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Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-)

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  #1  
Alt 19.08.2002, 09:46
Benutzerbild von Benjamin
Benjamin Benjamin ist offline
TT-News Hausgeist
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Alter: 48
Beiträge: 3.078
Benjamin ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Hilfe: Darf ich als Privatmann Rechnungen erstellen?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.
Ich habe für Bekannte eine Homepage (für eine Selbshilfegruppe) gebastelt.
Ursprünglich war es als "Freundschaftsdienst" geplant, jetzt hat die Selbsthilfegruppe für genau solche Tätigkeiten aber Geld über, welches die mir gerne zahlen würden.
Da ich aber Privat,- oder besser Hobbybastler bin, habe ich natürlich kein Gewerbe angemeldet.
Ist es dennoch möglich, der Selbsthilfegruppe eine Rechnung über € 200 zu erstellen? Wenn ja, was muss ich beachten? Welche Kosten kämen u.u. auf mich zu? (Gewerbeanmeldung, Steuer usw.)

Kann mir da jemand Infos geben?

Grüße
Benjamin
__________________
ich habs versucht, aber ich bin einfach zu schlecht um ohne lange noppen zu gewinnen...
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  #2  
Alt 19.08.2002, 10:06
Benutzerbild von klugscheisser
klugscheisser klugscheisser ist offline
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Registriert seit: 28.05.2002
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Beiträge: 16.021
klugscheisser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Ich kann und darf natürlich keine Rechtsauskünfte geben, aber ich antworte mal, weil ich in einer ähnlichen Situation bin.
Bei mir ist das so geregelt, dass die Firma jährlich eine Sachspende an den Verein leistet und dafür eine entsprechende Spendenquittung bekommt.

Wenn es bei dir auch um eine einmalige bzw. nur gelegentliche Dienstleistung handelt, brauchst du m.E. keine Gewerbeanmeldung. Es wird reichen, wenn du der Firma eine entsprechende Quittung unterschreibst mit Beschreibung der Tätigkeit. Wenn du dadurch natürlich regelmäßige Nebeneinkünfte erzielst, musst du diese evtl. versteuern, frage einfach mal das Finanzamt (die beissen nicht).

Aber das alles mit Vorbehalt: ich bin keine Experte im Gewerbe- und Steuerrecht. Vielleicht antworten dir ja noch kompetentere Leser
__________________
Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht
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  #3  
Alt 19.08.2002, 12:42
Eddie Vedder Eddie Vedder ist offline
...
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Eddie Vedder kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
Zitat:
Original geschrieben von klugscheisser
frage einfach mal das Finanzamt (die beissen nicht).

sicher?
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  #4  
Alt 19.08.2002, 15:44
Benutzerbild von Red
Red Red ist offline
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Finanzamt

Zitat:
sicher?
@Eddie
dafür müßten die erstmal vom Stuhl aufstehen...
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  #5  
Alt 19.08.2002, 16:03
Benutzerbild von Fozzi
Fozzi Fozzi ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von klugscheisser
...frage einfach mal das Finanzamt (die beissen nicht)....
Ja, die beissen echt nicht. Ich hatte auch letztens ein sehr nettes und informatives Gespräch mit einem Finanzbeamten. Es ging um ein ähnliches Problem. Meines Wissens ist es möglich, Du darfst aber die MwSt. nicht ausweisen. Ich frag aber noch mal nach!
__________________
Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #6  
Alt 24.08.2002, 08:32
Volkmar Volkmar ist offline
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Beiträge: 3.089
Volkmar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Hilfe: Darf ich als Privatmann Rechnungen erstellen?

Zitat:
Original geschrieben von Benjamin
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.
Ich habe für Bekannte eine Homepage (für eine Selbshilfegruppe) gebastelt.
Ursprünglich war es als "Freundschaftsdienst" geplant, jetzt hat die Selbsthilfegruppe für genau solche Tätigkeiten aber Geld über, welches die mir gerne zahlen würden.
Da ich aber Privat,- oder besser Hobbybastler bin, habe ich natürlich kein Gewerbe angemeldet.
Ist es dennoch möglich, der Selbsthilfegruppe eine Rechnung über € 200 zu erstellen? Wenn ja, was muss ich beachten? Welche Kosten kämen u.u. auf mich zu? (Gewerbeanmeldung, Steuer usw.)

Kann mir da jemand Infos geben?

Grüße
Benjamin
Benjamin,
wenn das noch nicht geklärt ist, dann schildere mir Dein Problem mal per PN. Hört sich zwar einfach an, muss es aber nicht unbedingt sein.

Gruß, Volkmar
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  #7  
Alt 24.08.2002, 13:32
Cogito Cogito ist offline
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Cogito befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
Finanzamt fragen => sehr guter Tip !

Solange eine bestimmte Größe - irgendwo > 15000,- E - nicht überschritten wird - wird von nicht gewerblicher Einahme ausgegangen. Natürlich darf man dann keine Mwst. ausweisen.
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Immer schön eklig spielen !
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  #8  
Alt 24.08.2002, 14:16
Benutzerbild von SuperSoulFighter
SuperSoulFighter SuperSoulFighter ist offline
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Beiträge: 2.011
SuperSoulFighter ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Benjamin

Zitat:
Original geschrieben von Cogito
Finanzamt fragen => sehr guter Tip !

Solange eine bestimmte Größe - irgendwo > 15000,- E - nicht überschritten wird - wird von nicht gewerblicher Einahme ausgegangen. Natürlich darf man dann keine Mwst. ausweisen.
So ists richtig !

Benjamin,
schreib eine Rechnung, an die komplette Anschrift des Schuldners, Datum, Art der Tätigkeit und Rechnungseinzelbetrag sowie am Ende die Summe OHNE Mehrwertsteuer ( wenn du im Jahr nicht über 13.000€ mit dieser Tätigkeit erwirtschaftest) auf. Eigene Anschrift und Bankverbindung nicht vergessen...

NOCH BESSER ist es, wenn Du etwas vermietest und durch Mieteinnahmen im Jahr nicht mehr als 255,99 € einnimst. Das ist dann nämlich STEUERFREI !

Also 5-Monatsmieten á 51 € von irgendetwas wären ab August steuerfrei. Mit einer Spendenquittung fährst Du da schlechter als Student.....(?)

gruss
SSF
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Berufener am Institut für vergleichende Irrelevanz

You will find at least two things in life in almost every situation:

"Reasons" and "Results".
Reasons......don´t count.

Nur ein toter Keks ist ein guter Keks
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  #9  
Alt 24.08.2002, 17:30
Volkmar
unregistriert
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Original geschrieben von Cogito
Finanzamt fragen => sehr guter Tip !

Solange eine bestimmte Größe - irgendwo > 15000,- E - nicht überschritten wird - wird von nicht gewerblicher Einahme ausgegangen. Natürlich darf man dann keine Mwst. ausweisen.
Aha. Wenn es keine gewerblichen Einnahmen sind, was sind es denn dann für welche?? Etwa nicht steuerpflichtig?? Die Grenze von 15.000 E war die Grenze für Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer, ist jetzt erhöht worden auf 16.620 Euro. Das hat aber nichts damit zu tun, dass es sich um steuerpflichtige Einnnahmen handelt.

Gruß, Volkmar
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  #10  
Alt 25.08.2002, 08:42
Cogito Cogito ist offline
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@volkmar

bitte genau lesen !
Ich sagte: keine Mwst. und nicht "keine Steuer". Selbstverständlich muß jedes zusätzliche Einkommen - oberhalb eventueller Freigrenzen - versteuert werden z.B. auch Geschenke und geldwerte Vorteile.
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