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Ersatzstellungspflicht? (HTTV)
Folgender Fall.
Die zweite Mannschaft des Gegners tritt gegen uns mit 5 Mann an. Zeitgleich spielt die dritte Mannschaft des Gegners in der gleichen Halle komplett (mit 6 Mann) gegen ihren Kontrahenten. Ist das erlaubt? Ist ja etwas seltsam in meinen Augen, aber wir sind jetzt nicht so die Regelexperten und haben nichts gesagt. |
AW: Ersatzstellungspflicht? (HTTV)
Warum sollte es nicht erlaubt sein? Ich kenne eure WO nicht (die mag da anderes Regeln, was ich jedoch bezweifle - aber ein Hoch auf den Föderalismus! ;)) aber generell fände ich einen Zwang zur Auffüllung "höherer" Mannschaften bei Schwächung der eigenen Mannschaft ziemlich blödsinnig.
Außerdem ist die Situation m.e. gleichzustellen mit "Mannschaft 2 ist nicht vollzählig (aber in Mindeststärke) und Ersatz aus welchem Grund auch immer nicht verfügbar". P.S.: Da hatten wir kürzlich schon so etwas; mit deutlich unterschiedlichen Meinungen was "sportlich fair" oder "unfair" sei. Finde ich aber gra nicht. 100%ige Sicherheit gibt dir ein Blick in die WO des HTTV - wenn dort keine Pfllicht zum Ersatz steht, dann gibt es auch keine. http://www.httv.de/ourfiles/datein/S...ordnung_10.pdf |
AW: Ersatzstellungspflicht? (HTTV)
Erlaubt ist das Antreten mit 5 Spielern schon - eine Sechsermannschaft ist spielbereit wenn auch nicht vollständig wenn sie mit 4 Spielern antritt.
Allerdings : straffrei bleibt in solchen Fällen nur die unterste Mannschaft eines Vereins. Da Euer Gegner eine dritte Mannschaft gemeldet hat muss die zweite Mannschaft immer komplett mit 6 Mann antreten. (falls keine Epidemie alle Spieler ans Krankenbett gefesselt hat - was hie ja eindeutig nicht der Fall ist) Euch kann es auch einerlei sein. Der KL wird es schon bemerken. Was es kostet steht in der Strafordnung - die Spielergebnisse der zweiten und dritten Mannschaft bleiben allerdings unberührt. ich rede vom HTTV. |
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