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Alt 25.09.2008, 16:10
Noppenfritz Noppenfritz ist offline
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Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
Ach Du heiliger Strohsack, was ist denn hier los ?

Natürlich wird ein Spiel, in dem ein Spieler nachweislich mit einem (!) unzulässigen Belag angetreten ist, für diesen Spieler als Ganzes verloren gewertet, wenn nicht ganz klar ist, dass er die Seite nie benutzt hat (vorstellbar nur bei Penholder). Wie soll das denn anders gehen ?

Ich habe im Forum ja schon öfter betont -und da sind sich wohl alle Schiedsrichterausschüsse und Sportgerichte im DTTB einig- dass es im Regelwerk auch auf die Absicht und nicht nur auf den Buchstaben ankommt. Im konkreten Fall zielt die Regel A4.3 (Belag nur auf einer zum Schlagen benutzten Seite) auf die Penholder-Spieler ab, die im internationalen Spielbetrieb ja weiterhin reichlich zu finden sind.

Einen Spieler, der mit einem unzulässigen Belag auch tatsächlich spielt, schützt das durchaus nicht vor weitergehenden Sanktionen. Klargestellt wird das in den Wettspielordnungen, z.B. im BYTTV durch den Passus G8:"Wird festgestellt, dass ein Spieler mit unzulässigem Material (Schlägerholz, Schlägerbelag, Kleber, Komplettschläger) antritt und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, wird das einzelne Spiel als verloren gewertet. -- Die Regel A4.3 wird also von "zum Schlagen benutzen" auf "antreten" erweitert - das einzig logische Vorgehen.

Ich kenne nun den Bericht im TTVWH nicht, aber ich nehme an, dass er sich auf die von mir oben genannte einzige denkbare Ausnahme stützt: Wenn der Spieler nachweislich Penholder spielt. Der Nachweis oder Gegenbeweis hierfür ist nicht schwerer und nicht leichter als der Beweis für die Unzulässigkeit des Belags.
Hallo,

ich konnte Deiner Argumentation folgen und habe dies ja auch in einem späteren Posting geschrieben.

Ich habe mir dann die Mühe gemacht, diesen Sachverhalt in einem Mail an den TTVWH zu schildern. Hier der bisherige Schriftverkehr:

Mein Mail an den TTVWH (die Namen habe ich mal alle weggelassen):

Hallo Herr ...,

ich hoffe das ich bei Ihnen Richtig bin, ansonsten bitte das Mail weiterleiten.

Im neuen TTJ (Ausgabe 05/2008) wird danach gefragt, wie zu entscheiden ist, wenn ein Spieler mit einem Rückhandbelag antritt, der nicht auf der Belagsliste aufgeführt ist (Fall 1).

Auf der Seite 28 wird dann in der Auflösung ein völlig falscher Sachverhalt dargestellt.

In der WO steht unter 37.2

"Ein einzelnes Spiel wird als verloren gewertet, wenn festgestellt wird, dass ein Spieler mit nicht von der ITTF zugelassenen Spielmaterialien oder Kleber antritt und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen"

Das unterscheidet sich doch heftig von der aufgeführten Regel und gerade jetzt, wo soviel Beläge verboten wurden, wäre die Richtigstellung des Sachverhaltes wichtig.

Mit freundlichem Gruß

...

Antwort des TTVWH:

Tischtennisverband Württemberg-Hohenzollern

Hallo Herr ...,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Ich leite diese an das Ressort Schiedsrichter zur Beantwortung weiter.

Viele Grüße
...


Nächste Antwort:

Hallo Herr ...,

in meiner Ausgabe des TTJ (Nr. 5/08), ist beim Fall 1, die Lösung Internationale TT-Regeln A 10.1.7 und Intern. TT-Regeln B 2.1.3 angegeben. Hier ist keine Lösung aus der WO angegeben.

Anbei meine Version, die ich auch der Redaktion des TTJ´s gemailt habe.
(Hier hat sie nochmals das ganze Regelquiz als Word Datei angehängt)

Mit freundlichen Grüße
...

Schiedsrichterlehrwartin


Meine Antwort:

Hallo Frau ...,

bei soetwas kann ich nur sagen: 6-setzen!

Was soll den das bringen? Die internationalen TT-Regeln weichen in diesem Fall doch völlig von den nationalen Regeln ab.

Beispiel: Ein Spieler von Mannschaft A tritt mit einem "Super Block" von Dr. Neubauer an. Viele wissen zwischenzeitlich, dass dies ein nicht mehr zugelassener Belag ist. Es ist Samstag Abend, irgend ein Spiel in der Kreisklasse. Der Mannschaftsführer von A hat Ihre Regel gelesen, der Mannschaftsführer von Mannschaft B kennt die WO und legt Protest ein.

Nach Ihrer Regel dürfte der Spieler mit diesem Schläger spielen und die von Ihnen aufgeführte Zählweise müßte angewandt werden. Dies hat sicher seine Berechtigung bei einem Penholder-Spieler.

In der WO unter 37.2 des TTVWH (und auch bei anderen Verbänden) steht aber folgendes:

"Ein einzelnes Spiel wird als verloren gewertet, wenn festgestellt wird, dass ein Spieler mit nicht von der ITTF zugelassenen Spielmaterialien oder Kleber antritt und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen"

Dieser Spieler verliert also das Spiel, sobald er den ersten Ball mit seinem Schläger gespielt hat. Doch zuvor hat es heftige Diskussionen in der Halle gegeben, vielleicht auch Streit. Und nur deshalb, weil im TTJ so ein (Entschuldigung) Mist geschrieben wird.

Gerade in der heutigen Zeit, wo viele GLN-Spieler ihre Beläge tauschen mußten, ist das abdrucken von solchen (falschen) Regeln doch fatal. Richtigerweise hätte mindestens der Hinweis erscheinen müßen, dass in den nationalen WO der Spieler das Spiel sofort verliert und sich hier die internationalen Regeln von den nationalen unterscheiden.

Gruß

...

Soeben habe ich die neueste Nachricht erhalten:

Hallo,

nochmals zu Verdeutlichung:

Die WO 37.2 kommt bei diesem Sachverhalt nicht zum Tragen. Da der Spieler einen Schläger mit einem zugelassen Belag hat. Somit ist der Schläger laut Intern. Tischtennisregeln zugelassen (hier steht auch nichts anderes in der WO).

Es gibt in den Regeln auch keine Unterscheidung zwischen Penholder- und Shake-Hand-Spielern.

Wir kennen alle von den Penholder-Spielern, dass diese oft nur einen Belag auf dem Schläger haben bzw. nur ein Stück von einem Belag auf dem Schläger haben. Dort versteht jeder die Regel! Diese gilt aber auch für Shake-Hand-Spieler. Sonst dürfte kein Penholder-Spieler mit einem solchen Schläger antreten. Doch wenn ein Spieler den Ball mit der Seite ohne Belag bzw. mit einem nichtzugelassen Belag schlägt, ist dies ein Punkt für den Gegner. Hierzu gibt es keinen Abschnitt in der WO.

Es ist sehr schade, dass viele Spieler in der Kreisklasse nicht mit den Regeln vertraut sind, sonst würde es nicht jeden Samstag Regeldiskussionen geben, bei den der „Lautere“ gewinnt!

Wir unterrichten auch alle Schiedsrichter über diese Vorgehensweise bzw. haben dies bei der diesjährigen Weiterbildung getan.

Auf Ihre beleidigenden Kommentare kann ich dankend Verzichten. Solche Regeldiskussionen können auch auf der sachlichen Ebene geführt werden.

Gruß
...


Am besten gefällt mir dieser Passus:

Es ist sehr schade, dass viele Spieler in der Kreisklasse nicht mit den Regeln vertraut sind, sonst würde es nicht jeden Samstag Regeldiskussionen geben, bei den der „Lautere“ gewinnt!

Hat noch irgendjemand eine Frage hierzu? Mir fällt da jetzt nichts mehr ein. Oder doch:
Was gilt denn jetzt?

Gruß

Noppenfritz
__________________
Mein Schläger: VH: Nimbus Sound max Holz: Tibhar Samsonov Technopower RH: Dr. Neubauer A-B-S
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