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HotDog 06.08.2004 14:18

Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung
 
Wir hatten letzte Saison einen Typen in der Spielklasse der seine (meist überrollten) Aufschläge immer sehr schnell ausführte, ohne zu gucken, ob sein gegenüber schon bereit für den Aufschlag war. Im ersten Satz gegen mich mussten wir deshalb insgesamt 6 seiner Aufschläge wiederholen, ab dem 2. Satz gings dann.

Als ich mit einem Seitenblick zum Zähler blickte und halblaut anmerkte "das war jetzt schon der 4" bekam ich nur ein Achselzucken zur Antwort. Wie siehst denn in dem Fall aus? Kann der Zähler hier eine Verwarnung aussprechen, wenn das sehr oft passiert, vorausgesetzt der Returnspieler geigelt nicht zu lange rum, was bei mir sicher nicht das Fall war.

Pinguin 06.08.2004 14:55

AW: Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung
 
Zitat:

Zitat von HotDog
Als ich mit einem Seitenblick zum Zähler blickte und halblaut anmerkte "das war jetzt schon der 4" bekam ich nur ein Achselzucken zur Antwort. Wie siehst denn in dem Fall aus? Kann der Zähler hier eine Verwarnung aussprechen, wenn das sehr oft passiert, vorausgesetzt der Returnspieler geigelt nicht zu lange rum, was bei mir sicher nicht das Fall war.

Kommt natürlich immer ganz auf die Situation an.

Zum einen wäre fraglich, ob die Aufschläge grundsätzlich korrekt ausgeführ werden (Stichworte: Ball ruhig halten auf dem Handteller der geöffneten Hand, nahezu senkrecht mind. 16 cm hochwerfen). Falls nein, wird es denke ich schon Wirkung zeigen, wenn einfach mal ein Aufschlag "falsch" ist.

Vorausgesetzt die Aufschläge sind sonst korrekt würde ein geprüfter SR den Aufschläger wohl erst einmal informell bitten bzw. darauf hinweisen, dass er bitte mit dem Aufschlag wartet, bis sein Gegner bereit ist.

Falls es sehr oft wiederholt vorkommt und der SR den Eindruck bekommt, dass der Aufschläger dies u.U. sogar mit Absicht macht (und damit den Hinweis des SRs ignoriert), so könnte er ihn wegen unsportlichen Verhaltens förmlich verwarnen (gelbe Karte). Hierzu müsste der Fall aber sehr deutlich sein, d.h. die Absicht des Aufschlägers müsste deutlich sichtbar werden.

In meinen Augen wäre das vernünftigste Vorgehen eine zweite informelle Verwarnung (deutlicher evtl. mit Strafandrohung), frühestens hiernach eine offizielle Verwarnung (oftmals helfen ein strenger Blick und ein paar deutliche Worte mehr als die Karte).

Joachim Voigt 06.08.2004 18:49

AW: Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung
 
Zitat:

Zitat von HotDog
Wie siehst denn in dem Fall aus? Kann der Zähler hier eine Verwarnung aussprechen,

Wozu? Ball auffangen, "ich war noch nicht spielbereit", zurückwerfen, Wdh. und das zur Not bei jedem Aufschlag
Du wirst sehen es hilft...

Bow 06.08.2004 23:53

AW: Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung
 
Hi,
ja, wie ist das hier? Wenn ich den Ball fange oder einfach vorbeidotzen lasse, kann ich sagen, ich sei noch nicht spielbereit (natürlich nur, wenn es auch so ist). Aber wenn ich den Ball reflexartig noch zu spielen versuche, was einem ja leicht passiert, gilt doch, dass ich dann nicht mehr sagen kann, ich sei nicht bereit gewesen, oder?
Danke und Gruß

HotDog 07.08.2004 09:01

AW: Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung
 
Zitat:

Zitat von Joachim Voigt
Wozu? Ball auffangen, "ich war noch nicht spielbereit", zurückwerfen, Wdh. und das zur Not bei jedem Aufschlag
Du wirst sehen es hilft...

Klar, hast ja recht, aber nervig ist das trotzdem und wer kennt nicht die alten verbitterten Tischtennisopas, bei denen das auffangen und so nicht hilft. Ob eine Verwarnung mehr hilft, bleibt abzuwarten.

HotDog 07.08.2004 09:02

AW: Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung
 
Zitat:

Zitat von Bow
Hi,
ja, wie ist das hier? Wenn ich den Ball fange oder einfach vorbeidotzen lasse, kann ich sagen, ich sei noch nicht spielbereit (natürlich nur, wenn es auch so ist). Aber wenn ich den Ball reflexartig noch zu spielen versuche, was einem ja leicht passiert, gilt doch, dass ich dann nicht mehr sagen kann, ich sei nicht bereit gewesen, oder?
Danke und Gruß

Wie das jetzt in den Regeln steht weiß ich nicht, aber den Fall haben wir auch ab und an mal. Wenn du einigermaßen verdutzt dreinschaust, wird der auf jeden Fall wiederholt. Wenn du natürlich noch Zeit hast dich zu stellen und den Mördertopspin auspackst eher nicht ......... :rolleyes:

Tria-Goofy 08.08.2004 13:11

AW: Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung
 
Aber wenn man so einen schnellen Aufschlag einfach auffängt,
läuft man Gefahr, einen Fehler angerechnet zu bekommen,
da der Ball ja offiziell im Spiel ist. Den würde ich dann einfach
nur langsam und hoch zurückspielen und dabei die Hand heben.

Bow 08.08.2004 14:41

AW: Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung
 
@Goofy: Und genau das darfst Du eben nicht machen, denn Du spielst den Ball zurück, Dein Gegner kann Dir den jetzt volle suppe um die Ohren klatschen, soweit ich weiß.
Ich hab jetzt die Stelle im Regelwerk gefunden:

9.1 Ein Ballwechsel muss wiederholt werden,

9.1.2 wenn aufgeschlagen wird, bevor der
Rückschläger oder sein Partner spielbereit ist;
Voraussetzung ist allerdings, dass weder der
Rückschläger noch sein Partner versuchen,
den Ball zu schlagen;

Also: Vorbeidotzen lassen oder fangen, nie mit dem Schläger spielen. Man darf es, streng genommen, nicht einmal versuchen.
Gruß

Noppenklopper 09.08.2004 06:47

AW: Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung
 
Zitat:

Zitat von Bow
Man darf es, streng genommen, nicht einmal versuchen.
Gruß

Nicht nur streng genommen. Sobald du versuchst, den Ball zu spielen, warst du nach den Regeln bereit.

Bow 09.08.2004 15:11

AW: Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung
 
@Noppenklopper: Naja, ich habe das mit dem "streng genommen" deshalb geschrieben, weil ein Zucken mit dem Schläger auch schon als Versuch gewertet werden kann. Aber da wirds dann wieder haarig: Wann ist ein Zucken ein Versuch und wann eben nur ein Zucken?


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