TT-NEWS Tischtennis Forum

TT-NEWS Tischtennis Forum (https://forum.tt-news.de/index.php)
-   Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches (https://forum.tt-news.de/forumdisplay.php?f=7)
-   -   verbotener Belag ! PF4-C8 (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=2415)

Michi 16.04.2001 19:14

Hi,

auf einem Tunier spielte ich letztens gegen jemanden, der den PF4-C8 auf der Rückhand hatte. Meines Wissens taucht dieser Belag auf der Materialzulassungsliste nicht auf. Ich merkte auch erst nach dem ersten Satz, daß er mit diesem Belag spielte und wies ihn daraufhin. Er sagte er wisse es nicht und bat mir an, daß er den Schläger wechselt. Ich war nun unsicher, wie in so einem Fall eine Regel anzuwenden ist und weil ich es nicht besser wußte willigte ich ein.

Könnt Ihr mir hierzu etwas sagen ?

Vielen Dank

Gruß Michi

Aufschlaggott (2) 18.04.2001 05:40

Belag verboten aber..........
 
Du hast recht, dass der Belag z.Z. verboten ist. Bei dem Turnier hast du diesen akzeptiert ab dem Zeitpunkt wo der 1. Ball gespielt wird und du keinen 'Protest eingelegt hast. Dein Gegner hätte also theoretisch mit dem Belag weiterspielen dürfen !

Gazelle 21.01.2005 12:41

AW: Belag verboten aber..........
 
Zitat:

Zitat von Aufschlaggott (2)
Du hast recht, dass der Belag z.Z. verboten ist. Bei dem Turnier hast du diesen akzeptiert ab dem Zeitpunkt wo der 1. Ball gespielt wird und du keinen 'Protest eingelegt hast. Dein Gegner hätte also theoretisch mit dem Belag weiterspielen dürfen !

Bist Du Dir da sicher? Ist es wirklich so, dass man mit dem Aufschlag zum 0:0 im ersten Satz den Schläger des Gegners akzeptiert? Und man hat hinther keine Möglivchkeit mehr gegen den Schläger Protest einzulegen ???

WildWilbur 21.01.2005 13:01

AW: verbotener Belag ! PF4-C8
 
Ich bin mir sicher, dass diese Frage noch nie in diesem Forum diskutiert wurde... Das ist nun mal wirklich einen seitenlangen Thread wert. Go for it!

WW

Noppen Novice 21.01.2005 13:03

AW: verbotener Belag ! PF4-C8
 
Hi!

Sorry das ich mich hier so reinhänge, ich hab eigentlich keine Ahnung von sowas. Aber mir kam das mit dem C-8 komisch vor als ichs gelesen hab.
Der C-8 steht auf der Liste. Aber nicht als PF4-C8 sondern nur als C-8.
Und meines Wissens nach ist das auch der Einzige den es gibt oder gab. Oder täusche ich mich da?
Ich weiß das ein Vereinskamerad von mir den spielt, und der ist eigentlich was unerlaubtes Material angeht sehr streng mit sich selbst und anderen...
Naja aber wie gesagt: Ich hab eigentlich keine Ahnung davon, guckt mal selbst nochmal.

Tschö

Noppen Novice 21.01.2005 13:05

AW: verbotener Belag ! PF4-C8
 
du solltest dich nicht in dinge reinhängen, wovon du keine ahnung hast...
:) LOL wie passend!
habs leider erst gesehen nachdem die Antwort schon raus war! :)

Noppen Novice 21.01.2005 13:32

AW: verbotener Belag ! PF4-C8
 
Hubs. Hab grad das Datum des ersten Postings gesehen... wie peinlich! :rolleyes:

Naja wie der Kollege schon sagt: häng dich nicht in Dinge von denen du keine Ahnung hast! :)

el Fisch 21.01.2005 14:51

AW: verbotener Belag ! PF4-C8
 
Hallo Leute!

mich würde auch mal interessierne ob der C8 verboten mittlerweile ist!!!Auf der letzten Zulassungsliste steh er ja noch drauf, aber diese ist nen bissel veraltet,also die die ich habe!!!

kann mir da jemand so schnell wie möglich ne info geben ist sehr sehr wichtig!

danke im voraus!!!!!

gruß

el fisch!!

Noppen Novice 21.01.2005 15:42

AW: verbotener Belag ! PF4-C8
 
auf der aktuellen ist er auch drauf

long-pips 21.01.2005 15:58

AW: Belag verboten aber..........
 
Zitat:

Zitat von Gazelle
Bist Du Dir da sicher? Ist es wirklich so, dass man mit dem Aufschlag zum 0:0 im ersten Satz den Schläger des Gegners akzeptiert? Und man hat hinther keine Möglivchkeit mehr gegen den Schläger Protest einzulegen ???

Wenn dir erst nachher auffällt, das was nicht in Ordnung ist, kannst du trotzdem noch Protest einlegen. Das Punktspiel wird solange fortgesetz, bis die erforderliche punktzahl zum gewinnen erreicht wurde unter berücksichtigung, dass die Spiele, auf die sich der protest beruft, nicht gezählt würden. ist einfach ausgelegt aber eben auc leicht verständlich.
Nicht ganz richtig.
Auszug aus der Rechtsordnug des HTTV's
4.3.1 Proteste
Ein Protest ist unter Angabe der Gründe auf dem Spielberichtsformular – ggf. auf der Rückseite
– zu vermerken und zu unterschreiben. Der Protest auf dem Spielberichtsbogen entbindet jedoch nicht von den Voraussetzungen zur Einreichung eines Rechtsmittels gemäß 4.2, das innerhalb von 7 Tagen eingelegt werden muss.

Einlegung
4.3.1.1
Vor dem Mannschafts-, Doppel- oder Einzelspiel beim gegnerischen Mannschaftsführer, wenn die Gründe vor dem Spiel bekannt sind;
4.3.1.2
unmittelbar nach dem Spiel beim gegnerischen Mannschaftsführer vor Unterzeichnung des Spielberichtsbogens, wenn die Gründe sich aus dem Spielgeschehen ergeben.
4.3.1.3
innerhalb von 7 Tagen beim Klassenleiter, falls der Protestgrund erst nach Ende des Mannschaftsspieles bekannt wurde.

Außerdem muß der nachweis über die Zahlung der protestgebühr beigelegt sein bzw. nachgereicht werden.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:51 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77