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TT-Hans 14.09.2011 09:23

Belag zu kurz? zulässig?
 
Hallo,

nach mehrmaligen umkleben meines Belages, musste ich jetzt feststellen das er leider etwas geschrumpft ist und jetzt ca. 2 mm zu kurz auf meinem Schlägerholz ist. Kann ich nach Regelwerk damit in Punktspielen/Turnieren spielen ?

Gruß
Hans

jes 14.09.2011 09:26

AW: Belag zu kurz? zulässig?
 
Darauf gibt es ein klares Jain.

Es ist letztendlich die Entscheidung des OSR, ob du damit spielen kannst. (Auf Turnieren ist in der Regel einer da - bei Punktspielen des öfteren nicht, dann übernimmt der Klassenleiter die Aufgabe im Nachhinein, falls einer der Gegner Protest gegen den Schläger einlegt, und du nicht wechselst.

TT-Hans 14.09.2011 09:34

AW: Belag zu kurz? zulässig?
 
Eine feste Regel gibt es dazu wohl gar nicht? Wenn ein Belag zu lang ist kann man idr. problemlos kürzen, aber andersrum ist natürlich schwierig ;-)

jes 14.09.2011 09:38

AW: Belag zu kurz? zulässig?
 
Feste Regel:Ein Belag muss den Schläger vollständig bedecken.

Aber ein OSR hat noch eine gewisse Toleranz, die er auslegen kann. Aber hier gibt es einige geprüfte SR, die sich in kürze sicher bald fachmännischer zu Wort melden können :)

tate 14.09.2011 10:33

AW: Belag zu kurz? zulässig?
 
Wenn ich mich nicht irre, ist der Toleranzwert, der bei meiner VSR-Fortbildung im Juni genannt wurde, +/-2 mm (also bei zu kleinem bzw. bei überstehendem Belag).

NicoZ 14.09.2011 10:36

AW: Belag zu kurz? zulässig?
 
2mm sind die "übliche" Toleranz auf überstehende wie zu kleine Beläge. Aber wirklich TOLERANZ, nicht die Regel - die sagt, dass der Belag den Schläger(bzw. das Schlägerblatt) vollständig bedecken muss. Wenn man nun ein Spezialist ist, der die Toleranz schon als normal dazugehörig auslegt...
Gleiches bei zu kleinem Belag. Abstrakt kann man diese Toleranz erwähnen. Aber auch wenn du 2mm sagst wird niemand eine seriöse Prognose aus der Ferne und ohne OSR-Status abgeben oder abgeben können. Mit 2mm bist du sicher in einem kritischen Bereich - geh z.B. mal davon aus dass ein OSR mit Netzlehre entscheidet "gerade noch so ok" und der nächste mit Lupe drangeht und sagt "ist nicht", eventuell sogar an vsch. Stellen. Ich _empfehle_, den Belag da in näherer Zukunft zu wechseln und (sowieso generell) einen Ersatzschläger dabei zu haben.

jes 14.09.2011 10:40

AW: Belag zu kurz? zulässig?
 
Zitat:

Zitat von Torsten von Bayern (Beitrag 1066870)
Um Dirk und Pfälzer zu ergänzen: Die unverbindliche Richtlinie von 2mm ist inzwischen weltweit einheitlich. Die ITTF hat sie in ihrem "Handbook for Match Officials" im Kapitel 7.1.1 stehen:
"Der Oberschiedsrichter muss entscheiden was akzeptabel ist, und muss seinen Schiedsrichtern entsprechende Anweisungen geben. Um aber einen Anhaltspunkt zu nennen, +/- 2mm dürften für die meisten Oberschiedsrichter eine akzeptable Toleranzgrenze sein."

Damit ist auch folgendes nochmal deutlich gesagt:
- Die Entscheidung liegt nicht beim Schiedsrichter (am Tisch), sondern beim Oberschiedsrichter.
- Der Ermessensspielraum des Oberschiedsrichters ist weder nach oben noch nach unten begrenzt.

Hier mal die älteren Antwort eines SR.
Suchfunktion kann helfen

tt-trommler 14.09.2011 11:27

AW: Belag zu kurz? zulässig?
 
Zitat:

Zitat von TT-Hans (Beitrag 2130326)
Hallo,

nach mehrmaligen umkleben meines Belages, musste ich jetzt feststellen das er leider etwas geschrumpft ist und jetzt ca. 2 mm zu kurz auf meinem Schlägerholz ist. Kann ich nach Regelwerk damit in Punktspielen/Turnieren spielen ?

Gruß
Hans

Die Frage ist möglicherweise nicht präzise genug gestellt.

Mit "zu kurz" verbinde ich "nicht lang genug" zum Griff hin. In diesem Fall hast Du absolut keine Probleme damit.

Wenn der Belag aber nur so geklebt werden kann dass auch rundum an den Seiten das Schlägerblatt mit Deinem Belag nicht komplett bedeckt ist kannst Du bei 2mm "Nichtbedeckung" Glück oder Pech haben ob ein OSR das zulässt oder nicht.

TT-Hans 14.09.2011 15:05

AW: Belag zu kurz? zulässig?
 
Zitat:

Zitat von tt-trommler (Beitrag 2130401)
Die Frage ist möglicherweise nicht präzise genug gestellt.

Mit "zu kurz" verbinde ich "nicht lang genug" zum Griff hin. In diesem Fall hast Du absolut keine Probleme damit.

Wenn der Belag aber nur so geklebt werden kann dass auch rundum an den Seiten das Schlägerblatt mit Deinem Belag nicht komplett bedeckt ist kannst Du bei 2mm "Nichtbedeckung" Glück oder Pech haben ob ein OSR das zulässt oder nicht.

Nein er ist nach oben zu kurz. Andersrum wäre es schwierig, weil mich das gerade beim Daumen stören würde...

Setz-It 14.09.2011 15:31

AW: Belag zu kurz? zulässig?
 
Vielleicht stört es mehr, aber eine freie Stelle Richtung Griff wäre legal, eine freie Stelle an der Spitze des Schlägerkopfes, die größer als die genannte Toleranz ist, hingegen nicht. Also Belag evtl. weiter oben aufkleben, und den entstehenden Freiraum unten darfst du laut Regeln mit einem Material deiner Wahl bekleben, z.B. einen Streifen eines anderen Belages. Großzügig Kantenband um die betroffene Stelle zu kleben, wäre auch noch eine Möglichkeit.


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