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Magico7 05.11.2001 16:49

Werbung auf Absperrbanden
 
Hallo Fachleute,

wir haben die allseits bekannten grünen Absperrbanden als Werbeflächen an unsere Sponsoren verkauft. Aufgrund der besseren Lesbarkeit der Schrift haben wir einen weißen Druck gewählt. Dieser Druck ist lediglich einseitig angebracht. Die Banden stehen während des Spiels mit dem Werbeaufdruck zu den Zuschauern. In den Boxen ist davon nichts zu sehen - die Rückseite ist grün.

Bisher hatte sich noch niemand beschwert (warum auch?), bis wir bei unserem letzten Punktspiel einen Oberschiedsrichter hatten, der dafür sorgte, daß die Banden ausgetauscht werden.

Ist Euch hier die Rechtslage bekannt? Bitte um Eure Meinungen!

Danke

Holger

Christian Henrich 05.11.2001 18:21

Hi Magico,

hätte da WO des DTTB, F 3.8 im Angebot:

Die Werbung auf allen Innenseiten der Umrandungen muss entweder in einem dunkleren oder unwesentlich helleren
Ton der Grundfarbe oder in Schwarz gehalten sein.

Die Umrandungen einzelner Spielräume und Mannschaftsboxen innerhalb einer Spielhalle müssen sowohl dieselbe Grund- wie auch dieselbe Werbefarbe aufweisen, die weder weiß noch gelb sein darf.

Der zweite Absatz ist der entscheidende, der Werbedruck einer die Spielbox begrenzenden Bande darf weder weiß noch gelb sein, egal ob innen oder außen.

MfG

Christian

floseitz 05.11.2001 21:29

... und wieder einmal sieht man, wie unnütz manche regelungen sind. solange es einen spieler nicht stören kann, ist sowas lächerlich!!!

Ralph 06.11.2001 12:19

Unnütz nicht unbedingt, aber eben ursprünglich nicht für unsere "unteren" Klassen gedacht, sondern für die Bundesliga. Und da würde es bei den (doch so regelmässigen :D ) Fernsehübertragungen merkwürdig aussehen, wenn es da so kunterbunt durcheinander gehen würde.

Aber wie bereits mehrmals gesagt: (Ironie an) der OSR soll viel mehr Möglichkeiten haben, um einzugreigen, aber bitte doch nicht immer bei den Dingen, die uns persönlich unwichtig erscheinen (und zugegebenermaßen oft auch unwichtig sind) (Ironie aus)

Gruß Ralph

Magico7 06.11.2001 12:38

Jetzt lese ich in den Tischtennisregeln B, Bestimmungen für inernationale Veranstaltungen, folgendes:

...
2.4.3: Buchstaben oder Symbole auf der Innenseite der Umrandungen dürfen weder weiß noch orange sein noch mehr als zwei Farben enthalten und müssen in einer Gesamthöhe von 40cm enthalten sein. Es wird empfohlen, daß sie in einer geringfügig helleren oder dunkleren Schattierung der Hintergrundfarbe gehalten sind.

Hier ist also nur von den Innenseiten die Rede. Was zählt nu?

Manfred 06.11.2001 14:59

Beides gilt, die WO des DTTB und die Intern. TT-Regeln. Es ist ja auch kein Widerspruch da, sondern vom DTTB sind zusätzliche Regelungen aufgenommen worden.

Kann es vielleicht sein, dass der Satz in WO F 3
"Die Umrandungen einzelner Spielräume und Mannschaftsboxen innerhalb einer Spielhalle müssen sowohl dieselbe Grund- wie auch dieselbe Werbefarbe aufweisen, die weder weiß noch gelb sein darf."
sich nur auf die vorher bezeichneten Innenseiten der Umrandungen bezieht?

Warum sollte man außen auf der Umrandung weiß oder gelb verbieten und z.B. orange nicht.

Ralph 06.11.2001 16:50

ich verfahre in der Praxis auch so, daß auf der Innenseite keine weiße oder gelbe Werbung sein darf; außen ignoriere ich die Farbe. Wenn ich aber in der 1. BuLi als OSR wäre und zufälligerweise hätte sich auch noch ein Kamerateam dahin verirrt, wäre ich damit vorsichtig, da dann der Beweis meiner "Untätigkeit" in Millionen von Wohnzimmer übertragen würde ......

Gruß Ralph

Magico7 06.11.2001 21:04

Zitat:

Original geschrieben von Manfred
Kann es vielleicht sein, dass der Satz in WO F 3
"Die Umrandungen einzelner Spielräume und Mannschaftsboxen innerhalb einer Spielhalle müssen sowohl dieselbe Grund- wie auch dieselbe Werbefarbe aufweisen, die weder weiß noch gelb sein darf."
sich nur auf die vorher bezeichneten Innenseiten der Umrandungen bezieht?

Allein die Frage, ob es sein kann (und genau zu Deinem Schluß komme ich auch, zeigt doch, daß die Formulierung in der WO des DTTB detaillierter ausfallen sollte - eben so wie in der erweiterten Fassung für den internationalen Bereich.

Zitat:

Warum sollte man außen auf der Umrandung weiß oder gelb verbieten und z.B. orange nicht.
Eben.

Zitat:

Original geschrieben von Ralph
ich verfahre in der Praxis auch so, daß auf der Innenseite keine weiße oder gelbe Werbung sein darf; außen ignoriere ich die Farbe. Wenn ich aber in der 1. BuLi als OSR wäre und zufälligerweise hätte sich auch noch ein Kamerateam dahin verirrt, wäre ich damit vorsichtig, da dann der Beweis meiner "Untätigkeit" in Millionen von Wohnzimmer übertragen würde ......
Was heißt das nun wieder? Sorry, aber es muß doch eine klare Regel gelten, die sowohl für Kreisklasse als auch Bundesliga einheitlich ist und die unabhängig von äußeren Rahmenbedingungen ist.

Gleichwohl könnte nach unserer Auslegung bei unserem nächsten Spiel ein Oberschiedsrichter wieder auf die Idee kommen und das Entfernen der Banden veranlassen, nur weil er eben die WO anders auslegt als wir oder als sie vielleicht sogar gemeint ist.

Wer ist denn für die Übertragung der internationalen WO in den DTTB-Bereich zuständig? Wo bzw. bei wem kann man eine Anregung leisten, diesen Passus klar und deutlich zu definieren, um zu verhindern, daß wir bei einem Aufstieg in die Oberliga, der dann ja unweigerlich jedesmal zu einem OSR-Einsatz und damit zu weiteren potentiellen Diskussionen ob dieses Themas führt, unsere Absperrbanden in den Harz kicken können? Unsere Sponsoren würden sich freuen...
:confused: :confused: :confused:

RalfTTMan 07.11.2001 10:07

Zitat:

Original geschrieben von Magico7
Allein die Frage, ob es sein kann (und genau zu Deinem Schluß komme ich auch, zeigt doch, daß die Formulierung in der WO des DTTB detaillierter ausfallen sollte.
Nein, gerade die deutsche Regelung eindeutig. Es wird von der Umrandung gesprochen, damit gilt die Farbregelung für Außen- und Innenseite. Hier ist eher die internationale Regel auslegungsbedürftig. So kann bei einer Umrandung die Außenseite der Spielbox die Innenseite der Mannschaftsbox sein....
Ob die Regelung insgesamt sinnvoll ist, ist allerdings eine andere Frage.

Zitat:

Was heißt das nun wieder? Sorry, aber es muß doch eine klare Regel gelten, die sowohl für Kreisklasse als auch Bundesliga einheitlich ist und die unabhängig von äußeren Rahmenbedingungen ist.
Natürlich ist die Regel klar (s.o.). Was Ralph vielleicht sagen möchte, ist, dass eben ab und zu auch bei klaren Regeln das sog. Fingerspitzengefühl anzuwenden ist, wenn dies dem sportlichen Tun nicht schadet.
Auch die Aufschlagregel mit den berühmten 16 cm Ballwurfhöhe ist doch klar oder ? In wieviel Prozent der der Fälle wird sie eingehalten bzw. von den Schiedsrichtern eingefordert???

Ralph 07.11.2001 13:24

siehste, einmal will ich zeigen, daß ich auch "Fingerspitzengefühl" besitze und schon isses wieder falsch :o


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