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#1
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Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
Hi,
kann jemand von Euch sagen wie es nun mit der Berechtigung zur Teilnahme an den BEM aussieht. Irgendwann hiess es, das man bei den KEM mitgemacht haben muss um Startberechtigt zu sein. Dann hiess es, man muss bei den KEM unter den letzten 16 seiner Klasse gewesen sein. Weiss hier jemand genaueres wie es nun geregelt ist? Und überhaupt, wann sind eigentlich die BEM?
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Erzähl mir nichts von Zeit / Und was Sie alles heilt / Es ist der Weg - nicht wer ihn geht / Es ist das Wie - nicht wo du stehst [Jupiter Jones - Luft malen und Wunder erklären] |
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#2
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Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
Zitat:
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Zitat:
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Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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#3
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Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
Danke Fozzi,
mir gehts eher um den Bezirk West. Die Art und Weise für die Startberechtigungen wurden in den Veröffentlichungen immer allgemein gehalten und nicht auf irgendwelche Klassen spezifiziert. Mir gehts im speziellen um die E-Klasse.
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Erzähl mir nichts von Zeit / Und was Sie alles heilt / Es ist der Weg - nicht wer ihn geht / Es ist das Wie - nicht wo du stehst [Jupiter Jones - Luft malen und Wunder erklären] |
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#4
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Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
Hallo
Die Bez-Einzelmeisterschaften sind am 6 und 7 dezember in Wiesbaden beim Vfr. Am sichersten ist es es wenn du deinen Kreiswart fragst,ich weis nicht ob es einer sonst genau sagen kann,wer da mitspielen darf. gruss Warrior-senior "der auf dem Bierdeckel spielt" |
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#5
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Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
Zitat:
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Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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#6
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Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
Normalerweise kenne ich es auch so, daß man bei den KEM unter die letzten 16 kommen muß. In den Klassen E und F ist das jedoch meist gleichbedeutend mit "Teilnahme an den KEM", da so viele Leute gar nicht kommen (jedenfalls im Kreis LM).
Vor zwei Jahren war jedoch mein Doppelpartner lange verletzt und wir waren deshalb nicht auf den KEM. Trotzdem hat das bei den BEM niemanden interessiert und wir haben einfach mitgespielt. Bei der Anmeldung hat man nur nach dem Mannschaftsmeldebogen gefragt. Wenn ich bei den KEM keine Zeit/Mitfahrgelegenheit hätte, würde ich es wieder so machen (einfach zu BEM hinfahren und mitspielen). Aber dieses Jahr sind ja alle gesund :-) |
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#7
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Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
Zitat:
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"Wenn alle Stricke reißen, dann hänge ich mich auf" (Johann Nestroy) |
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#8
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Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
Ich sehe gerade die offizielle Regelung:
" 15. Gemäß der Turnierordnung des HTTV (TO 7.7) kann ein Spieler/-in nur dann an den Bezirks-Einzelmeisterschaften teilnehmen, wenn er/sie an den Kreiseinzelmeisterschaften teilgenommen hat (Ausnahme: Freistellung (s.o.) durch Kreiswart oder Leistungs-Sportausschuss oder Teilnahme an offizieller Veranstaltung) " Quelle: http://www.sportsoft.de/tischtennis/...ren%202003.DOC @Beckenrandschwimmer: Gut, einfach hinfahren geht dann wohl nicht mehr... Geändert von NicheHo (20.10.2003 um 17:09 Uhr) |
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#9
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Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
Zitat:
Ich hab das mit den 16 Leuten auch definitiv irgendwo gelesen finde es aber nicht mehr! Das steht auf der tt-mtk-page: Hier ein Brief der Vizepräsidentin Sport vom HTTV An die Kreiswarte Pflichtteilnahme Kreiseinzelmeisterschaft Liebe Sportkameraden, bitte weist in der Einladung zur Kreiseinzelmeisterschaft darauf hin, dass zur Teilnahme an den Bezirkseinzelmeisterschaften eine Teilnahme der KEM zwingend erforderlich ist. Ich werde in allen vier Bezirksteilen des PLOPP folgenden Text veröffentlichen: WICHTIGER HINWEIS Qualifikationskriterien von der Kreis- zur Bezirkseinzelmeisterschaft Als Konsequenz des Beiratsbeschlusses vom 15.03.2003 möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein/e Spieler/in nur an den Bezirkseinzelmeisterschaften teilnehmen kann, wenn er/sie an den Kreiseinzelmeisterschaften teilgenommen hat oder eine entsprechende Freistellung durch den Kreiswart erfolgt ist (Ausnahme siehe Turnierordnung 7.10.2). ... Mit freundlichen Grüßen HESSISCHER TISCHTENNIS-VERBAND E.V. Ingrid Hoos Vizepräsidentin Sport Gruss Holger A. Präsident Wirtschaftsausschuß |
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#10
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Re: Berechtigung zur Teilnahme an den BEM?
Vielen Dank an alle,
hatte mir das fast schon gedacht. Dann sieht man sich evtl. bei den BEM.
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