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Erlaubt oder nicht?
Erlaubt oder nicht?
Bei uns gibt es noch ein so gennantes Kreisranglistenturnier, über das man sich zu den BBRLT qualifizieren muß. Ist dies nach den DfB überhaupt zulässig? Kann ein Spieler auf Grund der Bestimmungen nicht verlangen gleich an einem BBRLT teilzunehmen? Zitat:
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AW: Erlaubt oder nicht?
Zitat:
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AW: Erlaubt oder nicht?
interessante frage.
in der bezirksordnung des byttv hab ich gefunden: Zitat:
wie ein kreis seine teilnehmer bestimmt ist sicher irgendwo anders geregelt (bezirksordnung des jeweiligen bezirks? gibts sowas?) ich denke mal das das in dem bereich des kreisfachwartes sport fällt. |
AW: Erlaubt oder nicht?
Und warum schreibt man dann nicht:
Zitat:
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AW: Erlaubt oder nicht?
hast du schon mal in ein gesetzbuch geschaut?
jeder normalsterbliche frägt sich bei jedem zweiten satz warum man das nicht anders ausdrückt ;) ich denke mal, die formulierung ist deswegen gewählt: -es wird sicher gestellt, das es zwei bezirks-,landesbereichranglistenturnier und ein bayerisches ranglistenturnier gibt -ausserdem wird den bezirken die möglichkeit gegeben, ein vorgeschaltetes bezirksbereichsrlt zu veranstalten. damit sind diese fest geregelt; was nun aber auf kreisebene passiert, ist den jeweiligen kreis freigestellt. ich denke mal, deine letzte formulierung wurde nicht gewählt, um den kreisen mehr freiraum bei der nominierung zum brlt zu geben. dir zufolge dürfte es ja nur rlt in kreisen geben, um die qualifizierten fest zu stellen, und nichts anderes. der offiziellen version nach kann ein kreis es entscheiden wie er will, wen er zu bbrlt bzw. brlt schickt, bzw wie sich qualifizieren. eine genaue begründung kann ich dir natürlich nicht liefern, war nicht dabei als es beschlossen wurde ;) |
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