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Alt 03.03.2011, 15:01
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"

Zitat:
Zitat von zabel Beitrag anzeigen
Wie kann man nur so stur und ignorant sein?
Wenn ich in einen Laden gehe und mir einen Belag in max. kaufe,
muß ich darauf vertrauen können, dass der Belag, so wie er mir verkauft wurde, regelkonform ist.
In Bezug auf Dicke, Voc-Gehalt, ebenmäßigkeit.
Das gleiche gilt für den Kleber.
Das kannst du ja gerne machen. Und wenn Dein Vertrauen enttäuscht wird, bitte entsprechend auch an Händler und Hersteller wenden und nicht an jemand völlig anderes.

Zitat:
Wenn die Einhaltung der Zulassungskriterien von den etablierten Herstellern erwiesenermaßen nicht geleistet wird, kann man doch guten Gewissens keine Spieler für diesen Mißstand verantwortlich machen.
Macht ja auch keiner. Das Material wird aber durch die Klärung der Schuldfrage trotzdem nicht zulässig und darf nicht gespielt werden. Sonst stellt ein Hersteller einen 6 mm dicken Belag her, und es wird dann allgemein auf Kontrollen verzichtet, schließlich können da die Spieler ja nichts dafür.

Zitat:
Und genau diesen Mißstand spricht Präsi Böhne zurecht an
und appeliert dabei an den gesunden Menschenverstand.
Nach gesundem Menschenverstand würde man nun folgerichtig an ITTF, Hersteller und Händler appellieren, aber doch nicht an Verband und Schiedsrichter?

Zitat:
Bei Schlägerkontrollen soll unerlaubte Manipulation am Material aufgedeckt werden. Was kann der Spieler dafür, dass die Verbände nicht zwischen Betrügen und Unschuld unterscheiden können?
Das stimmt nicht. Die Kontrollen sollen zulässiges Spielmaterial von unzulässigem unterscheiden. Manipulation am Belag führt per Definition immer zu einem nichtzulässigem Material, das lässt sich in vielen Fällen jedoch nicht nachweisen. Das ist jedoch nicht der einzige Grund, wie hier von einigen einfach mal falsch vorausgesetzt wird. Auch falsch hergestelltes oder zusammengestelltes Material (ab Werk regelwidrig) unterliegt den Regeln.

Zitat:
Aber Schuld und Ursache spielen überhaupt keine Rolle, die Regeln sind nunmal da und müssen eingehalten werden, Basta!
"Melde gehorsamst, betrügerisches Material aus dem Verkehr gezogen!"
Ich könnte mir so eine Schlägerkontrolle gut in einem Monty Python vorstellen.
Ich finde die Regeln so wie sie sind incl. der Kontrollmechanismen verbesserbar, ich sehe bloß kaum jemanden, der das mal in Angriff nimmt, sich sachlich bei der ITTF, Herstellern und Händlern beschwert, die ITTF auf Widersprüche im Regelgefüge usw. usf. hinweist. Stattdessen macht man es sich einfach und schiebt es den Schiedsrichtern oder den Verantwortlichen im Verband in die Schuhe. Was ist denn, wenn ein jemand eine fehlerhafte Charge aktiv in den Handel bringt. Man kann zum Beispiel aktuell ausgewiesen zu dicke Imperial-Beläge im Fachhandel kaufen, das beweist doch, wie notwendig das Überprüfen der Belagdicke ist.

Zitat:
Ein nachdenklicher Funktionär, welcher um Schadensbegrenzung bemüht ist, wird als Heuchler betitelt.
Heuchlerei ist, wenn für Profis gemachte Regeln im Profibereich gebeugt und umgangen werden, auf Amateurebene aber auf deren Einhaltung und Durchsetzung bestanden wird.
Es dürfte ja wohl allgemein bekannt sein, dass auf gehobener Profiebene kein Material von der Stange gespielt wird.
Beim zweiten Punkt und dritten gebe ich dir recht. Zum ersten Punkt ist zu sagen, dass der Funktionär hier Verantwortliche und Auslöser offensichtlich irgendwie "vergessen" hat, und dafür gegen Nachbarverband und SR zetert, die weder etwas für die Regel noch für die Nichteinhaltung durch Hersteller und Handel können. Nochmal: ein Appell an Hersteller, Händler und Spieler wäre viel angemessener gewesen, da wahrscheinlich auch in dieser Reihenfolge die Verantwortung für die Problematik verteilt ist.

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Ich warte immer noch darauf, dass mir irgendjemand erklärt, welchen Sinn die Prüfung auf Belagebenheit - mit der Tunen aufgedeckt werden soll - bei Brettchenspielern macht? Mir ist klar, dass bei den derzeit geltenden Richtlinien mein altes Holz zu Recht beanstandet wird; aber das bedeutet für mich, dass die Richtlinien in diesem Punkt geändert werden müssen.
PS. Mein einfacher Noppengummibelag ist vollkommen eben.
Gruss Hdd
Der Schläger mit all seinen Schichten muss eben sein, das ist eine seit Jahrzehnten bestehende Regel. Der Schläger soll nicht an bestimmten Stellen durch Unebenheit unvorhersehbare Absprungeigenschaften haben. Ich finde den Grenzwert für die Messung, unter dem du leiden musstest, als sehr niedrig angesetzt, das habe ich schon mehrfach gesagt, das ändert aber nichts am Prinzip, dass alle Schichten eines Schlägers aus verschiedenen Gründen eben sein sollen, nicht ausgeschliffen werden sollen usw. Ein gleichmäßig dicker Noppengummi-Belag auf einem Holz mit mehreren tiefen Kerben und Buckeln wird unberechenbar, daher gibt es die Regel, aber sicher nicht bei 0,1 mm. Das ist also kein allgemeines Regelproblem, sondern ein merkwürdiger Grenzwert für die Auslegung der Regel. Dieser Grenzwert ist ja nicht in Stein gemeißelt - hast du dich schon bei der ITTF über den niedrigen Wert beschwert, der durch normale Alterungsvorgänge schon locker übertroffen wird und was war die Antwort?
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