Zitat:
Zitat von Setz-It
@Mighty
Die Frage geht ja eher in die Richtung, ob nach abgeschlossenem Herstellungsprozess (OG und Schwamm sind bereits verklebt worden), das Produkt wieder auseinandergerupft werden darf. Ich denke - ja.
|
Dem kann man nicht widersprechen.
Denn was haben wir nach dem Auseinandernehmen des OG und des Schwammes? Wir haben ein
zugelassenes OG! Genau in dem Zustand, in dem dieses OG von ITTF zugelassen wurde.
Und dann stellen wir ein Belag her, indem wir das zugelassene OG mit einem nicht zulassungspflichtigen Schwamm verkleben. Alles vollkommen Regel konform, nichts zu meckern.