Zitat:
Zitat von Umpire
TT-Regeln 5.2.2 [...] Satz 2 regelt weniger schwere Verstöße, spricht aber nur von Spielern (Penalty Point System).
|
Hier ist meines Erachtens die Übersetzung unpräzise. Im Handbuch des DTTB heißt es (Hervorhebung von mir)
Bei weniger schweren Verstößen kann der Schiedsrichter beim 1. Mal die gelbe Karte zeigen und den betreffenden Spieler warnen, dass jeder folgende Verstoß Bestrafungen nach sich ziehen könnte.
Der Originaltext der ITTF liest sich wie folgt (Hervorhebung von mir):
for less serious offences the umpire may, on the first occasion, hold up a yellow card and warn the offender that any further offence is liable to incur penalties.
Die korrekte Übersetzung für "the offender" ist "der Täter/Delinquent" oder "der den Verstoß begehende". Ich vermute die gesamte Regel 5.2.2 (also auch Satz 1) bezog sich früher nur auf Spieler und da ist "betreffender Spieler" eine nettere (und damals noch vollständig zutreffende) Formulierung als "der Täter". Den englischen Originaltext herangezogen (ich persönlich vertrete die Meinung, dass man sich in Streitfällen nach diesem zu richten hat um eine einheitliche Auslegung in der gesamten ITTF zu garantieren, auch wenn offiziell für den Bereich des DTTB der deutsche Regeltext verbindlich ist) darf der Schiedsrichter auch Trainern oder anderen Beratern eine gelbe Karte für Fehlverhalten zeigen.
Aus 5.2.7 erschließt sich auch indirekt, dass es sich wohl um eine unpräzise Übersetzung handelt. Dort heißt es
Begeht ein Betreuer oder anderer Berater, der verwarnt wurde, im selben Einzel- oder Doppelspiel oder im selben Mannschaftkampf einen weiteren Verstoß, zeigt der Schiedsrichter eine rote Karte und verweist ihn vom Spielraum (der Box) [...]
Nimmt man 5.2.7 her, muss man sich fragen woher der Betreuer oder andere Berater sonst eine Verwarnung bekommen sollten wenn nicht durch den SRaT. Der OSR ist ja wie oben erwähnt nur für grobe Unsportlichkeiten zuständig.
Aber aufgrund der expliziten Formulierung in 5.2.7 komme ich zu einem anderen Schluß als Umpire:
Zitat:
|
Lediglich bei unerlaubter Beratung darf also m.E. der SR einer Person, die zu dem Zeitpunkt nicht die Funktion eines Spielers hat, "rot" zeigen (5.1.4).
|
Das darf er m.E. auch für einen zweiten weniger schweren Verstoß eines Trainers/Beraters. Wobei der SRaT in der Praxis sicher auch gut daran tut, den OSR zeitnah über das Vorkommnis zu informieren.
Nachdem Umpire aber die Unterscheidung zwischen Beratung und Fehlverhalten aufgebracht hat, spinne ich den Gedanken mal noch etwas weiter: Fällt unerlaubtes Coaching unter den Begriff "weniger schwerer Verstoß" im Sinne von 5.2.2?
In 5.1.3 heißt es
Falls ein Berechtigter zu anderen Zeiten berät, zeigt ihm der Schiedsrichter eine gelbe Karte, um ihn zu warnen, dass ein weiterer solcher Verstoß seine Entfernung vom Spielraum (der Box) zur Folge hat.
Weiter in 5.1.4
Wenn nach einer Verwarnung im selben Mannschaftskampf oder im selben Spiel eines Individualwettbewerbs jemand unzulässigerweise berät, zeigt ihm der Schiedsrichter eine rote Karte und verweist ihn vom Spielraum (der Box) [...]
Damit ist das Thema "unerlaubte Beratung" abgeschlossen. Die gelbe Karte hier bedeutet nach dem Regeltext "wenn Du noch einmal berätst gehst Du". Die rote Karte hier steht explizit im Zusammenhang mit einer bereits vorhergehenden
Verwarnung wegen unerlaubter Beratung.
Was versteht man jetzt unter Fehlverhalten? 5.2.1 sagt hierzug:
[...] alle Unsitten und Verhaltensformen unterlassen, die den Gegner in unfairer Weise beeinflussen, die Zuschauer beleidigen oder den Tischtennissport in Misskredit bringen könnten.
Mit der Deutschen Übersetzung täte ich mich schwer unerlaubte Beratung hier unter das Fehlverhalten zu zählen. Wenn ein Coach seinen Spieler betreut, dann ist das keine "unfaire Beeinflussung des Gegners". Im Original-Text der ITTF heißt die entsprechende Passage "that may unfairly affect an opponent". Und "to affect" kann man neben "beeinflussen" auch als "beeinträchtigen" oder einfach nur "betreffen" übersetzen. Damit wäre es m.E. nach legitim unerlaubte Beratung auch als "weniger schweren Verstoß" im Sinne von Fehlverhalten zu klassifizieren.
Andererseits stellt sich dann die Frage, warum explizit zweimal die Verwarnungs-/rote Karte-Prozedur in den Regeln angeführt wird, einmal lediglich im Kontext von unerlaubter Beratung, und zum zweiten mal im Kontext von Fehlverhalten. Allerdings bestehen keine Querverweise zwischen diesen beiden Texten.
Damit käme ich - am Ende dieses leider doch recht lang gewordenen Postings - zu dem Schluss, dass ein Betreuer zweimal mittels gelber Karte verwarnt werden könnte, einmal wegen unerlaubter Beratung und einmal wegen eines "weniger schweren Verstoßes" im Kontext von Fehlverhalten. Allerdings ist m.W. die Lehrmeinung eine andere (und es würde auch kein Zuschauer verstehen warum es zweimal eine gelbe Karte gibt

). Kann mir jemand vielleicht den letzten logischen Schluss noch nachliefern den ich im Moment noch nicht sehe?