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Florian Pitz 07.06.2004 20:19

Spielberechtigungsstatus von Ausländer
 
Hallo,

ich hab mal eine Frage, bezüglich dem sogenannten Ausländerstatus auf der Spielberechtigungsliste. Was bedeutet A2 und was A3? :?:

Schönen Gruß

Flo

clemenshartmann 26.08.2004 16:24

AW: Spielberechtigungsstatus von Ausländer
 
Hallo,
Keine Ahnung aber auf jeden fall dürfen Ausländer genau so spioelen wie deutsche auch .

Ohne einschränkungen.


MfG: Clemens Hartmann

Pinguin 27.08.2004 08:58

AW: Spielberechtigungsstatus von Ausländer
 
Zitat:

Zitat von clemenshartmann
Keine Ahnung aber auf jeden fall dürfen Ausländer genau so spioelen wie deutsche auch .

Ohne einschränkungen.

Mutige Aussage, wenn Du schon selbst sagst, dass Dir die Ausländer-Status unbekannt sind.

WO-DTTB B 2 Spielberechtigung
2.3 Die Erteilung der Spielberechtigung an Ausländer bzw. deutsche Spieler, die bislang die Spielberechtigung für einen ausländischen Verein oder Verband besessen haben, bedarf der Prüfung und Genehmigung durch das Generalsekretariat des DTTB. Antragsberechtigt ist der Verein, der die Spielberechtigung des Spielers anstrebt. Der Antrag ist über den zuständigen Mitgliedsverband einzureichen. Die Genehmigung darf nur dann gegeben werden, wenn dies unter Beachtung der internationalen Bestimmungen möglich ist. Die Beschränkungen gem. B 9 bleiben hiervon unberührt.


WO-DTTB B 9 Beschränkung der Spielberechtigung von Ausländern
9.3 ...Bei allen offiziellen Meisterschafts- und Pokalspielen ist die Einsatzberechtigung auf einen Ausländer pro Mannschaft beschränkt. Die Mitgliedsverbände sind berechtigt, für die Spielklassen unterhalb der Oberligen den gleichzeitigen Einsatz von mehr als nur einem Ausländer pro Mannschaft zuzulassen. ...

WO-AB TTVWH B 9.3.1
In den Spielklassen des TTVWH sind Ausländer von der Kreisklasse bis zur Bezirksklasse in unbeschränkter Zahl zugelassen. Dies gilt ebenso für alle Jugendspielklassen.

Es gibt also durchaus Einschränkungen. Was die Ausländerstatus bedeuten weiß ich leider auch nicht (habs in den Regelwerken nicht gefunden). Im Zweifelsfall einfach mal die Geschäftsstelle Deines LAndesverbandes anschreiben.

Dieterkuhn 27.08.2004 13:10

AW: Spielberechtigungsstatus von Ausländer
 
wenn ich mich recht errinere müsste es so sein:

a1: eu-ausländer, also ohne beschränkung einsetzbar
a3: "richtige" ausländer, auf die die beschriebenen passagen zutreffen
a2: ? ich glaub das waren ausländer aus assozierten staaten, wie z.b. tschechien oder polen. die müssten mittlerweile aber zu a1 "aufgestuft" worden sein. bei dem punkt bin ich mir aber nicht mehr sicher

Frank Schmidt 02.09.2004 13:21

AW: Spielberechtigungsstatus von Ausländer
 
Zitat:

Zitat von Dieterkuhn
wenn ich mich recht errinere müsste es so sein:

a1: eu-ausländer, also ohne beschränkung einsetzbar
a3: "richtige" ausländer, auf die die beschriebenen passagen zutreffen
a2: ? ich glaub das waren ausländer aus assozierten staaten, wie z.b. tschechien oder polen. die müssten mittlerweile aber zu a1 "aufgestuft" worden sein. bei dem punkt bin ich mir aber nicht mehr sicher

Vorsicht: Spieler aus den der EU neu beigetretenen Staaten gelten im Sinne der Wettspielordnung noch nicht als EU-Ausländer!
Ich weiß zwar nicht den genauen Termin, an dem die unter die Kategorie A1 fallen, aber ich glaube mich zu erinnern, dass das noch 2-3 Jahre dauert.

Das hat allerdings keine Auswirkungen auf die Spielberechtigung, in Deutschland gelten alle Spieler, deren Verband Mitglied in der ETTU ist nicht als Ausländer in dem Sinne, dass nur einer zeitgleich spielen darf.
Allerdings hat das fundamentale Auswirkungen auf das Vertragsrecht, da dort nicht die Freiheiten des EU-Rechts gelten.

Bastian 08.09.2004 10:06

AW: Spielberechtigungsstatus von Ausländer
 
Zitat:

Zitat von Frank Schmidt
Vorsicht: Spieler aus den der EU neu beigetretenen Staaten gelten im Sinne der Wettspielordnung noch nicht als EU-Ausländer!
Ich weiß zwar nicht den genauen Termin, an dem die unter die Kategorie A1 fallen, aber ich glaube mich zu erinnern, dass das noch 2-3 Jahre dauert.

Das hat allerdings keine Auswirkungen auf die Spielberechtigung, in Deutschland gelten alle Spieler, deren Verband Mitglied in der ETTU ist nicht als Ausländer in dem Sinne, dass nur einer zeitgleich spielen darf.
Allerdings hat das fundamentale Auswirkungen auf das Vertragsrecht, da dort nicht die Freiheiten des EU-Rechts gelten.

So ist es. Für Tschechen z.B. bedeutet diese Regelung, dass sie im Falle von Bezügen jeglicher Art (Prämien, Fahrtkostenerstattung, kostenlose Übernachtung usw.), nicht als reine Touristen anzusehen sind, sondern steuer- und versicherungstechnisch voll herangezogen werden (ggf. in Verbindung mit dem Verein). Soweit ich von einigen Vereinen gehört habe wird das von den Rentenversicherungen in letzter Zeit stark kontrolliert. Hessen hat dazu, so glaube ich, an alle betroffenen Vereine + Spieler ein entpsrechendes Rundschreiben verschickt.


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