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thephil 19.10.2004 14:04

Schläger fällt hin...
 
Moinsen,

ich hab mal ne klitzekleine Frage: bei unserem letzten Herrenspiel ist dem einen Doppelpartner der Schläger auf die Platte gefallen (nachdem er ihn zurückgespielt hat) und der Gegner haut diesen Ball ins Netz. Der Punkt wurde für den ,,Fallenlasser'' gegeben und der andere protestierte!
Wer hat nun Recht ? Wiederholung ?
oder wer bekommt den Punkt ?

hab nix vergleichbares im Archiv gefunden (für die Suchfunktion-schreier!!!)

User 8921 19.10.2004 14:29

AW: Schläger fällt hin...
 
Zitat:

Zitat von thephil
Moinsen,

ich hab mal ne klitzekleine Frage: bei unserem letzten Herrenspiel ist dem einen Doppelpartner der Schläger auf die Platte gefallen (nachdem er ihn zurückgespielt hat) und der Gegner haut diesen Ball ins Netz. Der Punkt wurde für den ,,Fallenlasser'' gegeben und der andere protestierte!
Wer hat nun Recht ? Wiederholung ?
oder wer bekomt den Punkt ?

hab nix vergleichbares im Archiv gefunden (für die Suchfunktion-schreier!!!)


Ich denke das Fallenlassen an sich ist nicht unsportlich. Zudem wurde auch nicht der Tisch verschoben.

Also Punkt wurde richtig gezählt.

Pinguin 19.10.2004 14:52

AW: Schläger fällt hin...
 
Zitat:

Zitat von thephil
bei unserem letzten Herrenspiel ist dem einen Doppelpartner der Schläger auf die Platte gefallen (nachdem er ihn zurückgespielt hat) und der Gegner haut diesen Ball ins Netz. Der Punkt wurde für den ,,Fallenlasser'' gegeben und der andere protestierte!
Wer hat nun Recht ? Wiederholung ?
oder wer bekomt den Punkt ?

Das Fallenlassen des Schlägers ist kein Vergehen im Sinne der Regeln, für das ein Punkt aberkannt werden müsste. Insofern wird er Punkt gewertet wie gespielt.

Interessant würde es, wenn der Gegner den Ball zurückbringt:
- Falls er den noch auf dem Tisch liegenden Schläger trifft, macht er sofort einen Punkt.
Begründung: sein Gegenspieler hat den Ball aufgehalten i.S. der Regel, da "er bzw. etwas das er zu Beginn des Ballwechsels an oder bei sich trug" den Ball berührt haben bevor er auf die Tischhälfte aufkam.

- Falls er den Ball korrekt zurückbringt, darf der Gegner nur dann den Ball schlagen, falls er den Schläger wieder in der Hand hat (ein Schlagen nur mit den Hand gilt nicht, da er keine Schlaghand im Sinne der Regeln hat).

Für den Fall, dass beim Fallenlassen der Schläger das Netz berührt ist dies allerdings ein Fehler für denjenigen, der den Schläger fallen lässt.

JanMove 19.10.2004 15:18

AW: Schläger fällt hin...
 
Die Antwort ist nicht so einfach, da es auf das Fallenlassen des Schlägers draufankommt, und es im Ermessen des Zählschiedsrichters liegt wie er den Punkt wertet. Die Sache ist nämlich so. Gleitet dem Spieler der Schläger einfach aus der Hand, ohne dass es ein merkliches Aufprallgeräusch gibt, der Tisch dabei verschoben wird oder der Gegner dadurch sonst irgendwie irritiert wird, dann wird der Punkt normal weitergespielt. Tritt einer der obigen Punkte ein, wird der Punkt für den Gegner gewertet. Es liegt also am Schiri zu entscheiden in wie weit eine Beeinträchtigung der Spielsituation stattgefunden hat!

JanMove

Pinguin 19.10.2004 17:02

AW: Schläger fällt hin...
 
Zitat:

Zitat von JanMove
Gleitet dem Spieler der Schläger einfach aus der Hand, ohne dass es ein merkliches Aufprallgeräusch gibt, der Tisch dabei verschoben wird oder der Gegner dadurch sonst irgendwie irritiert wird, dann wird der Punkt normal weitergespielt. Tritt einer der obigen Punkte ein, wird der Punkt für den Gegner gewertet. Es liegt also am Schiri zu entscheiden in wie weit eine Beeinträchtigung der Spielsituation stattgefunden hat!

@JanMove:

Wenn der Tisch verschoben wird ist es unzweifelhaft ein Fehler. Aber nur aufgrund des lauten Aufprallgeräusches ein Fehler? Das müsste meiner Ansicht nach eine Wiederholung aufgrund "beeinflusster Spielbedingungen" sein. Du kannst den Spieler nicht bestrafen, falls ihm der Schläger entgleitet (in den meisten Fällen).

Noppenklopper 20.10.2004 06:42

AW: Schläger fällt hin...
 
Zitat:

Zitat von JanMove
Die Antwort ist nicht so einfach, da es auf das Fallenlassen des Schlägers draufankommt, und es im Ermessen des Zählschiedsrichters liegt wie er den Punkt wertet. Die Sache ist nämlich so. Gleitet dem Spieler der Schläger einfach aus der Hand, ohne dass es ein merkliches Aufprallgeräusch gibt, der Tisch dabei verschoben wird oder der Gegner dadurch sonst irgendwie irritiert wird, dann wird der Punkt normal weitergespielt. Tritt einer der obigen Punkte ein, wird der Punkt für den Gegner gewertet. Es liegt also am Schiri zu entscheiden in wie weit eine Beeinträchtigung der Spielsituation stattgefunden hat!

JanMove

Ich schließe mich Pinguin an. Es kann im äußersten Falle eine Wiederholung geben. Aber ein unabsichtliches Fallenlassen des Schlägers kann nie ein Fehler sein, wenn er nicht gerade das Netz berührt.

JanMove 20.10.2004 07:46

AW: Schläger fällt hin...
 
@ Pinguin & Noppenklopper

Also Wiederholung kann es meines Erachtens auf keinen Fall geben, denn der Punkt wurde gespielt, und gespielte Punkte zählen nun einmal im Tischtennis (abgesehen von unseren Krökelligen, wo dies durchaus auch anders gehandhabt wird)!
Entweder die Spielstörung war unerheblich, dann gibt's Punkt für den "Fallenlasser" andernfalls Punkt für den Gegner. Ich behaupte ja nicht, dass das Entgleiten lassen automatisch eine merkliche Spielstörung darstellt. Wie schon gesagt, ich denke, dass dass dann im Ermessensspielraum des Schiris liegt, dies zu entscheiden.

JanMove

Noppenklopper 20.10.2004 09:50

AW: Schläger fällt hin...
 
Zitat:

Zitat von JanMove
@ Pinguin & Noppenklopper

Also Wiederholung kann es meines Erachtens auf keinen Fall geben, denn der Punkt wurde gespielt, und gespielte Punkte zählen nun einmal im Tischtennis (abgesehen von unseren Krökelligen, wo dies durchaus auch anders gehandhabt wird)!
Entweder die Spielstörung war unerheblich, dann gibt's Punkt für den "Fallenlasser" andernfalls Punkt für den Gegner. Ich behaupte ja nicht, dass das Entgleiten lassen automatisch eine merkliche Spielstörung darstellt. Wie schon gesagt, ich denke, dass dass dann im Ermessensspielraum des Schiris liegt, dies zu entscheiden.

JanMove

Jetzt hast du aber einen gedanklichen Fehler eingebaut:

Möglichkeit 1
Das Spiel wurde nicht erheblich gestört. Dann ist das ein Punkt für den Fallenlasser.

Möglichkeit 2
Das Spiel wurde erheblich gestört. Dann gibt es eine Wiederholung gemäß ITTR A 9.2.4.

Heidy2000 20.10.2004 10:04

AW: Schläger fällt hin...
 
Zitat:

Zitat von Noppenklopper
Jetzt hast du aber einen gedanklichen Fehler eingebaut:

Möglichkeit 1
Das Spiel wurde nicht erheblich gestört. Dann ist das ein Punkt für den Fallenlasser.

Möglichkeit 2
Das Spiel wurde erheblich gestört. Dann gibt es eine Wiederholung gemäß ITTR A 9.2.4.

Der Mann hat recht :) (pinguin übrigens auch)

JanMove 20.10.2004 10:57

AW: Schläger fällt hin...
 
Zitat:

Zitat von Noppenklopper
Jetzt hast du aber einen gedanklichen Fehler eingebaut:

Möglichkeit 1
Das Spiel wurde nicht erheblich gestört. Dann ist das ein Punkt für den Fallenlasser.

Möglichkeit 2
Das Spiel wurde erheblich gestört. Dann gibt es eine Wiederholung gemäß ITTR A 9.2.4.

Möglichkeit 1 ist okay!
Bei Möglichkeit 2 gehe ich davon aus, dass die erhebliche Störung nicht von einem Spieler selbst verursacht werden darf. Ansonsten kann ich ja in auswegloser Situation einfach mal den Schläger auf den Tisch werfen und hoffen, dass der Gegner irritiert wird und verschlägt. Dann hätte ich mir ja in jedem Fall schon mal die Wiederholung gesichert (Ich mach das natürlich so geschickt, dass es nicht nach Absicht oder einer Unsportlichkeit aussieht)!

Regel 9.2.4 besagt übrigens, dass das Spiel unterbrochen werden kann und nicht unterbrochen werden muss! Im vorliegenden Fall wurde das Spiel aber nicht unterbrochen sondern der Punkt wurde fertig gespielt. Dieser Punkt muss jetzt für einen der beiden Spieler gewertet werden.

Hab mir gerade die Regeln nochmals durchgelesen und finde, dass die diesbzgl. Formulierung zur Let-Regelung nicht eindeutig sind.

JanMove





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