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Klember 24.11.2010 00:08

Anwesenheitspflicht bei Meisterschaftsspiel
 
Hallo liebe Regelkundige,

ist es eigentlich verpflichtend festgelegt, daß die gesamte Mannschaft bis zum Abschluß eines Spiels vor Ort bleiben muß? Oder darf z.B. die Nummer 1, nachdem sie ihr zweites Einzel absolviert hat und nicht für das Schlußdoppel nominiert ist, die Halle verlassen?
Ich weiß, daß es häufig so gehandhabt wird, daß Spieler aus z.B. privaten Gründen nach ihrem zweiten Einsatz die Halle verlassen, aber ist das offiziell erlaubt? Oder müßten sie eigentlich bis zum letzten Ball des gesamten Matches abwarten?

Spannend wird das möglicherweise, wenn ein Spieler ein Heimspiel z.B. in der zweiten Mannschaft absolviert, vor dem Ende der Partie geht, zum Auswärtsspiel der ersten Mannschaft fährt und dort Ersatz spielt.
Wenn das offizielle Ende des ersten Spiels nach dem Beginn des zweiten Spiels liegt, sollte das, soweit ich mich erinnern kann, nicht erlaubt sein.
Was ist aber, wenn Spiel 1 um 13:50 endet, Spiel 2 aber um 14 Uhr beginnt (und aufgrund der Distanz zwischen den Spielorten klar ist, daß der betreffende Spieler nicht bis 13:50 Uhr gewartet hat).

Verband ist der HTTV, würde mich aber auch für ggf. abweichende Regelungen interessieren.

Gruß
Klember

Fastest115 24.11.2010 00:10

AW: Anwesenheitspflicht bei Meisterschaftsspiel
 
Im WTTV darf der Spieler nach seinem letzten Spiel verschwinden.

Theoretisch darf er sogar nach dem Doppel oder dem ersten Einzel verschwinden oder auch wenn er im Abschlussdoppel steht. Die Spiele gehen dann kampflos an den Gegner.

Daraus könnte man jetzt noch X mögliche Fälle bauen. Fakt ist ein Spieler muss nicht bis zum Ende in der Halle bleiben.

tt-trommler 24.11.2010 07:32

AW: Anwesenheitspflicht bei Meisterschaftsspiel
 
Zitat:

Zitat von Klember (Beitrag 1959366)
Hallo liebe Regelkundige,

ist es eigentlich verpflichtend festgelegt, daß die gesamte Mannschaft bis zum Abschluß eines Spiels vor Ort bleiben muß? Oder darf z.B. die Nummer 1, nachdem sie ihr zweites Einzel absolviert hat und nicht für das Schlußdoppel nominiert ist, die Halle verlassen?
Ich weiß, daß es häufig so gehandhabt wird, daß Spieler aus z.B. privaten Gründen nach ihrem zweiten Einsatz die Halle verlassen, aber ist das offiziell erlaubt? Oder müßten sie eigentlich bis zum letzten Ball des gesamten Matches abwarten?

Spannend wird das möglicherweise, wenn ein Spieler ein Heimspiel z.B. in der zweiten Mannschaft absolviert, vor dem Ende der Partie geht, zum Auswärtsspiel der ersten Mannschaft fährt und dort Ersatz spielt.
Wenn das offizielle Ende des ersten Spiels nach dem Beginn des zweiten Spiels liegt, sollte das, soweit ich mich erinnern kann, nicht erlaubt sein.
Was ist aber, wenn Spiel 1 um 13:50 endet, Spiel 2 aber um 14 Uhr beginnt (und aufgrund der Distanz zwischen den Spielorten klar ist, daß der betreffende Spieler nicht bis 13:50 Uhr gewartet hat).

Verband ist der HTTV, würde mich aber auch für ggf. abweichende Regelungen interessieren.

Gruß
Klember

Du liegst vollkommen richtig.
Es gibt keine Pflicht bis zum Ende anwesend zu sein. Es genügt sogar wenn Du in sportgerechter Kleidung einen einzigen Ball gespielt hast und dann wieder verschwindest - dann hast Du mitgewirkt und die Mannschaft war vollständig angetreten, bekomt also keine Strafe für unvollständiges Antreten.

Es gibt keine abweichende Regelung.
Spielen in zwei Mannschaften ist erlaubt wenn das erste Spiel beendet war bevor das zweite beginnt. (es zählt also nicht wie auch schon behauptet der zeitpunkt des Individualspiels des Spielers sondern des Gesamtwettkampfes.)

Pinguin 24.11.2010 09:24

AW: Anwesenheitspflicht bei Meisterschaftsspiel
 
Zitat:

Zitat von tt-trommler (Beitrag 1959420)
Es gibt keine Pflicht bis zum Ende anwesend zu sein. [...] Es genügt sogar wenn Du in sportgerechter Kleidung einen einzigen Ball gespielt hast und dann wieder verschwindest - dann hast Du mitgewirkt [...]

Es gibt keine abweichende Regelung.

Kommt darauf an worauf genau Du Dich beziehst. Wenn es um die Mitwirkung am Mannschaftskampf geht, dann kann die Regelung sogar noch lockerer sein, siehe z.B. RL/OL-Ordnung:
RLO-DTTB E 5.5.3
Der Einsatz eines Spielers in Mannschaftskampf der RL oder OL ist dann regelgerecht, wenn er bei mindestens einem Einzel oder Doppel mitwirkt und dieses auch in die Wertung eingeht. Dies gilt auch für verspätet eintreffende Spieler. Eine Mitwirkung im Sinne dieser Bestim mung ist schon dann gegeben, wenn der im Einzel oder Doppel aufgestellte Spieler bei der Begrüßung anwesend ist oder andernfalls sein Einzel oder Doppel frühestens nach dem ersten Aufschlag, selbst ohne Angabe von Gründen, beendet.
Was das "Anwesend bis zum Schluss" (nicht nötig) bzw. Spielen in zwei Mannschaften (nur wenn der erste Mannschaftskampf beendet ist bevor der zweite anfängt - ACHTUNG: in der BL-OL beginnt der Mannschaftskampf mit dem ersten Aufschlag, darunter zumindest im TTVWH mit der Begrüßung) ist mir in der Tat auch keine andere Regelung bekannt.

tt-trommler 24.11.2010 11:13

AW: Anwesenheitspflicht bei Meisterschaftsspiel
 
Zitat:

Zitat von Pinguin (Beitrag 1959469)
Kommt darauf an worauf genau Du Dich beziehst. Wenn es um die Mitwirkung am Mannschaftskampf geht, dann kann die Regelung sogar noch lockerer sein, siehe z.B. RL/OL-Ordnung:
RLO-DTTB E 5.5.3
Der Einsatz eines Spielers in Mannschaftskampf der RL oder OL ist dann regelgerecht, wenn er bei mindestens einem Einzel oder Doppel mitwirkt und dieses auch in die Wertung eingeht. Dies gilt auch für verspätet eintreffende Spieler. Eine Mitwirkung im Sinne dieser Bestim mung ist schon dann gegeben, wenn der im Einzel oder Doppel aufgestellte Spieler bei der Begrüßung anwesend ist oder andernfalls sein Einzel oder Doppel frühestens nach dem ersten Aufschlag, selbst ohne Angabe von Gründen, beendet.

Ich hatte mich nur auf das "früher Gehen" bezogen -das gleiche gilt natürlich auch für das "später kommen" - solange das Spiel läuft bzw. in die Wertung eingehen kann.

Es soll ja schon Fälle gegeben haben (bzw. hat es sogar auf 2.BL-Ebene) bei denen eine komplett angetretene Mannschaft alle Spiele abgeschenkt hat bevor ein Spieler (ich meine mich zu erinnern im Mittelpaarkreuz) auftauchte und dann nicht mehr mitwirken konnte.;)

Hdd 24.11.2010 13:29

AW: Anwesenheitspflicht bei Meisterschaftsspiel
 
Zitat:

Zitat von tt-trommler (Beitrag 1959420)
Es gibt keine Pflicht bis zum Ende anwesend zu sein. Es genügt sogar wenn Du in sportgerechter Kleidung einen einzigen Ball gespielt hast und dann wieder verschwindest - dann hast Du mitgewirkt und die Mannschaft war vollständig angetreten, bekomt also keine Strafe für unvollständiges Antreten.

Eventuell aber eine Ordnungsstrafe wegen Verstoßes gegen Punkt G 6.2 der WO.
Gruss Hdd

Pinguin 24.11.2010 13:43

AW: Anwesenheitspflicht bei Meisterschaftsspiel
 
Zitat:

Zitat von Hdd (Beitrag 1959600)
Eventuell aber eine Ordnungsstrafe wegen Verstoßes gegen Punkt G 6.2 der WO.

Eine Ordnungsstrafe würde mich überraschen. Aber das hängt wohl wieder vom Verband ab, da die WO-DTTB keinen Abschnitt G enthält.

Hdd 24.11.2010 13:54

AW: Anwesenheitspflicht bei Meisterschaftsspiel
 
Zitat:

Zitat von Pinguin (Beitrag 1959612)
Eine Ordnungsstrafe würde mich überraschen. Aber das hängt wohl wieder vom Verband ab, da die WO-DTTB keinen Abschnitt G enthält.

WTTV WO G6.2: "...Aufstellung beider Mannschaften in Sportkleidung nach dem Spiel".
Gruss Hdd

Pinguin 24.11.2010 16:01

AW: Anwesenheitspflicht bei Meisterschaftsspiel
 
Zitat:

Zitat von Hdd (Beitrag 1959617)
WTTV WO G6.2: "...Aufstellung beider Mannschaften in Sportkleidung nach dem Spiel".

Danke für die Aufklärung. Oha, ihr seid aber formal ...

Vektor 24.11.2010 16:13

AW: Anwesenheitspflicht bei Meisterschaftsspiel
 
Abgesehen davon, dass sich unterhalb der Landesligaebene wohl niemand an diese WO-Bestimmung hält (oder?), glaubi ich nicht, dass man daraus ableiten kann, dass die Mannschaft zum entsprechenden Zeitpunkt komplett sein muss.

Der Fall später kommender Spieler ist in der WO ja sogar explizit erwähnt, ohne dass hierbei eine Ordnungsstrafe anfällt.


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