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Cogito 11.09.2001 08:35

Überstehende/zu knappe Beläge
 
Steht der Belag über => Beanstandung
Bedeckt er das Holz nich vollständig => Beanstandung

Bei genauerer Betrachtung dürfte es sehr schwer sein, den Belag wirklich exakt passend zu haben. Sind eigentlich irgendwo toleranzgrenzen angegeben ? Etwa 1mm Überstehen oder zu knapp ist noch in Ordnung ?

Ich kome darauf, weil bei uns jemand vom Schiedsrichterlehrgang zurückkam und gestern durch die Halle lief und - natürlich aus Jux - bei mehr als der Hälfte der Spieler die Schläger entweder in der einen oder anderen Richtung moniert hat. Da habe ich mich gefragt, wie argumentiert man denn, wenn man im Ernst an so einen Oberpingel kommt, der auf dem letzten halben Millimeter 'rumreitet ?

p.s. bitte, jetzt nicht mit dem Kantenband als Rettung kommen. Das weiß ich auch.

Cissai 11.09.2001 09:58

überstehende Beläge
 
Ja, das interessiert mich auch. Als Frischkleber kommt es schon häufig vor,dass die Beläge "etwas" übertehen. Wenn Schiedrichter in meiner Nähe waren , hab ich schon aufgepasst, dass er nicht genauer auf meinen Schläger guckt. Meistens kommt man ja noch gut davon.
Aber was besagt das Regelwerk?

Michi88 11.09.2001 12:30

Re: überstehende Beläge
 
Zitat:

Original geschrieben von Cissai
Ja, das interessiert mich auch. Als Frischkleber kommt es schon häufig vor,dass die Beläge "etwas" übertehen.
"Etwas" is gut. Meiner lässt sich auch sehr, sehr lang ziehen, da steht der schomma gute 2 cm über.... Hat aber noch nie jemand moniert.

Walker 11.09.2001 14:03

Ich denke mal, wenn ein Schiedsrichter einen überstehenden Belag beanstandet, dann MUSS er abgeschnitten werden.

ph 11.09.2001 14:13

Gutes Thema - würd mich auch interessieren was das Regelwerk sagt.

Ist mir schon oft passiert, dass bei ner meisterschaft oder rangliste ein Schiri gemeckert hat und ich die beläge abschneiden musste.

Das Problem ist nur, dass grad bei ner längeren veranstaltung die beläge beim wiederholten kleben immer weicher und dadurch meist länger werden.

Wenn sie dann abschneidet, ist er beim nächsten training viel zu kurz :kinnlade:

sVeNd 13.09.2001 16:39

irgendjemand hatte hier mal geschrieben, dass von einem zuständigen gremium (namen hab ich vergessen) beschlossen wurde, abweichungen von bis zu zwei mm trotz anderslautender regeln zu tolerieren. obs stimmt, weiß ich leider auch nicht..

TGO 13.09.2001 17:15

@Michi88
Das mit dem überstehen kenn ich auch, aber bei 2cm ist das schon krass, da vibriert ja auch der Schläger!Behindert das Dich nicht? Bei mir kommt es deswegen auch schon mal vor das ich meinen Belag nach 4-6Wochen nachschneiden muß, alles was mehr als 5mm übersteht behindert mich nur.

Michi88 13.09.2001 20:51

ja, der vibriert etwas, aber ich bild mir ein, dass der Klang dann auch besser is... :)
Ich zieh den aber auch nich immer so lang.

Dorit 14.09.2001 00:17

In den Regeln steht der Belag darf nicht zu klein sein und nicht überstehen, also gar nicht weder nen Milimeter noch nen halben Milimeter...gar nicht! Aber ein Bekannter von mir war Schiedsrichter bei den letzten Euros und denen wurde da gesagt wegen einem Milimeter oder so sollen sie nicht gleich anfangen zu schreien. Allerdings bezog sich das auf Überstehen bei zu kleinen Belägen kriegt man schneller Ärger.

Michi88 14.09.2001 07:18

Wieso bekommt man bei zu kleinen Belägen schneller Ärger? Is das etwa ein Vorteil?


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