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Sparti 24.06.2004 07:49

Erlaubt oder nicht?
 
Erlaubt oder nicht?

Bei uns gibt es noch ein so gennantes Kreisranglistenturnier, über das man sich zu den BBRLT qualifizieren muß. Ist dies nach den DfB überhaupt zulässig?
Kann ein Spieler auf Grund der Bestimmungen nicht verlangen gleich an einem BBRLT teilzunehmen?

Zitat:

In jedem Einzelspieljahr werden zwei Bezirksranglistenturniere (BRLT), je zwei Landesbereichs-Ranglistenturniere (LBRLT) Süd und Nord und ein Bayerisches Ranglistenturnier (BayRLT) ausgetragen. Dem jeweils 1. BRLT der 7 Bezirke folgt zeitlich das 1. LBRLT Süd bzw. Nord, diesem das jeweils 2. BRLT der 7 Bezirke und das 2. LBRLT Süd bzw. Nord. Dem Landesbereich Süd sind die Bezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben, dem Landesbereich Nord die Bezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken zugeordnet. Den Bezirken ist es gestattet, den BRLT nach eigenem Ermessen sogenannte Bezirksbereichs-Ranglistenturniere (BBRLT) vorzuschalten. Das BayRLT bildet den Abschluss.

Noppenklopper 24.06.2004 10:33

AW: Erlaubt oder nicht?
 
Zitat:

Zitat von Sparti
Erlaubt oder nicht?

Bei uns gibt es noch ein so gennantes Kreisranglistenturnier, über das man sich zu den BBRLT qualifizieren muß. Ist dies nach den DfB überhaupt zulässig?
Kann ein Spieler auf Grund der Bestimmungen nicht verlangen gleich an einem BBRLT teilzunehmen?

Es ist üblich, dass immer die untere Instanz entscheidet, wer zum nächsthöheren RLT fährt. Ich gehe davon aus, dass das auch in Bayern so ist. Also muss der Kreis entscheiden, wer zur Bezirksrangliste fährt. Und wie der Kreis seine Entscheidung trifft, bleibt ihm selber überlassen. Am besten macht er das über ein eigenes RLT. Ist doch vollkommen logisch und damit meines Erachtens auch korrekt.

Dieterkuhn 24.06.2004 10:43

AW: Erlaubt oder nicht?
 
interessante frage.
in der bezirksordnung des byttv hab ich gefunden:

Zitat:

Zitat von BO
B 1. Fachbereich Sport
Aufgaben
1.1 Erstellung der Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb Erwachsenensport.
1.6 Festlegung der Kreisquoten für Bezirksranglistenturniere für Erwachsene.

ich denke mal, das es nach 1.6 legitim ist.
wie ein kreis seine teilnehmer bestimmt ist sicher irgendwo anders geregelt (bezirksordnung des jeweiligen bezirks? gibts sowas?)
ich denke mal das das in dem bereich des kreisfachwartes sport fällt.

Sparti 25.06.2004 08:38

AW: Erlaubt oder nicht?
 
Und warum schreibt man dann nicht:

Zitat:

Den Bezirken und Kreisen ist es gestattet, den BRLT nach eigenem Ermessen weitere RLT zur qualifikation vorzuschalten.

Dieterkuhn 25.06.2004 08:50

AW: Erlaubt oder nicht?
 
hast du schon mal in ein gesetzbuch geschaut?
jeder normalsterbliche frägt sich bei jedem zweiten satz warum man das nicht anders ausdrückt ;)

ich denke mal, die formulierung ist deswegen gewählt:
-es wird sicher gestellt, das es zwei bezirks-,landesbereichranglistenturnier und ein bayerisches ranglistenturnier gibt
-ausserdem wird den bezirken die möglichkeit gegeben, ein vorgeschaltetes bezirksbereichsrlt zu veranstalten.

damit sind diese fest geregelt; was nun aber auf kreisebene passiert, ist den jeweiligen kreis freigestellt.
ich denke mal, deine letzte formulierung wurde nicht gewählt, um den kreisen mehr freiraum bei der nominierung zum brlt zu geben.
dir zufolge dürfte es ja nur rlt in kreisen geben, um die qualifizierten fest zu stellen, und nichts anderes. der offiziellen version nach kann ein kreis es entscheiden wie er will, wen er zu bbrlt bzw. brlt schickt, bzw wie sich qualifizieren.

eine genaue begründung kann ich dir natürlich nicht liefern, war nicht dabei als es beschlossen wurde ;)


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