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Gazelle 10.02.2005 09:25

Wechsel nach Fristablauf
 
Kann mir bitte jemand sagen, wie lange ein Spieler gesperrt ist, der nach Ablauf der Wechselfrist den Verein wechseön will. Und ab wann zählt diese Sperre?
Oder anders rum ... damit jemand für die Relegation am 07. Mai Spielberechtigt ist ... wann müsste dann beim Verband das Wechselformular eingegagneg sein?????

coldshot 10.02.2005 09:37

AW: Wechsel nach Fristablauf
 
hab mal was von 2 jahren gehört...
aber viele verbände nehmen das nicht so genau.

bei uns im kreis ist es zum beispiel so, dass, wenn beide verein sich einig sind ein spieler auch noch im august (ab wichtig: vor dem beginn der punktspiele) den verein wechseln darf. normalerweise ist der termin der 31.5.

Gazelle 10.02.2005 11:41

AW: Wechsel nach Fristablauf
 
2 jahre ist ja absoluter Blödsinn ... die 2 Jahresgrenze bezieht sich darauf, dass mein einen Spieler der 2 Jahre in keiner Mannschaft gemeldet zu jedem beliebigen zeitpunkt ohne sperre nachmelden kann, völlig unabhängig von jeder Frist.
Es gibt 2 Wechselfristen im Jahr ... 31.05 und 30.11 (beim zweiten Datum bin ich mir nicht ganz sicher) Und die Frage ist einfach, was geschieht, wenn man nach Ablauf dieser Fristen wechseln will ....

macbean 10.02.2005 11:48

AW: Wechsel nach Fristablauf
 
Die Wechseldaten sind 31.Mai für alle Wechsel, sowie 31. Oktober für Wechsel unterhalb der Oberliga.
In deinem Fall hätte der Wechsel spätestens am 31. Oktober einen Poststempel haben müssen, sofern der Spieler in einem anderen Verein spielte.
Wie es im allgemeinen mit Wechsel aus dem Ausland ist weiß ich nicht genau, vermute aber mal das beide Wechseltermine zutreffen.

macbean 10.02.2005 11:49

AW: Wechsel nach Fristablauf
 
Zitat:

Zitat von Thomas-G
hab mal was von 2 jahren gehört...
aber viele verbände nehmen das nicht so genau.

bei uns im kreis ist es zum beispiel so, dass, wenn beide verein sich einig sind ein spieler auch noch im august (ab wichtig: vor dem beginn der punktspiele) den verein wechseln darf. normalerweise ist der termin der 31.5.

Das kenne ich nicht, ich weiß nur das ein Wechsel noch einen Monat lang wieder rückgängig gemacht werden kann (Einverständnis beider Vereine vorrausgesetzt).

Gazelle 10.02.2005 11:58

AW: Wechsel nach Fristablauf
 
Zitat:

Zitat von macbean
Die Wechseldaten sind 31.Mai für alle Wechsel, sowie 31. Oktober für Wechsel unterhalb der Oberliga.
In deinem Fall hätte der Wechsel spätestens am 31. Oktober einen Poststempel haben müssen, sofern der Spieler in einem anderen Verein spielte.
Wie es im allgemeinen mit Wechsel aus dem Ausland ist weiß ich nicht genau, vermute aber mal das beide Wechseltermine zutreffen.

Bisgt Du Dir beim 31.10 sicher??? ... kann aber durchaus sein ... nur bitte ... wie lange ist die Sperre, wenn man nach dem 31.10 einen Wechselantrag ausfüllt ... Ich weiss dass man auch innerhalb der Rückserie wechseln kann ... ist nur die Frage ob die Sperre 3 oder 4 Monate beträgt ...

macbean 10.02.2005 12:02

AW: Wechsel nach Fristablauf
 
Zitat:

Zitat von Gazelle
Bisgt Du Dir beim 31.10 sicher??? ... kann aber durchaus sein ... nur bitte ... wie lange ist die Sperre, wenn man nach dem 31.10 einen Wechselantrag ausfüllt ... Ich weiss dass man auch innerhalb der Rückserie wechseln kann ... ist nur die Frage ob die Sperre 3 oder 4 Monate beträgt ...

Also bei uns in Berlin beträgt die Sperrfrist genau die Zeit bis ein fristgerechter Wechsel zum 31. Mai möglich ist, sprich du wärst zum 01.Juli für den neuen Verein spielberechtigt, dies ist der Start der neuen Saison.
Ob es bei euch eine gesonderte Regelung gibt musst du bei eurem Verband erfragen, ich kanns mir aber irgendwie nicht vostellen, da sonst alle Vereine sich eben für Relegationsspiele schnell noch 6 Topspieler besorgen würden um den Aufstieg zu erreichen bzw. dem Abstieg zu entgehen.
Für die Zuschauer wäre dies sicherlich reizvoll, im Sinne des Sportes wäre es jedoch nicht.

Gazelle 10.02.2005 12:15

AW: Wechsel nach Fristablauf
 
Zitat:

Zitat von macbean
Das kenne ich nicht, ich weiß nur das ein Wechsel noch einen Monat lang wieder rückgängig gemacht werden kann (Einverständnis beider Vereine vorrausgesetzt).

Das stimmt so auch nicht ganz ... der Wechsel kann unter den oben genannten Bedingungen dahingehend Rückgäging gemacht werden, dass der Speieler dann nur bei seinem alten Verein spielen darf ... so kenne ich die Regelung ...

macbean 10.02.2005 12:21

AW: Wechsel nach Fristablauf
 
Zitat:

Zitat von Gazelle
Das stimmt so auch nicht ganz ... der Wechsel kann unter den oben genannten Bedingungen dahingehend Rückgäging gemacht werden, dass der Speieler dann nur bei seinem alten Verein spielen darf ... so kenne ich die Regelung ...

Wo soll er denn sonst spielen, wenn ein Wechsel rückgängig gemacht wird, machst du einen Autokauf rückgängig gehst du wohl zu dem Händler zurück bei dem du das Auto gekauft hast, oder?
Das Einverständnis beider Vereine bezieht sich auf den aufnehmenden und den abgebenden Verein.

Mouselook 10.02.2005 15:08

AW: Wechsel nach Fristablauf
 
Wichtig und bisher nicht berücksichtigt: Gazelle hatte nach einem Relegationsspiel gefragt!

Das macht die Sache etwas komplizierter (oder einfacher :)). Relegationsspiele zählen zumindest im TTVWH zur Rückrunde der alten Saison - egal zu welchem Datum sie tatsächlich angesetzt sind. Ergo sind dazu genau die Spieler spielberechtigt, die zur Rückrunde auch spielberechtigt waren.

Zitat:

Zitat von WSO (TTVWH), D26
Entscheidungs-, Auf- und Abstiegsspiele gelten als Fortsetzung der Rückrunde.
Neuzugänge der Vereine können nur dann eingesetzt werden, wenn sie für mindestens drei Spiele in der Rückrunde spielberechtigt waren.

Diese Regelung ist verbandsspezifisch - das mag in deinem Verband anders geregelt sein. Ich nehme aber an, dass andere Verbände das ähnlich regeln.

Wechselfristen:
Was hier diskutiert wird - aber an deiner Frage vorbei geht - ist im DTTB einheitlich geregelt, da dies im zentralen Teil der WSO steht. Dort findet man unter B4.3 und B4.4 grob zusammengefasst (das ist etwas zu lang um es hier komplett zu zitieren) folgendes:

- Es gibt zwei Wechselfristen im Jahr: 31. Mai und 31. Oktober
- Wer bis zum 31. Mai seinen Antrag einreicht, verliert seine alte Spielberechtigung zum 30. Juni und bekommt die neue zum 1. Juli.
- Wer bis zum 31. Oktober seinen Antrag einreicht, verliert seine alte Spielberechtigung zum 31. Dezember und bekommt die neue zum 1. Januar.
- Ab Oberliga aufwärts fällt die Wechselmöglichkeit zur Rückrunde (Frist 31. Oktober) weg.

Zur Rücknahme von Wechselanträgen:
Da bin ich mir nicht ganz sicher. Beim weiterlesen in der WSO findet man unter B4.5, dass der Wechselantrag innerhalb eines Monats ab Fristablauf im Einverständnis aller Beteiligten zurückgenommen werden kann. Dass man einen bereits vollzogenen Wechsel rückgängig machen kann, bezweifle ich stark. Da wird man dann wohl bis zur nächsten Wechselfrist warten müssen...


Frage beantwortet :?:


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