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Alt 09.02.2009, 01:26
mithardemb mithardemb ist offline
Schlautuer
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Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
Wie ich meine sind die Regeln eindeutig formuliert. Eine Behandlung, die nach 4.7 notwendig ist um den Schläger als unzulässig zu erklären, ist nun mal etwas ganz anderes als eine Alterung des Belages.
Auf 4.7.1 kann man sich in unseren Fall auch nicht berufen, da ich ja annehme, dass 4.5 und 4.6 erfüllt sind.
Nun möchte ich aber auch noch an die Äußerungen von Torsten von Bayern zu den Möglichkeiten einen Schläger zu testen erinnern.
...

Sicher hat der OSR einen Ermessensspielraum und seine Entscheidung ist verbindlich. Doch wie gesagt finde ich, dass meine Argumente stimmig sind und werde in den Fällen, wo ich als Mannschaftsführer des Gastvereins den OSR vertrete, so sind bei uns ja die Regeln, dies auch weiterhin so auslegen.

.....
Übrigens ist Torsten von Bayern für mich kein "höherer" SR, denn ich bin ihm nicht weisungsgebunden.
Und in Falle des Gastspiels bin ich auch ein Offizieller.

Wie gesagt, ist eine erhebliche Veränderung der Spieleigenschaft nur dann ein Grund den Schläger abzulehnen, wenn diese durch eine Behandlung (4.7) entstanden ist, oder wenn der Schläger nicht den Regeln 4.5 bzw. 4.6 entspricht.

Schön wäre es wenn du dich mal auf die Regeln beziehen würdest, dann könnte die Auseinandersetzung auch besser geführt werden.
Also Thorsten hat doch schon geschrieben, dass alle relevanten Fälle bei Turnieren / Wettkämpfen mit neutralem OSR abgedeckt sind. In der Feld-, Wald- und Wiesenligen, in denen wir fast alle spielen, werden eh sehr viele Regeln gebrochen und man einigt sich auf Kompromisse.


In den Klassen, in denen neutrale OSRs eingesetzt werden ist nicht der Wortlaut der Regeln sondern ihre Auslegung maßgebend. Wenn man dort ein gezieltes Altern der Beläge durch Umwelteinflüsse als "Behandlung" ansieht, dann wirst du dich dem fügen müssen.
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