Zitat:
Zitat von Mike Mistler
...Und genau damit ist der Beweis des Dopings, das ja per Definition eine Zuführung verbotener Substanzen mit dem Ziel (also vorsätzlich!) der Leistungssteigerung voraussetzt, nicht zweifelsfrei erbracht....und da in diesem Fall lt. Regularien nicht im Sinne des Beklagten entschieden wird, gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht.
Und JEDES negative Testergebnis bestätigt (!) eine Unschuld...es liegt keine Vermutung vor
Gruß Mike
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Laut tischtennis.de ist es genau anders herum, der Sportler muss seine Unschuld beweisen. Vor Gericht trifft deine Einschätzung vielleicht zu, aber nicht vor dem entsprechenden Ausschuss, der über eine Sperre entscheidet.