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Was passiert bei Ausschluss eines Spielers?
Im Zusammenhang mit einem anderen Thread kam ich auf eine Problematik, die ich hier einmal vorstellen möchte. Wohlgemerkt hier handelt es sich um einen konstruierten Fall:
Spiel 1. Bundesliga alle Spieler sind anwesend, Zählsr und OSR. Die Mannschaftsführer geben beide ihre kompletten Aufstellungen ab die vom OSR in den Spielbericht eingetragen werden. Nun kommt es nach der Begrüßung vor Spielbeginn zu einem Wortgefecht zwischen der Nr. 2 einer Mannschaft und einem Zählschiedsrichter wobei der Spieler sich zu schweren Beleidigungen hinreissen lässt. Der OSR schreitet ein und nimmt diesen Spieler aus dem Wettbewerb. Nun die Frage: Wie sieht es für die Wertung des Punktspiels aus? Muss die Mannschaft aufrücken oder nicht? Wird die Mannschaft evtl. wegen Nichtaufrücken bestraft? Kann man nach der Begrüssung überhaupt noch aufrücken? Wie sieht es aus wenn die 3 restlichen Spieler das Punktspiel doch noch gewinnen? Was wäre wenn das Ereignis nach dem Ausfüllen des Spielberichts aber vor der Begrüssung eingetreten wäre? :confused: |
der Spieler wird vom Wettkampf ausgeschlossen. Alle Spiele gehen auf das Konto des Gegners. Die Mannschaft muß nicht aufrücken, da die Aufstellung vom OSR bereits eingetragen und somit genehmigt war. Sobald der OSR diese Aufstellung mit der Eintragung genehmigt gilt dieser Fall auch bei Disqualifikation vor der Begrüßung.
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hi,
- die mannschaft muss nicht aufrücken, da dem spieler durch die disqualifikation nur das mitwirken, nicht aber der einsatz verboten ist. - die mannschaft darf nach der begrüßung noch aufrücken, da die endgültige einzelaufstellung spätestens vor beginn des ersten einzels erfolgt (WO D 1.8) bestraft werden kann die mannschaft also lediglich wegen unvollständigem antreten, wenn sie den spieler nicht aufstellt und auch keinen ersatz stellen kann (also zu dritt spielt). gruß. |
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