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Alt 02.03.2011, 22:20
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von RedStar
Aha. Und wer da genau? Der Verbandspräsident? Oder der oberste Schiedrichterchef? "Der WTTV" ist ja keine Person, die etwas entscheiden kann. Irgendjemand muss das ja angeordnet haben und die Verantwortung für diese Entscheidung tragen?!
Da ist keine einzelne Person für zuständig. Der WTTV hat auch keinen Präsidenten, sondern einen 1. Vorsitzenden.

Zuständig für die die Vergabe, Abwicklung und Überwachung aller sportlichen Veranstaltungen sind immer die jeweiligen Ausschüsse. Für den Seniorenbereich ist es der Seniorenausschuss, für den Schüler- und Jugendbereich ist es der Jugendausschuss und für den Damen- und Herrenbereich ist es der Sportausschuss. Es ist also ein demokratischer Beschluss, der innerhalb des zuständigen Ausschusses abgestimmt wird, wie eine WTTV-Meisterschaft durchgeführt werden soll.
Ich habe wie angekündigt beim Seniorenausschuss nachgefragt. Die Auskunft war, dass die sich im Vorfeld nicht explizit gegen Schlägerkontrollen ausgesprochen haben. Welche Schlägerkontrollen dann wo stattfinden entscheidet im WTTV, also auch bei den Seniorenmeisterschaften, immer der Schiedsrichterausschuss.
Seniorenausschuss, Jugendausschuss und Sportausschuss haben das also nicht alle demokratisch beschlossen. Das war jedesmal der gleiche Ausschuss, eben der Schiedsrichterausschuss des WTTV.
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