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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 30.10.2008, 16:06
Perner Perner ist offline
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Perner ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Verklebung Obergummi auf Schwamm regelgerecht?

Hallo,
ich habe von einem Belag (Sunflex Control) das Obergummi vom Schwamm getrennt.
Dabei sind sehr kleine Reste vom Schwamm (<0,1mm) auf einzelnen Noppen verblieben.

Nach dem Verkleben auf einem neuen Schwamm kann man jedoch auf der der Oberfläche diese winzigen Punkte (Unebenheiten) erkennen; der Belag ist aber nicht uneben.

Darf ich mit solch einem Belag Meisterschaftsspiele sowie an den württembergischen Meisterschaften teilnehmen?

Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Rudolf
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  #2  
Alt 30.10.2008, 17:12
Cheftrainer Cheftrainer ist offline
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Cheftrainer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verklebung Obergummi auf Schwamm regelgerecht?

Der Zustand Deines Materials wird vom Tischschiri geprüft. Er kann den Belag zualassen, er kann es aber auch verweigern.

Das ist ähnlich wie die Frage eines Noppenspielers ab wann ein Belag nicht mehr zulässig ist (wenn einzelne Noppen fehlen). Da gibt es keine Richtlinie sondern es liegt im Ermessen des Schiris.
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  #3  
Alt 31.10.2008, 09:11
Pfälzer Pfälzer ist offline
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Pfälzer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verklebung Obergummi auf Schwamm regelgerecht?

Du sagst, diese winzigen Punkte seien Unebenheiten, der Belag sei aber nicht uneben? Was denn jetzt bitte?

Leg mal eine Netzlehre drauf. Wenn sie über ihre gesamte Länge glatt aufliegt, ist der Belag glatt. Tut sie das nicht - halt lieber einen Ersatzschläger bereit
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles)
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  #4  
Alt 20.11.2008, 15:52
Benutzerbild von Torsten von Bayern
Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
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Torsten von Bayern ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verklebung Obergummi auf Schwamm regelgerecht?

Zitat:
Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
Du sagst, diese winzigen Punkte seien Unebenheiten, der Belag sei aber nicht uneben? Was denn jetzt bitte?
Schätze er meint einen Noppen-Innen-Belag. Teile des alten Schwamms sind nun zwischen dem Obergummi und dem neuen Schwamm zu sehen (also innen).

In diesem Fall sehe ich keinen Konflikt mit der Regel A 4.5 (durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke). Es kommt allenfalls noch auf die Farbe des alten Schwammes an. Wenn ein leuchtend roter Belag auf einen hellen Schwamm geklebt wird und dazwischen Punkte eines alten, dunklen Schwamms sind, könnte das ähnlich störend wirken wie eine durchscheinende Herstellerschrift auf dem Holz. Dann sind wir wieder bei B 3.1.2.10 (Entscheidung des OSR über Spielmaterial).

Also: Grundsätzlich ist es denkbar dass der Schläger zulässig ist, aber im Einzelfall hängt es wie immer von der Inaugenschein-Nahme ab.
__________________
www.ittf.com/equipment
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  #5  
Alt 24.11.2008, 11:31
Perner Perner ist offline
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Perner ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verklebung Obergummi auf Schwamm regelgerecht?

Vielen Dank für die Antworten,

leider war der Test auf dem Testschläger nicht so erfolgreich wie erwartet.

Somit hat sich dies erledigt.

Gelernt habe ich nun
a) wie ich einen SandwichBelag kleben muss
b) auf was ich achten muss um regelkonform zu sein.

Bis bald, Rudolf
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  #6  
Alt 25.11.2008, 00:37
TheJoker TheJoker ist offline
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Alter: 46
Beiträge: 28
TheJoker ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verklebung Obergummi auf Schwamm regelgerecht?

Ich hätte von vorneherein gesagt, dass es nicht regelkonform ist.
Da auf einen kulanten Schiri zu hoffen, ist mit einem ziemlich großen Risiko verbunden.
Wäre ich der Schiri, würde ich es wohl eher nicht durchgehen lassen.
Naja, zumindest hast du jetzt was gelernt, das ist ja schonmal was ;-)
Übrigens: Ich werds dir wohl auch nicht nachmachen, das habe ich jetzt auch gelernt :-)
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