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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wechsel nach Fristablauf
Kann mir bitte jemand sagen, wie lange ein Spieler gesperrt ist, der nach Ablauf der Wechselfrist den Verein wechseön will. Und ab wann zählt diese Sperre?
Oder anders rum ... damit jemand für die Relegation am 07. Mai Spielberechtigt ist ... wann müsste dann beim Verband das Wechselformular eingegagneg sein????? |
#2
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AW: Wechsel nach Fristablauf
hab mal was von 2 jahren gehört...
aber viele verbände nehmen das nicht so genau. bei uns im kreis ist es zum beispiel so, dass, wenn beide verein sich einig sind ein spieler auch noch im august (ab wichtig: vor dem beginn der punktspiele) den verein wechseln darf. normalerweise ist der termin der 31.5. |
#3
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AW: Wechsel nach Fristablauf
2 jahre ist ja absoluter Blödsinn ... die 2 Jahresgrenze bezieht sich darauf, dass mein einen Spieler der 2 Jahre in keiner Mannschaft gemeldet zu jedem beliebigen zeitpunkt ohne sperre nachmelden kann, völlig unabhängig von jeder Frist.
Es gibt 2 Wechselfristen im Jahr ... 31.05 und 30.11 (beim zweiten Datum bin ich mir nicht ganz sicher) Und die Frage ist einfach, was geschieht, wenn man nach Ablauf dieser Fristen wechseln will .... |
#4
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AW: Wechsel nach Fristablauf
Die Wechseldaten sind 31.Mai für alle Wechsel, sowie 31. Oktober für Wechsel unterhalb der Oberliga.
In deinem Fall hätte der Wechsel spätestens am 31. Oktober einen Poststempel haben müssen, sofern der Spieler in einem anderen Verein spielte. Wie es im allgemeinen mit Wechsel aus dem Ausland ist weiß ich nicht genau, vermute aber mal das beide Wechseltermine zutreffen.
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Sind sie zu stark- bist Du zu schwach |
#5
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AW: Wechsel nach Fristablauf
Zitat:
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Sind sie zu stark- bist Du zu schwach |
#6
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AW: Wechsel nach Fristablauf
Zitat:
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#7
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AW: Wechsel nach Fristablauf
Zitat:
Ob es bei euch eine gesonderte Regelung gibt musst du bei eurem Verband erfragen, ich kanns mir aber irgendwie nicht vostellen, da sonst alle Vereine sich eben für Relegationsspiele schnell noch 6 Topspieler besorgen würden um den Aufstieg zu erreichen bzw. dem Abstieg zu entgehen. Für die Zuschauer wäre dies sicherlich reizvoll, im Sinne des Sportes wäre es jedoch nicht.
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Sind sie zu stark- bist Du zu schwach |
#8
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AW: Wechsel nach Fristablauf
Zitat:
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#9
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AW: Wechsel nach Fristablauf
Zitat:
Das Einverständnis beider Vereine bezieht sich auf den aufnehmenden und den abgebenden Verein.
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Sind sie zu stark- bist Du zu schwach |
#10
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AW: Wechsel nach Fristablauf
Wichtig und bisher nicht berücksichtigt: Gazelle hatte nach einem Relegationsspiel gefragt!
Das macht die Sache etwas komplizierter (oder einfacher ). Relegationsspiele zählen zumindest im TTVWH zur Rückrunde der alten Saison - egal zu welchem Datum sie tatsächlich angesetzt sind. Ergo sind dazu genau die Spieler spielberechtigt, die zur Rückrunde auch spielberechtigt waren. Zitat:
Wechselfristen: Was hier diskutiert wird - aber an deiner Frage vorbei geht - ist im DTTB einheitlich geregelt, da dies im zentralen Teil der WSO steht. Dort findet man unter B4.3 und B4.4 grob zusammengefasst (das ist etwas zu lang um es hier komplett zu zitieren) folgendes: - Es gibt zwei Wechselfristen im Jahr: 31. Mai und 31. Oktober - Wer bis zum 31. Mai seinen Antrag einreicht, verliert seine alte Spielberechtigung zum 30. Juni und bekommt die neue zum 1. Juli. - Wer bis zum 31. Oktober seinen Antrag einreicht, verliert seine alte Spielberechtigung zum 31. Dezember und bekommt die neue zum 1. Januar. - Ab Oberliga aufwärts fällt die Wechselmöglichkeit zur Rückrunde (Frist 31. Oktober) weg. Zur Rücknahme von Wechselanträgen: Da bin ich mir nicht ganz sicher. Beim weiterlesen in der WSO findet man unter B4.5, dass der Wechselantrag innerhalb eines Monats ab Fristablauf im Einverständnis aller Beteiligten zurückgenommen werden kann. Dass man einen bereits vollzogenen Wechsel rückgängig machen kann, bezweifle ich stark. Da wird man dann wohl bis zur nächsten Wechselfrist warten müssen... Frage beantwortet
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen." - Friedrich Dürrenmatt Geändert von Mouselook (10.02.2005 um 15:10 Uhr) |
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