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  #11  
Alt 20.04.2010, 16:53
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AW: Verbandstag 2010

Beim Zweitwohnsitz reichen Stichproben mit Androhung hoher Strafen oder die Vereine müssen einen Beweis dafür erbringen z.B. Kopie des Ausweises. Es gibt auch Pendler, die von weiter herkommen und die Woche über in Berlin wohnen. Die trainieren den bei Vereinen und würden da auch gerne spielen. Warum soll sowas verboten werden? Da hat keiner einen Vor- oder Nachteil.
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  #12  
Alt 20.04.2010, 18:22
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Ein weiterer Punkt ist Petershagen.

Der Verein soll dem Brandenburgischen Verband zugeordnet werden.
__________________
LivePZ die größte Leistungslüge Gehe nicht auf Provokationen ein, bringt nichts.
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  #13  
Alt 20.04.2010, 19:04
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Stefan77 Stefan77 ist offline
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Das Petershagen da zugeordnet werden soll finde ich richtig. Wer da mit der S-Bahn hinmuss hat doch total verloren. Wir waren mit dem Auto schon ewig unterwegs und das Navi schickt dich auch erstmal in 2 Strassen die genauso heissen und die gleiche Postleitzahl haben. Für die ist das natürlich blöd,weil dann haben die ewig weite Wege. Aber die Frage ist, wenn Petershagen in Brandenburg spielen muss, was ist mit Wildau?
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  #14  
Alt 23.04.2010, 20:33
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Ich muss mal ganz unbeholfen fragen, wer da was in welcher Form beantragen darf?
Dürfen dort nur die "Entsandten"/Stimmberechtigten eines Vereines etwas einbringen oder jedes Verbandsmitglied generell?
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  #15  
Alt 24.04.2010, 00:33
ottilein ottilein ist offline
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AW: Verbandstag 2010

§ 7
Mitgliedschaft und Verbandszugehörigkeit
(1) Mitglieder
Die dem BTTV angeschlossenen Vereine bzw. deren Abteilungen sind Verbandsmitglieder im Sinne der Satzung und der Ordnungen.
(2) Verbandszugehörigkeit
Die Mitglieder der Vereine sind Angehörige des BTTV (Verbandsangehörige). Die Verbandsangehörigkeit wird erworben und verloren mit der Zugehörigkeit zu einem Mitgliedsverein.
§ 8
Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Rechte
a) Die Vereine haben Stimmrecht auf dem Verbandstag. Das Stimmrecht wird durch volljährige Vereinsvertreter als Delegierte ausgeübt.
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  #16  
Alt 24.04.2010, 16:19
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Okay, damit ist die Definition der Mitgliedschaft, Angehörigkeit und die Regelung der Stimmberechtigung wieder aufgefrischt.

Wie siehts mit meiner Frage aus, wer was in welcher Form einbringen darf?
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  #17  
Alt 24.04.2010, 17:06
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In aller Regel werden die Anträge von den Ausschüssen bzw. den Vereinen eingebracht. Ich hab noch keinen Antrag gesehen, der von einer einzelnen Person gestellt wurde.
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  #18  
Alt 24.04.2010, 20:11
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Alles klar, danke Dir!
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  #19  
Alt 24.04.2010, 20:52
ottilein ottilein ist offline
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Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Wie siehts mit meiner Frage aus, wer was in welcher Form einbringen darf?
Anträge auf Änderung der Satzung und der Ordnungen sind bis spätestens 4 Wochen vor dem Verbandstag an die Geschäftsstelle des BTTV zu richten. Sie sind mindestens 2 Wochen vor dem Verbandstag zu veröffentlichen.
Mehr steht dazu nicht in der Satzung.
Ich behaupte jetzt einfach mal:
Jeder der ein Stimmrecht besitzt kann einen Antrag stellen.
(4) Stimmrecht
Jedem Mitglied stehen auf dem Verbandstag zwei Grundstimmen zu, ab 51 Verbandsangehörigen für je angefangene 50 desselben eine weitere Stimme. Jedes Mitglied des Präsidiums und der Ausschüsse sowie die Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten haben eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden kann. Eine Stimmenübertragung der persönlichen Stimmen ist unzulässig. Der Inhaber einer persönlichen Stimme kann nicht gleichzeitig eine Stimme für ein Mitglied abgeben.
Die Delegierten der Mitglieder können auch mehr als eine Stimme ausüben, jedoch nur für ein Mitglied.

Im letzten Jahr hat eine einzelne Person (Marco) einen Antrag gestellt, allerdings hatte er auch eine persönliche Stimme.
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  #20  
Alt 25.04.2010, 21:56
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Danke, dann war ja meine Frage doch nicht so blöd.
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