TT-NEWS Tischtennis Forum

TT-NEWS Tischtennis Forum (https://forum.tt-news.de/index.php)
-   Bezirk West (https://forum.tt-news.de/forumdisplay.php?f=170)
-   -   Berechtigung zur Teilnahme an den BEM? (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=14569)

monsterhasi 20.10.2003 14:31

Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
 
Hi,

kann jemand von Euch sagen wie es nun mit der Berechtigung zur Teilnahme an den BEM aussieht.

Irgendwann hiess es, das man bei den KEM mitgemacht haben muss um Startberechtigt zu sein. Dann hiess es, man muss bei den KEM unter den letzten 16 seiner Klasse gewesen sein.

Weiss hier jemand genaueres wie es nun geregelt ist?
Und überhaupt, wann sind eigentlich die BEM?

Fozzi 20.10.2003 14:54

Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
 
Zitat:

Zitat von monsterhasi
Hi,

kann jemand von Euch sagen wie es nun mit der Berechtigung zur Teilnahme an den BEM aussieht.

Irgendwann hiess es, das man bei den KEM mitgemacht haben muss um Startberechtigt zu sein.

So kenne ich das für Herren B bis F


Zitat:

Zitat von monsterhasi
Dann hiess es, man muss bei den KEM unter den letzten 16 seiner Klasse gewesen sein.

Wir (Süd) haben 10 Startplätze für die A-Klasse, alle anderen Klassen sind für KEM-Teilnehmer frei (oder?)

Zitat:

Zitat von monsterhasi
Und überhaupt, wann sind eigentlich die BEM?

Für uns von 5.12. - 7.12., aber wo?

monsterhasi 20.10.2003 15:03

Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
 
Danke Fozzi,

mir gehts eher um den Bezirk West.

Die Art und Weise für die Startberechtigungen wurden in den Veröffentlichungen immer allgemein gehalten und nicht auf irgendwelche Klassen spezifiziert.

Mir gehts im speziellen um die E-Klasse.

Warrior 20.10.2003 15:17

Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
 
Hallo
Die Bez-Einzelmeisterschaften sind am 6 und 7 dezember in Wiesbaden beim Vfr.
Am sichersten ist es es wenn du deinen Kreiswart fragst,ich weis nicht ob es einer sonst genau sagen kann,wer da mitspielen darf.
gruss Warrior-senior
"der auf dem Bierdeckel spielt"

Fozzi 20.10.2003 15:59

Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
 
Zitat:

Zitat von monsterhasi
Danke Fozzi,

mir gehts eher um den Bezirk West.

....

Schon klar, ich nehme mal an, dass die Bezirke ähnlich geregelt sind, oder?

NicheHo 20.10.2003 16:44

Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
 
Normalerweise kenne ich es auch so, daß man bei den KEM unter die letzten 16 kommen muß. In den Klassen E und F ist das jedoch meist gleichbedeutend mit "Teilnahme an den KEM", da so viele Leute gar nicht kommen (jedenfalls im Kreis LM).
Vor zwei Jahren war jedoch mein Doppelpartner lange verletzt und wir waren deshalb nicht auf den KEM. Trotzdem hat das bei den BEM niemanden interessiert und wir haben einfach mitgespielt. Bei der Anmeldung hat man nur nach dem Mannschaftsmeldebogen gefragt.
Wenn ich bei den KEM keine Zeit/Mitfahrgelegenheit hätte, würde ich es wieder so machen (einfach zu BEM hinfahren und mitspielen). Aber dieses Jahr sind ja alle gesund :-)

Beckenrandschwimmer 20.10.2003 16:53

Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
 
Zitat:

Zitat von NicheHo
Normalerweise kenne ich es auch so, daß man bei den KEM unter die letzten 16 kommen muß. In den Klassen E und F ist das jedoch meist gleichbedeutend mit "Teilnahme an den KEM", da so viele Leute gar nicht kommen (jedenfalls im Kreis LM).
Vor zwei Jahren war jedoch mein Doppelpartner lange verletzt und wir waren deshalb nicht auf den KEM. Trotzdem hat das bei den BEM niemanden interessiert und wir haben einfach mitgespielt. Bei der Anmeldung hat man nur nach dem Mannschaftsmeldebogen gefragt.
Wenn ich bei den KEM keine Zeit/Mitfahrgelegenheit hätte, würde ich es wieder so machen (einfach zu BEM hinfahren und mitspielen). Aber dieses Jahr sind ja alle gesund :-)

Im Bezirk Süd geht das nicht mehr, weil man sich für die BM über den Kreis anmelden muss; man kann also nicht mehr einfach so hinfahren. Vielleicht ist das ja bei euch im Bezirk West nun auch so

NicheHo 20.10.2003 16:55

Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
 
Ich sehe gerade die offizielle Regelung:

"
15. Gemäß der Turnierordnung des HTTV (TO 7.7) kann ein Spieler/-in nur dann an den Bezirks-Einzelmeisterschaften teilnehmen, wenn er/sie an den Kreiseinzelmeisterschaften teilgenommen hat (Ausnahme: Freistellung (s.o.) durch Kreiswart oder Leistungs-Sportausschuss oder Teilnahme an offizieller Veranstaltung)
"

Quelle: http://www.sportsoft.de/tischtennis/...ren%202003.DOC


@Beckenrandschwimmer: Gut, einfach hinfahren geht dann wohl nicht mehr...

Holger A. 20.10.2003 20:20

Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
 
Zitat:

Zitat von monsterhasi
Hi,

kann jemand von Euch sagen wie es nun mit der Berechtigung zur Teilnahme an den BEM aussieht.

Irgendwann hiess es, das man bei den KEM mitgemacht haben muss um Startberechtigt zu sein. Dann hiess es, man muss bei den KEM unter den letzten 16 seiner Klasse gewesen sein.

Weiss hier jemand genaueres wie es nun geregelt ist?
Und überhaupt, wann sind eigentlich die BEM?

Am Samstag wurde mir gesagt es sei wohl doch nur die Teilnahme erforderlich. (erst von Spielern, bei Nachfrage bei der Turnierleitung kam nur ungesundes Halbwissen und "lustige" Antworten raus, der Tenor war aber, dass dort nix über die 16er-Regel bekannt war)

Ich hab das mit den 16 Leuten auch definitiv irgendwo gelesen finde es aber nicht mehr!


Das steht auf der tt-mtk-page:

Hier ein Brief der Vizepräsidentin Sport vom HTTV

An die
Kreiswarte

Pflichtteilnahme Kreiseinzelmeisterschaft

Liebe Sportkameraden,

bitte weist in der Einladung zur Kreiseinzelmeisterschaft darauf hin, dass zur Teilnahme an den Bezirkseinzelmeisterschaften eine Teilnahme der KEM zwingend erforderlich ist.

Ich werde in allen vier Bezirksteilen des PLOPP folgenden Text veröffentlichen:

WICHTIGER HINWEIS
Qualifikationskriterien von der Kreis- zur Bezirkseinzelmeisterschaft

Als Konsequenz des Beiratsbeschlusses vom 15.03.2003 möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein/e Spieler/in nur an den Bezirkseinzelmeisterschaften teilnehmen kann, wenn er/sie an den Kreiseinzelmeisterschaften teilgenommen hat oder eine entsprechende Freistellung durch den Kreiswart erfolgt ist (Ausnahme siehe Turnierordnung 7.10.2). ...


Mit freundlichen Grüßen
HESSISCHER TISCHTENNIS-VERBAND E.V.


Ingrid Hoos
Vizepräsidentin Sport

Gruss
Holger A.
Präsident Wirtschaftsausschuß

monsterhasi 21.10.2003 06:11

Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
 
Vielen Dank an alle,

hatte mir das fast schon gedacht.

Dann sieht man sich evtl. bei den BEM.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:44 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77