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Perner 30.10.2008 16:06

Verklebung Obergummi auf Schwamm regelgerecht?
 
Hallo,
ich habe von einem Belag (Sunflex Control) das Obergummi vom Schwamm getrennt.
Dabei sind sehr kleine Reste vom Schwamm (<0,1mm) auf einzelnen Noppen verblieben.

Nach dem Verkleben auf einem neuen Schwamm kann man jedoch auf der der Oberfläche diese winzigen Punkte (Unebenheiten) erkennen; der Belag ist aber nicht uneben.

Darf ich mit solch einem Belag Meisterschaftsspiele sowie an den württembergischen Meisterschaften teilnehmen?

Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Rudolf

Cheftrainer 30.10.2008 17:12

AW: Verklebung Obergummi auf Schwamm regelgerecht?
 
Der Zustand Deines Materials wird vom Tischschiri geprüft. Er kann den Belag zualassen, er kann es aber auch verweigern.

Das ist ähnlich wie die Frage eines Noppenspielers ab wann ein Belag nicht mehr zulässig ist (wenn einzelne Noppen fehlen). Da gibt es keine Richtlinie sondern es liegt im Ermessen des Schiris.

Pfälzer 31.10.2008 09:11

AW: Verklebung Obergummi auf Schwamm regelgerecht?
 
Du sagst, diese winzigen Punkte seien Unebenheiten, der Belag sei aber nicht uneben? Was denn jetzt bitte?

Leg mal eine Netzlehre drauf. Wenn sie über ihre gesamte Länge glatt aufliegt, ist der Belag glatt. Tut sie das nicht - halt lieber einen Ersatzschläger bereit :)

Torsten von Bayern 20.11.2008 15:52

AW: Verklebung Obergummi auf Schwamm regelgerecht?
 
Zitat:

Zitat von Pfälzer (Beitrag 1280958)
Du sagst, diese winzigen Punkte seien Unebenheiten, der Belag sei aber nicht uneben? Was denn jetzt bitte?

Schätze er meint einen Noppen-Innen-Belag. Teile des alten Schwamms sind nun zwischen dem Obergummi und dem neuen Schwamm zu sehen (also innen).

In diesem Fall sehe ich keinen Konflikt mit der Regel A 4.5 (durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke). Es kommt allenfalls noch auf die Farbe des alten Schwammes an. Wenn ein leuchtend roter Belag auf einen hellen Schwamm geklebt wird und dazwischen Punkte eines alten, dunklen Schwamms sind, könnte das ähnlich störend wirken wie eine durchscheinende Herstellerschrift auf dem Holz. Dann sind wir wieder bei B 3.1.2.10 (Entscheidung des OSR über Spielmaterial).

Also: Grundsätzlich ist es denkbar dass der Schläger zulässig ist, aber im Einzelfall hängt es wie immer von der Inaugenschein-Nahme ab.

Perner 24.11.2008 11:31

AW: Verklebung Obergummi auf Schwamm regelgerecht?
 
Vielen Dank für die Antworten,

leider war der Test auf dem Testschläger nicht so erfolgreich wie erwartet.

Somit hat sich dies erledigt.

Gelernt habe ich nun
a) wie ich einen SandwichBelag kleben muss
b) auf was ich achten muss um regelkonform zu sein.

Bis bald, Rudolf

TheJoker 25.11.2008 00:37

AW: Verklebung Obergummi auf Schwamm regelgerecht?
 
Ich hätte von vorneherein gesagt, dass es nicht regelkonform ist.
Da auf einen kulanten Schiri zu hoffen, ist mit einem ziemlich großen Risiko verbunden.
Wäre ich der Schiri, würde ich es wohl eher nicht durchgehen lassen.
Naja, zumindest hast du jetzt was gelernt, das ist ja schonmal was ;-)
Übrigens: Ich werds dir wohl auch nicht nachmachen, das habe ich jetzt auch gelernt :-)


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