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Das Recht am Bild!
Mein Bruder arbeitet als Angestellter in einem Foto-Studio.
Nun möchte er sich aber woanders bewerben. Zur Bewerbung möchte er ein paar Foto mit abgeben, die er selbst während seiner Arbeitszeit gemacht hat. Die betreffenden Personen/Motive sind damit einverstanden. Nun wollte ich fragen, ob der Chef etwas dagegen sagen/machen kann?! Eigentlich ist mein Bruder doch Mit-Urheber und außerdem ist das ja keine Veröffentlichung in dem Sinne, oder?! Danke schon im Voraus! |
AW: Das Recht am Bild!
Ich denke nicht. Vorallem wenn die Personen auf den Bildern damit einverstanden sind. Ich könnte mir nur denken das er die Kopien von den Bildern bezahlen muss.
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AW: Das Recht am Bild!
Zitat:
Aber es heißt im Gesetz, der Urheber (Schöpfer) hat die Rechte auf dem Bild. Gilt damit der, der das Bild gemacht hat (mein Bruder) oder das Foto-Studio (bei dem er ja nur angestellt ist)? |
AW: Das Recht am Bild!
Soweit ich weiß, liegen die Urheberrechte, wenn nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt, beim Geschäft/Arbeitgeber. Bin aber nicht 100% sicher.
Bei Google nichts gefunden? Wenn ja, dann PN mich mal an, interessiert mich auch... Im Geschäft einer Freundin trug sich jedenfalls folgendes zu: Eine Angestellte Fotografin kündigte, nahm alle von ihr gemachten Bilder einfach mit und untersagte (dreisterweise) dem Chef auch die weitere Verwendung der Bilder. Dieser hat jedenfalls auf eine Klage verzichtet (vermutl. zu stressig und kostenintensiv) und sie kam so damit durch. An ihre Auflage hat er sich vermutlich nicht gehalten, aber das juckt sie dann wohl auch nicht. Aber das ist natürlich der krasse Weg, der auch nach hinten losgehen kann. |
AW: Das Recht am Bild!
Üblicherweise liegen die Eigentums- und Nutzungsrechte der Arbeitsergebnisse beim Arbeitgeber. Allerdings weiß ich nicht, wie das bei den eher kreativen Berufen ist. Dein Bruder kann die Qualität seiner Arbeit ja nur anhand der von ihm gemachten Bilder zeigen. Ich vermute mal, dass eine Absprache mit dem jetzigen Arbeitgeber nicht stattfinden soll, oder? Das wäre natürlich die einfachste Lösung.
Gruß M A |
AW: Das Recht am Bild!
Zitat:
Damit sie zum Arbeitgeber übergehen, bedarf es vertraglicher Regelungen. So wars mir zumindest bisher bekannt - natürlich keine Gewähr :) |
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