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Hilfe: Darf ich als Privatmann Rechnungen erstellen?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe für Bekannte eine Homepage (für eine Selbshilfegruppe) gebastelt. Ursprünglich war es als "Freundschaftsdienst" geplant, jetzt hat die Selbsthilfegruppe für genau solche Tätigkeiten aber Geld über, welches die mir gerne zahlen würden. Da ich aber Privat,- oder besser Hobbybastler bin, habe ich natürlich kein Gewerbe angemeldet. Ist es dennoch möglich, der Selbsthilfegruppe eine Rechnung über € 200 zu erstellen? Wenn ja, was muss ich beachten? Welche Kosten kämen u.u. auf mich zu? (Gewerbeanmeldung, Steuer usw.) Kann mir da jemand Infos geben? Grüße Benjamin |
Ich kann und darf natürlich keine Rechtsauskünfte geben, aber ich antworte mal, weil ich in einer ähnlichen Situation bin.
Bei mir ist das so geregelt, dass die Firma jährlich eine Sachspende an den Verein leistet und dafür eine entsprechende Spendenquittung bekommt. Wenn es bei dir auch um eine einmalige bzw. nur gelegentliche Dienstleistung handelt, brauchst du m.E. keine Gewerbeanmeldung. Es wird reichen, wenn du der Firma eine entsprechende Quittung unterschreibst mit Beschreibung der Tätigkeit. Wenn du dadurch natürlich regelmäßige Nebeneinkünfte erzielst, musst du diese evtl. versteuern, frage einfach mal das Finanzamt (die beissen nicht). Aber das alles mit Vorbehalt: ich bin keine Experte im Gewerbe- und Steuerrecht. Vielleicht antworten dir ja noch kompetentere Leser |
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Finanzamt
Zitat:
dafür müßten die erstmal vom Stuhl aufstehen... |
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Re: Hilfe: Darf ich als Privatmann Rechnungen erstellen?
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wenn das noch nicht geklärt ist, dann schildere mir Dein Problem mal per PN. Hört sich zwar einfach an, muss es aber nicht unbedingt sein. Gruß, Volkmar |
Finanzamt fragen => sehr guter Tip !
Solange eine bestimmte Größe - irgendwo > 15000,- E - nicht überschritten wird - wird von nicht gewerblicher Einahme ausgegangen. Natürlich darf man dann keine Mwst. ausweisen. |
Benjamin
Zitat:
Benjamin, schreib eine Rechnung, an die komplette Anschrift des Schuldners, Datum, Art der Tätigkeit und Rechnungseinzelbetrag sowie am Ende die Summe OHNE Mehrwertsteuer ( wenn du im Jahr nicht über 13.000€ mit dieser Tätigkeit erwirtschaftest) auf. Eigene Anschrift und Bankverbindung nicht vergessen... NOCH BESSER ist es, wenn Du etwas vermietest und durch Mieteinnahmen im Jahr nicht mehr als 255,99 € einnimst. Das ist dann nämlich STEUERFREI ! Also 5-Monatsmieten á 51 € von irgendetwas wären ab August steuerfrei. Mit einer Spendenquittung fährst Du da schlechter als Student.....(?) gruss SSF |
Zitat:
Gruß, Volkmar |
@volkmar
bitte genau lesen ! Ich sagte: keine Mwst. und nicht "keine Steuer". Selbstverständlich muß jedes zusätzliche Einkommen - oberhalb eventueller Freigrenzen - versteuert werden z.B. auch Geschenke und geldwerte Vorteile. |
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