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Alt 24.04.2010, 20:52
ottilein ottilein ist offline
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AW: Verbandstag 2010

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Wie siehts mit meiner Frage aus, wer was in welcher Form einbringen darf?
Anträge auf Änderung der Satzung und der Ordnungen sind bis spätestens 4 Wochen vor dem Verbandstag an die Geschäftsstelle des BTTV zu richten. Sie sind mindestens 2 Wochen vor dem Verbandstag zu veröffentlichen.
Mehr steht dazu nicht in der Satzung.
Ich behaupte jetzt einfach mal:
Jeder der ein Stimmrecht besitzt kann einen Antrag stellen.
(4) Stimmrecht
Jedem Mitglied stehen auf dem Verbandstag zwei Grundstimmen zu, ab 51 Verbandsangehörigen für je angefangene 50 desselben eine weitere Stimme. Jedes Mitglied des Präsidiums und der Ausschüsse sowie die Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten haben eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden kann. Eine Stimmenübertragung der persönlichen Stimmen ist unzulässig. Der Inhaber einer persönlichen Stimme kann nicht gleichzeitig eine Stimme für ein Mitglied abgeben.
Die Delegierten der Mitglieder können auch mehr als eine Stimme ausüben, jedoch nur für ein Mitglied.

Im letzten Jahr hat eine einzelne Person (Marco) einen Antrag gestellt, allerdings hatte er auch eine persönliche Stimme.
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