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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Überstehende/zu knappe Beläge
Steht der Belag über => Beanstandung
Bedeckt er das Holz nich vollständig => Beanstandung Bei genauerer Betrachtung dürfte es sehr schwer sein, den Belag wirklich exakt passend zu haben. Sind eigentlich irgendwo toleranzgrenzen angegeben ? Etwa 1mm Überstehen oder zu knapp ist noch in Ordnung ? Ich kome darauf, weil bei uns jemand vom Schiedsrichterlehrgang zurückkam und gestern durch die Halle lief und - natürlich aus Jux - bei mehr als der Hälfte der Spieler die Schläger entweder in der einen oder anderen Richtung moniert hat. Da habe ich mich gefragt, wie argumentiert man denn, wenn man im Ernst an so einen Oberpingel kommt, der auf dem letzten halben Millimeter 'rumreitet ? p.s. bitte, jetzt nicht mit dem Kantenband als Rettung kommen. Das weiß ich auch.
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Immer schön eklig spielen ! |
#2
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überstehende Beläge
Ja, das interessiert mich auch. Als Frischkleber kommt es schon häufig vor,dass die Beläge "etwas" übertehen. Wenn Schiedrichter in meiner Nähe waren , hab ich schon aufgepasst, dass er nicht genauer auf meinen Schläger guckt. Meistens kommt man ja noch gut davon.
Aber was besagt das Regelwerk? |
#3
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Re: überstehende Beläge
Zitat:
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#4
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Ich denke mal, wenn ein Schiedsrichter einen überstehenden Belag beanstandet, dann MUSS er abgeschnitten werden.
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#5
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Gutes Thema - würd mich auch interessieren was das Regelwerk sagt.
Ist mir schon oft passiert, dass bei ner meisterschaft oder rangliste ein Schiri gemeckert hat und ich die beläge abschneiden musste. Das Problem ist nur, dass grad bei ner längeren veranstaltung die beläge beim wiederholten kleben immer weicher und dadurch meist länger werden. Wenn sie dann abschneidet, ist er beim nächsten training viel zu kurz
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Nichts ist so gerecht verteilt, wie das Talent beim Tischtennis. Alle meinen genug davon zu haben |
#6
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irgendjemand hatte hier mal geschrieben, dass von einem zuständigen gremium (namen hab ich vergessen) beschlossen wurde, abweichungen von bis zu zwei mm trotz anderslautender regeln zu tolerieren. obs stimmt, weiß ich leider auch nicht..
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republikaner sind faschisten |
#7
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@Michi88
Das mit dem überstehen kenn ich auch, aber bei 2cm ist das schon krass, da vibriert ja auch der Schläger!Behindert das Dich nicht? Bei mir kommt es deswegen auch schon mal vor das ich meinen Belag nach 4-6Wochen nachschneiden muß, alles was mehr als 5mm übersteht behindert mich nur.
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power is nothing without control |
#8
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ja, der vibriert etwas, aber ich bild mir ein, dass der Klang dann auch besser is...
Ich zieh den aber auch nich immer so lang. |
#9
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In den Regeln steht der Belag darf nicht zu klein sein und nicht überstehen, also gar nicht weder nen Milimeter noch nen halben Milimeter...gar nicht! Aber ein Bekannter von mir war Schiedsrichter bei den letzten Euros und denen wurde da gesagt wegen einem Milimeter oder so sollen sie nicht gleich anfangen zu schreien. Allerdings bezog sich das auf Überstehen bei zu kleinen Belägen kriegt man schneller Ärger.
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#10
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Wieso bekommt man bei zu kleinen Belägen schneller Ärger? Is das etwa ein Vorteil?
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