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schw0bi 30.01.2015 09:42

Wechsel nach Wechselfrist?
 
Hallo zusammen,

wenn ich mir die Wechselliste (Verband Südbaden) auf click-tt anschaue, dann sehe ich bei einigen Spielern ein Sternchen hinter dem Namen. Geht man mit dem Mauszeiger darauf wird angezeigt "Wechsel per xx.01.2015".

Wie habe ich das zu verstehen? Ich dachte, dass der Wechsel vor der Wechselfrist erfolgen muss?! Trotzdem tauchen die Spieler (zumindest soweit ich gesehen habe) für ihren neuen Verein in der Rückrunden-Aufstellung auf.

Grüße

Kyuss 30.01.2015 09:49

AW: Wechsel nach Wechselfrist?
 
Wenn man länger nicht mehr gespielt hat, geht das jederzeit. ( gibt es eigenen thread zu den Fristen)

schw0bi 30.01.2015 09:55

AW: Wechsel nach Wechselfrist?
 
"nicht mehr gespielt" oder nicht mehr gemeldet?

Einer der Spieler ist nämlich jetzt in der Rückrunde laut click-tt in zwei Mannschaften unterschiedlicher Vereine aufgestellt. Was ja definitiv nicht gehen sollte (Stichwort doppelte Spielberechtigung). Er hat zwar in der Tat schon länger nicht mehr gespielt, aber er war stets gemeldet.

masl83 30.01.2015 11:11

AW: Wechsel nach Wechselfrist?
 
Nicht mehr gespielt.
Die alte Meldung ist nicht mehr gültig, der Alt-Verein sollte diese via Staffelleiter entfernen lassen.
Eine Meldung sollte nur im Einvernehmen mit dem Spieler erfolgen. Das ist in der Regel aber nicht überall so.

User 17544 30.01.2015 12:46

AW: Wechsel nach Wechselfrist?
 
Zitat:

Zitat von schw0bi (Beitrag 2594391)
Einer der Spieler ist nämlich jetzt in der Rückrunde laut click-tt in zwei Mannschaften unterschiedlicher Vereine aufgestellt. Was ja definitiv nicht gehen sollte (Stichwort doppelte Spielberechtigung). Er hat zwar in der Tat schon länger nicht mehr gespielt, aber er war stets gemeldet.

Wenn man davon ausgehen darf, dass die DTTB-WO B 7 gilt, ist der Wechsel somit nicht statthaft.

Zitat:

Soll eine gelöschte Spielberechtigung für einen anderen Verein erteilt werden, so ist ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung gemäß B 4 und B 5 nötig. Wenn der Wechsel vor Ablauf von einem Jahr nach dem Erlöschen der Spielberechtigung bzw. nach dem letzten Einsatz (Mannschaftssport) beantragt wird, gelten die Termine gemäß B 4. Danach ist ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung möglich, sofern der Spieler zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins enthalten ist.


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