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Holgi der 2 28.11.2002 13:15

Mannschaftsmeldung
 
Ich habe mal ne Frage zum Meldebogen.

Ein Spieler ist zu uns (BADTTV) vom WTTV gewechselt. Er ist auf dem Mannschaftsmeldebogen vermerkt, welcher vom Sportwart genehmigt wurde. Jedoch hat er noch keine Spielernummer, d.h. auf dem Meldebogen ist noch keine vermerkt und uns ist auch keine bekannt.
Jetzt hatten wir am Freitag ein Spiel, welches wir gewonnen haben. Die gegnerische Mannschaft hat Protest eingelegt, da
dieser Spieler keine Spielernummer hat und dadurch auch nicht Spielberechtigt ist. Da wäre es auch egal, daß die Mannschaftsaufstellung vom Sportwart genehmigt wurde.

Was denkt ihr? Punktabzug dürfte es ja keinen geben, aber wie sieht es mit ner Geldstrafe aus??

Frank Schmidt 28.11.2002 15:29

Also wenn der Verband keine Spielberechtigung erteilt hat, darf der Spieler auch nicht spielen, egal ob die Aufstellung durch den Klassenleiter genehmigt wurde oder nicht.
Keine Spielberechtigung heißt ja, dass der Spieler nicht berechtigt ist zu spielen - sagt der Name ja schon.

Nach WO B4 muss eine solche Berechtigung vorliegen. Ein Blick in unsere Strafordnung sagt, dass das Spiel mit x:0 für den Gegner und einer zusätzlichen Geldstrafe gewertet werden muss.

Holgi der 2 29.11.2002 09:31

Die Mannschaftsaufstellung wurde ja vom Sportwart, also vom Verband genehmigt und nicht vom Klassenleiter. Sehe ich doch richtig? Sportwart=Verband

Coach+Player 29.11.2002 10:02

Mannschaftsmeldebogen
 
Den Sportwart gibt es einmal auf Verbandsebene und Vereinsebene . Aber hier hat wohl der Vereinssportwart die
Aufstellung genehmigt , was meiner Kenntnis gar nicht
erlaubt ist . Der Verein kann einen Antrag auf
Spielberechtigung beim Verband abgeben und dieser
kann sie dann genehmigen . Ist der Antrag bereits
abgeben und ein Spiel steht an , dann kann so mindest
beim Berliner Verband mit Verweis auf den Namen des
Verbandes gespielt werden , auch wenn noch nicht die
Nummer bekannt ist . Solange dieses nicht geschehen ist ,
wird jedes Spiel , wo dieser Spieler antritt für ungültig
erklärt und mit x:0 und Strafe abgegolten .

Frank Schmidt 29.11.2002 13:44

Zitat:

Original geschrieben von Holgi der 2
Die Mannschaftsaufstellung wurde ja vom Sportwart, also vom Verband genehmigt und nicht vom Klassenleiter. Sehe ich doch richtig? Sportwart=Verband
Also bei uns ist das so, dass der Sportwart zwar ein Verbandsfunktionär ist, aber alle Spielermeldungen und das Benatragen von Spielerpässen auf der Geschäftsstelle des Verbandes zu erfolgen hat.
Das ist alleine schon deswegen zwingend notwendig, damit die Versicherungsfragen und ähnliche Dinge mit dem Landessportverband abklären können - dazu ist der Sportwart überhaupt nicht in der Lage - ich denke, das ist in anderen Verbänden nicht anders. Da steckt ja sehr viel mehr dahinter als nur, dass der Spieler eine Nummer bekommt - ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand in der Lage ist, diese ganze Arbeit ehrenamtlich zu leisten.

Cheftrainer 29.11.2002 14:28

In Hessen würde dies auf jeden Fall "zu null verloren" plus Strafe bedeuten!!!

obelisk 29.11.2002 16:25

ist ja schon sehr wunderlich. wenn der eigene Verein nicht weis ob eine Spielberechtigung vorliegt.
Bei einem Vereinswechsel, zumal aus einem anderen Verband, kann doch nur der eigene Verband informiert werden.

oder wurde hier noch nicht mal ein Wechselantrag gestellt?:confused:

chicagojaner 01.12.2002 02:26

Wir hatten solch ein ähnlichen Fall. Wir (9:5) und ein zweites Team A (9:2) hatten gegen ein Team B gewonnen. Obwohl kein Verein ein Protest eingelegt hat, verlor Team B beide Spiele mit 9:0. Über eine Geldstrafe kann ich aber nichts sagen.

Marc 08.12.2002 22:08

Der Klassenleiter kann doch eine Aufstellung nur genehmigen, wenn eine Spielberechtigung vorliegt. Wenn die Aufstellung genehmigt wurde, warum soll dann das Spiel "zu null" verloren sein?

Ralph 09.12.2002 10:38

Der Klassenleiter kann voraussetzen, daß ein Spieler, der auf dem MMB erscheint, eine Spielberechtigung hat. Stellt sich im Nachhinein raus, daß der Spieler gar keine Spielberechtigung hat, ist die Genehmigung des KL natürlich (zumindest in Hessen) hinfällig. Die Vereine sind dafür verantwortlich, daß die Spieler spielberechtigt sind, der KL genehmigt ja quasi "nur" die Reihenfolge der Spieler aufgrund der Spielstärke ...

Gruß Ralph


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