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Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung
Wir hatten letzte Saison einen Typen in der Spielklasse der seine (meist überrollten) Aufschläge immer sehr schnell ausführte, ohne zu gucken, ob sein gegenüber schon bereit für den Aufschlag war. Im ersten Satz gegen mich mussten wir deshalb insgesamt 6 seiner Aufschläge wiederholen, ab dem 2. Satz gings dann.
Als ich mit einem Seitenblick zum Zähler blickte und halblaut anmerkte "das war jetzt schon der 4" bekam ich nur ein Achselzucken zur Antwort. Wie siehst denn in dem Fall aus? Kann der Zähler hier eine Verwarnung aussprechen, wenn das sehr oft passiert, vorausgesetzt der Returnspieler geigelt nicht zu lange rum, was bei mir sicher nicht das Fall war. |
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Zum einen wäre fraglich, ob die Aufschläge grundsätzlich korrekt ausgeführ werden (Stichworte: Ball ruhig halten auf dem Handteller der geöffneten Hand, nahezu senkrecht mind. 16 cm hochwerfen). Falls nein, wird es denke ich schon Wirkung zeigen, wenn einfach mal ein Aufschlag "falsch" ist. Vorausgesetzt die Aufschläge sind sonst korrekt würde ein geprüfter SR den Aufschläger wohl erst einmal informell bitten bzw. darauf hinweisen, dass er bitte mit dem Aufschlag wartet, bis sein Gegner bereit ist. Falls es sehr oft wiederholt vorkommt und der SR den Eindruck bekommt, dass der Aufschläger dies u.U. sogar mit Absicht macht (und damit den Hinweis des SRs ignoriert), so könnte er ihn wegen unsportlichen Verhaltens förmlich verwarnen (gelbe Karte). Hierzu müsste der Fall aber sehr deutlich sein, d.h. die Absicht des Aufschlägers müsste deutlich sichtbar werden. In meinen Augen wäre das vernünftigste Vorgehen eine zweite informelle Verwarnung (deutlicher evtl. mit Strafandrohung), frühestens hiernach eine offizielle Verwarnung (oftmals helfen ein strenger Blick und ein paar deutliche Worte mehr als die Karte). |
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Du wirst sehen es hilft... |
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Hi,
ja, wie ist das hier? Wenn ich den Ball fange oder einfach vorbeidotzen lasse, kann ich sagen, ich sei noch nicht spielbereit (natürlich nur, wenn es auch so ist). Aber wenn ich den Ball reflexartig noch zu spielen versuche, was einem ja leicht passiert, gilt doch, dass ich dann nicht mehr sagen kann, ich sei nicht bereit gewesen, oder? Danke und Gruß |
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Aber wenn man so einen schnellen Aufschlag einfach auffängt,
läuft man Gefahr, einen Fehler angerechnet zu bekommen, da der Ball ja offiziell im Spiel ist. Den würde ich dann einfach nur langsam und hoch zurückspielen und dabei die Hand heben. |
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@Goofy: Und genau das darfst Du eben nicht machen, denn Du spielst den Ball zurück, Dein Gegner kann Dir den jetzt volle suppe um die Ohren klatschen, soweit ich weiß.
Ich hab jetzt die Stelle im Regelwerk gefunden: 9.1 Ein Ballwechsel muss wiederholt werden, 9.1.2 wenn aufgeschlagen wird, bevor der Rückschläger oder sein Partner spielbereit ist; Voraussetzung ist allerdings, dass weder der Rückschläger noch sein Partner versuchen, den Ball zu schlagen; Also: Vorbeidotzen lassen oder fangen, nie mit dem Schläger spielen. Man darf es, streng genommen, nicht einmal versuchen. Gruß |
AW: Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung
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@Noppenklopper: Naja, ich habe das mit dem "streng genommen" deshalb geschrieben, weil ein Zucken mit dem Schläger auch schon als Versuch gewertet werden kann. Aber da wirds dann wieder haarig: Wann ist ein Zucken ein Versuch und wann eben nur ein Zucken?
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