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Pinguin 28.08.2003 16:57

Einheitliche Spielkleidung -> Schuhe, Socken?
 
Moin zusammen,

mal so 'ne Frage: müssen eigentlich nach den im DTTB gültigen Bestimmungen in einem Mannschaftskampf auch Schuhe und Socken einheitlich sein?

(Bitte jetzt nicht über den Sinn/Unsinn von der Einheitlichkeit diskutieren...)

...Pingu

trendyandy 28.08.2003 18:12

Soweit ich weiss nicht, bezieht sich glaub ich sogar nur auf das Trikot (Hose kann also auch unterschiedlich sein, bin mir aber da nicht sicher).

DeBiBa 28.08.2003 18:16

Hallo,

also in der WO des DTTB heißt es in Abschnitt J, Absatz 2.1 "Automatische Strafen" unter dem Punkt k): "Spielen einer Mannschaft in nicht einheitlich Trikots".

Daraus, das hier eindeutig "Trikots" steht, ist zu schließen, das jeder eine andere Hose, andere Schuhe und andere Socken tragen kann. Nur die Trikots müssen eben dieselben sein.

Ich kenne auch viele vorwiegend kleinere Vereine, die ihre Mannschaften nur mit Trikots ausstatten (können).

Gruß, DeBiBa

Pinguin 28.08.2003 20:15

Zitat:

Original von DeBiBa:
also in der WO des DTTB heißt es in Abschnitt J, Absatz 2.1 "Automatische Strafen" unter dem Punkt k): "Spielen einer Mannschaft in nicht einheitlich Trikots".
Das ist ein Zusatz deines Landesverbandes, gehört also zu den Ausführungsbestimmungen. In der WO des DTTB gibt es J-2.1 nicht...

DeBiBa 29.08.2003 01:17

Gut, hast mich erwischt.

Ich versuchs nochmal:

Im Abschnitt A "Allgemeines" steht unter 5.1 folgendes:
Zitat:

Es muss in sportgerechter Kleidung (kurzärmeliges Hemd, Shorts oder Röckchen, Socken und Hallenschuhen) gespielt werden. Zu Mannschaftswettkämpfen ist in einheitlicher Spielkleidung anzutreten. Das Tragen von Trainingsbekleidung während des Wettkampfes ist grundsätzlich nicht erlaubt. In begründeten Fällen kann der OSR Ausnahmen zulassen.
Damit würde ich deine Frage mit einem klaren Ja beantworten, zumindest, was die Spielklassen angeht, die direkt dem DTTB unterliegen.

Für alle unteren Spielklassen können die zuständigen Mitgliedsverbände andere Regelungen treffen. Im Falle des WTTV wäre das dann das, was ich weiter oben zitiert habe.

Joachim Voigt 29.08.2003 07:39

nicht recherchiert aber vermutet:
es gibt dazu eine Auslegung der Schiedsrichterausschusses, der die Bestimmung auf Trikot und Short eingrenzt.
Die ist dann für den Spielbetrieb des DTTB verbindlich.
In jedem Fall wird es so praktiziert!

Viele Grüße
Joachim

Polarbaer 29.08.2003 10:44

Socken und Hallenschuhe kann man schon deshalb ausschliessen, weil es für verschiedene Fusstypen ja verschiedene Sportschuhe gibt und da waere es ja uebel, wenn Dir jemand vorschreiben wuerde, welchen Schuh du zu tragen hast ;)

Frage zu den Trikots: Müssen im Mannschaftskampf auch die Werbeaufdrucke einheitlich sein?

Edwin 29.08.2003 11:16

Hi,

Zitat:

Original von Polarbaer:

Frage zu den Trikots: Müssen im Mannschaftskampf auch die Werbeaufdrucke einheitlich sein?
Auch das ist wohl Auslegungssache der Landesverbände. Im WTTV z.B. gelten Trikots mit verschiedenen Werbeaufdrucken als einheitlich, allerdings verstehe ich die Begründung dazu nicht ganz:

Zitat:

[...], da man nicht davon ausgehen kann, dass jeder Verein für alle seine Mannschaften einen Sponsor und dann auch nur einen einzigen findet.
Möglicherweise bezieht sich das auf Ersatzgestellung (was IMHO auch keinen Sinn machen würde) :rolleyes:

Gruß.

Pinguin 29.08.2003 13:48

Zitat:

Original von ausmzoo:

nicht recherchiert aber vermutet:
es gibt dazu eine Auslegung der Schiedsrichterausschusses, der die Bestimmung auf Trikot und Short eingrenzt.
Die ist dann für den Spielbetrieb des DTTB verbindlich.
In jedem Fall wird es so praktiziert!
Dass es so praktiziert wird, ist mir auch bewußt. Allerdings wollte ich wissen, ob jemand eine verbindliche Regelung kennt, d.h. wo das festgelegt ist.

Eine Auslegung des SR-Ausschusses ist mir nicht bekannt. Würde mich interessieren.

Das Interessante ist ja: lt. ITTR A-2.2.8 können (nicht "sind") Socken, Schuhe sowie [...] Werbung auf der Spielkleidung ausgenommen werden.

In unserer WO-A 5.1 steht ja - wie von DeBiBa zitiert - dass in einheitlicher Spiekleidung angetreten werden muss. Nirgends werden dort Schuhe und Sockenk ausgenommen.

Entsprechend in der Bundesligaordnung 5.2: "...einheitlicher Sportkleidung (Shorts oder Röckchen, Hemd, Trainingsanzug)" - hier ist nicht von Schuhen und Socken bei der "Definition" der einheitlichen Sportkleidung die Rede, also sind sie hier - indirekt - ausgenommen.

Gibt es irgendwo verbindliche Festlegungen? Sind die irgendjemandem bekannt?

micwin 29.08.2003 14:14

Also hier beim BeTTV gibt es die Regelergänzung zur WO-A 5 "Mannschaften haben in einheitlicher Spielkleidung anzutreten. Einheitliche Spielkleidung sindgleichfarbige Trikots, Shorts bzw. Röcke."


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