicht wie es in euerem Verband geregelt ist, wenn sich eine Mannschaft verspätet, aber das werdet ihr schon erfahren. Dass der Gegner das Spiel trotzdem austragen sollte - steht ausser Frage und sollte klar sein. So viel zum Fairness im Sport. Dass ihr nicht rechtzeitig angereist seit (abgesehen von 10 min. Verspätung des Mannschaftskollegen) ist wohl auch klar. Also in der Zukunft... P.S. Offiziell habt ihr euch "nur" 10 min. verspätet. In der Wirklichkeit mehr als eine halbe Stunde (mit umziehen, Einspielzeiten, Mannschaftsaufstellung-Abgabe usw.) |
AW: Aufstiegsskandal
wo hat er denn geschrieben das der spieler 10 mins zu spät gekommen ist?
er schreibt nur das sie 10 mins zu spät angekommen sind, also hat der sich wohl ne halbe stunde verspätet. |
AW: Aufstiegsskandal
Das es im TTVN keine Karenzzeit gibt finde ich echt erstaunlich. Kann mir gar nicht wirklich vorstellen, dass das so praktikabel ist.
Bei uns gilt, dass das Spiellokal 30 Minuten vor Spielbeginn zu betreten ist und eine Einspielmöglichkeit gegeben sein soll. Dazu eben nochmal die 30 Minütige Karenzzeit. Was macht man denn im TTVN, wenn es verkehrs- oder wetterbedingt zu schlechten Strassenlagen kommt? Zwei Tage vorher losfahren und campieren? Naja in dem Fall ist die Heimmannschaft absolut im Recht gewesen, den Vorfall mit den Beleidigungen würde ich dennoch melden, zumindest sofern sie nur von einer Seite kamen... |
AW: Aufstiegsskandal
Zitat:
Ob sich der Spieler 10 min., halbe Stunde oder gar ganze Stunde verspätet hat? Ausserdem hat man heute durch Mobiltelefon die Möglichkeit den Mannschaftsführer vom Gener anzurufen und den sagen, dass man sich ein bisschen verspäten wird. So oder so hat man sich nicht nur 10 min. verspätet (man kam eben 10 min. nach dem Spielbeginn - verspätet hat man sich aber deutlich mehr...) Trotzdem - hätte man das Spiel austragen können/sollen. |
AW: Aufstiegsskandal
Zitat:
ich versuch mal eine rechrliche Aufarbeitung: Zitat aus der Wettspielordnung des NTTV 5.12.1 Bei verspätetem Eintreffen einer Mannschaft innerhalb von 30 Minuten nach dem offiziellen Spielbeginn ist das Spiel noch auszutragen. Die verspätet eintreffende Mannschaft ist mit einer Ordnungsgebühr gem. 7.7.8 zu belegen. nicht so in Niedersachen beim TTVN!!! 13 Spielbereitschaft a Der Mannschaftskampf hat pünktlich zur festgelegten Anfangszeit zu beginnen. Eine Mannschaft gilt als spielbereit, wenn sie zur Begrüßung mit mehr als der Hälfte der nach dem jeweiligen Spielsystem erforderlichen Spieler antritt. b Eine zur Begrüßung zu Beginn eines Mannschaftskampfes nicht vollständige Mannschaft kann sich während des Mannschaftskampfes unter Beachtung von WO/AB D 3.1 ergänzen. c Tritt eine Mannschaft zu einem Mannschaftskampf verspätet an und wird der Mannschaftskampf trotzdem ordnungsgemäß begonnen, so wird er entsprechend seinem Ausgang gewertet. Seite 112 WO/AB, Abschnitt J: Bestimmungen für die Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb d Bei Koppelspielen an einem Tage muss der Gastgeber des zweiten Mannschaftskampfes eine Stunde auf den Gast warten, falls die Spielzeit des ersten Mannschaftskampfes überschritten wird. Als Normalspielzeit für einen Mannschaftskampf gelten dabei drei Stunden, die Überschreitung ist vom Gastgeber des ersten Mannschaftskampfes auf dem Spielberichtsformular zu bescheinigen. e Fällt ein Mannschaftskampf wegen Nichterscheinens einer Mannschaft aus, so kann er neu angesetzt werden, wenn das Nichterscheinen durch höhere Gewalt verursacht war. Die bei einer Neuansetzung entstehenden Fahrtkosten sind von den beteiligten Vereinen zu gleichen Teilen zu tragen. Bei durch Nichterscheinen einer Mannschaft ausgefallenem Mannschaftskampf ist der rechtzeitige Reiseantritt in jedem Falle nachzuweisen. f Begründet eine Mannschaft ihre Verspätung oder ihr Ausbleiben mit dem Ausfall eines privaten Verkehrsmittels, so unterliegt sie einer erhöhten Beweispflicht. Sie kann, falls eine Neuansetzung nicht gerechtfertigt erscheint, für die dem Heimverein entstandenen Kosten (Hallenmiete) ersatzpflichtig gemacht werden. g Die Entscheidung, ob in einzelnen Sonderfällen höhere Gewalt vorgelegen hat, trifft für alle Spielklassen unterhalb der Oberligen der Vizepräsident Wettkampfsport des TTVN auf Anfrage der spielleitenden Stelle. Der Anfrage sind alle Beweismittel beizufügen. h Sechser- und Vierer-Mannschaften spielen grundsätzlich an zwei Tischen, Dreier- und Zweier-Mannschaften an einem Tisch. Der Heimverein kann die Anzahl der Spieltische um einen erhöhen. Weigert sich die Gastmannschaft, an dem zusätzlichen Tisch zu spielen, so liegt ein Grund für eine nachträgliche kampflose Wertung zugunsten der Heimmannschaft vor. i Wird ein Mannschaftskampf an mehr als einem Tisch ausgetragen, müssen die Tische vom gleichen Typ sein. Weitere Erhöhungen der Tischzahl und das Spielen an unterschiedlichen Tischen können nur mit Zustimmung des Gegners erfolgen. j Als Normalspielzeit für die in WO/AB D 10.5 genannten Spielsysteme gelten dabei drei Stunden. Kann diese Normalspielzeit in einem Mannschaftskampf nicht eingehalten werden, so sind die beteiligten Mannschaften verpflichtet – soweit es nach der jeweils vorgeschriebenen Spielreihenfolge möglich ist – auch an mehr Tischen zu spielen. k Die für das jeweilige Spielsystem festgelegte Reihenfolge muss eingehalten werden. Für die Ansetzung der einzelnen Spiele ist dabei folgendes zu beachten: Soweit der Mannschaftskampf an zwei Tischen ausgetragen wird, sind die beiden ersten Spiele gleichzeitig anzusetzen. Das jeweils folgende Spiel wird an dem zuerst frei gewordenen Tisch angesetzt. Unabhängig von dieser Regelung steht jedem Spieler nach Beendigung eines von ihm ausgetragenen Spiels eine Pause von fünf Minuten zu. Darüber hinausgehende Spielverzögerungen sind zu vermeiden. l Ist ein Spieler zwei Minuten nach Aufruf nicht spielbereit, so geht dieses Spiel kampflos an den Gegner. Bei Fehlen beider Gegner wird der Punkt nicht gewertet und in der Abwicklung des Mannschaftskampfes fortgefahren. 14 Unvollständiges Antreten a Tritt eine Mannschaft nicht in der Sollstärke an, so wird sie für jeden fehlenden Spieler mit einem Ordnungsgeld belegt. 15 Mindeststärke a Eine Mannschaft muss in folgender Mindeststärke antreten: 4 Spieler bei 6er-Mannschaften, 3 Spieler bei 4er-Mannschaften, 2 Spieler bei 3er-Mannschaften, 2 Spieler bei 2er-Mannschaften b Tritt sie mit weniger Spielern an, gilt das als Nichtantreten. 16 Nichtantreten a Tritt eine Mannschaft, außer in begründeten Fällen, nicht an, so wird der Mannschaftskampf kampflos für den Gegner als gewonnen gewertet. b Bei Nichtantreten einer Mannschaft sind dem Gegner für das Hinspiel bzw. für das noch auszutragende Rückspiel die Fahrtkosten für einen Pkw (Vierermannschaft) bzw. zwei Pkw (Sechsermannschaft) zu erstatten (0,26 € pro km/Pkw). Bei gekoppelten Spielen sind die anteiligen Fahrtkosten (50% bzw. 33 1/3%) zu ersetzen. Zusätzliche Kosten für auswärtige Spieler bleiben dabei unberücksichtigt. WO/AB, Abschnitt J: Bestimmungen für die Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb Seite 113 c Eine eventuelle Fahrtkostenforderung ist vom Gegner innerhalb von 14 Tagen an die spielleitende Stelle zu richten, die für die Geltendmachung dieser Forderung bei der nichtantretenden Mannschaft verantwortlich ist. Bezüglich des Nichtzahlens oder nicht rechtzeitigen Zahlens werden solche Fahrtkostenforderungen wie Ordnungsgelder demnach reichen 10 Minuten für ein Nichtantreten aus! allerdings gibt es die Möglichkeit der Neuansetzung (Nichtverschulden) ich kannte das bisher nur aus der Regelung des NTTV nicht des TTVN, die Regelung bedarf der Überarbeitung im Sinne der Vorschrift des NTTV, zusammenfassend lässt sich sagen spielt man ab Oberliga in Niedersachsen kann man sich 30 Minuten verspäten (Zuständig dann NTTV!) spielt man darunter müssen zum Spielbegin mehr als die Hälfte der Spieler anwesend sein. oder täusch ich mich da? |
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