Zitat:
Zitat von tt-freak3
Also der SR darf dem Betreuer nicht nur verwarnen wegen Coachings, sondern auch wegen weiteren Unsportlichkeiten.
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Nein, darf er m.E. nicht. Für die anderen Unsportlichkeiten ist der OSR zuständig.
TT-Regeln 5.2.2 regelt in Satz 1 schwere Verstöße von Spielern, Betreuern und anderen Beratern. Für diese Verstöße wäre der OSR zuständig. Satz 2 regelt weniger schwere Verstöße, spricht aber nur von Spielern (Penalty Point System). Lediglich bei unerlaubter Beratung darf also m.E. der SR einer Person, die zu dem Zeitpunkt nicht die Funktion eines Spielers hat, "rot" zeigen (5.1.4).