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Alt 15.10.2010, 17:25
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AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov

Zitat:
Zitat von aleol Beitrag anzeigen
Auch Du mischst allerdings einige formal richtige Dinge mit sehr subjektiven Einschätzungen.



Alles meiner Meinung nach soweit richtig. Das Vorhandensein von verbotenen Substanzen wird in der Anti-Doping-Ordnung schon als Verstoß definiert.



"Normalerweise" aber nur, wenn es keine Gründe für ein Absehen von bzw. eine Herabsetzung einer Sperre nach 10.4 und 10.5 der Anti-Doping-Ordnung gibt.
Es muss ein überzeugender, bekräftigender Nachweis erbracht werden, dass solche Gründe (eben solche, wie sie Ovtcharov vorgebracht hat) gibt. Ob ein solcher Nachweis zwingend ein Beweis sein muss, oder auch eine Fülle von Indizien sein können, das weiß ich nicht (ich weiß allerdings nicht mal, ob das deutsche Recht da genau unterscheidet). Entscheidend scheint zu sein, dass die Erklärung als sehr sicher oder zumindest sehr wahrscheinlich einzuordnen ist, und dies haben die entscheidenden Stellen anscheinend getan.



Tja, und da verlässt Du meiner Meinung nach die Tatsachen. Natürlich musste abgewogen werden, wie glaubwürdig die Erklärungen Ovtcharovs waren, und natürlich können unterschiedliche Menschen da zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Aber davon auszugehen, dass nicht objektiv entschieden wurde - und es ansonsten "definitiv" eine Sperre gegeben hätte - das halt ich doch für gewagt, das ist letztlich nur eine sehr subjektive Einschätzung von Dir, die ich so nicht teile.



Wir (bzw. die Artikel 10.4 ff der Anti-Doping-Ordnung des DTTB) reden vor allem über Verschulden und Absicht. Und wird dieses beides verneint, dann geht es eben nicht um eine Wertung.


Zum nachlesen, die Anti-Doping-Ordnung:
http://www.tischtennis.de/downloads/...ch_bt_2009.pdf
Sind die von Dir genannten (und mir bekannten) Regularien für die Einschätzung des Strafmaßes (das auch das Nichtverhängen einer Sperre = bloße Verwarnung beinhalten kann) überhaupt anzuwenden, wenn überhaupt kein Verfahren eröffnet worden ist? Das ist mein eigentlicher Punkt! So riecht es für mich hier nach Bauchentscheidung, nach einer Vorwegnahme des Verfahrens ("Wir leiten kein Verfahren ein, weil wir denken/hoffen, dass er da eh heil rauskommen würde."), vielleicht auch wohlwissend, dass die Indizien den Anforderungen eines regulären Verfahrens vielleicht nicht genügen würden, ist diese Vermutung so abwegig?
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