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Ersatzgestellung der 2. Mannschaft bei unvollständiger 1. Mannschaft
Hallo,
folgender Fall: Die 1. Mannschaft eines Vereins spielt auswärts um 17:30 Uhr und tritt nur zu Viert an. Die 2. Mannschaft spielt Zuhause um 18:00 Uhr und ist vollständig. Muß die 2. Mannschaft 2 Spieler Ersatz stellen oder darf die 1. Mannschaft zu Viert und die 2. Mannschaft vollständig spielen? Die Wettspielordnung sagt hierzu: "Die Formulierung des Punktes G 5.3 lässt dem Verein vollständige Freiheit bezüglich der Frage der Ersatzgestellung, sofern weitere einschlägige Bestimmungen der Wettspiel- ordnung (z. B. G 5.2, G 5.3) beachtet werden. Gegenüber früheren Regelungen ergibt sich bezüglich der Ordnungsstrafe wegen unvollständigen Antretens aber keine Änderung, weil es nämlich auch seinerzeit möglich war, auf eine Ersatzgestellung zu verzichten, ohne Punktabzug befürchten zu müssen. Dies war dann der Fall, wenn keine weitere außer der unvollständig antretenden Mannschaft ein Spiel zu bestreiten hatte. Im Übrigen ergibt sich die Pflicht zum vollständigen Antreten aus grundsätzlichen sportlichen Erwägungen, die sich dem Ermessen des Vereins entziehen. " Dies ist für mich aber nicht eindeutig. Hat einer von euch schon einmal so einen Fall erlebt? Gruß Thomas |
AW: Ersatzgestellung der 2. Mannschaft bei unvollständiger 1. Mannschaft
Für dich als Neuling die Info:
Der ensprechende Verband wäre ausschlaggebend. Weil die da oft alle unterschiedliche Bestimmungen haben besonders im Bereich Ersatzgestellung usw IM WTTV wäre das möglich das die 1. zu viert antritt und die 2. komplett. Selbst wenn sie Zeitgleich in der gleichen Halle spielen. Es dürfen dort auch Spieler aus unteren mannschaften in der ersten Ersatz spielen und die 2. bleibt komplett |
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Wie seht ihr diese Geschichte? |
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Kannst du mir sagen, wo das steht? Diese Regelung kann ich im Moment nicht finden, in keiner WO und keiner Ausführungsbestimmung... Aber vielleicht schaue ich auch nur nicht genau genug... |
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