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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#141
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"
Wie kann man nur so stur und ignorant sein?
Wenn ich in einen Laden gehe und mir einen Belag in max. kaufe, muß ich darauf vertrauen können, dass der Belag, so wie er mir verkauft wurde, regelkonform ist. In Bezug auf Dicke, Voc-Gehalt, ebenmäßigkeit. Das gleiche gilt für den Kleber. Wenn die Einhaltung der Zulassungskriterien von den etablierten Herstellern erwiesenermaßen nicht geleistet wird, kann man doch guten Gewissens keine Spieler für diesen Mißstand verantwortlich machen. Und genau diesen Mißstand spricht Präsi Böhne zurecht an und appeliert dabei an den gesunden Menschenverstand. Bei Schlägerkontrollen soll unerlaubte Manipulation am Material aufgedeckt werden. Was kann der Spieler dafür, dass die Verbände nicht zwischen Betrügen und Unschuld unterscheiden können? Aber Schuld und Ursache spielen überhaupt keine Rolle, die Regeln sind nunmal da und müssen eingehalten werden, Basta! "Melde gehorsamst, betrügerisches Material aus dem Verkehr gezogen!" Ich könnte mir so eine Schlägerkontrolle gut in einem Monty Python vorstellen. Ein nachdenklicher Funktionär, welcher um Schadensbegrenzung bemüht ist, wird als Heuchler betitelt. Heuchlerei ist, wenn für Profis gemachte Regeln im Profibereich gebeugt und umgangen werden, auf Amateurebene aber auf deren Einhaltung und Durchsetzung bestanden wird. Es dürfte ja wohl allgemein bekannt sein, dass auf gehobener Profiebene kein Material von der Stange gespielt wird. |
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#142
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"
Zitat:
PS. Mein einfacher Noppengummibelag ist vollkommen eben. Gruss Hdd Geändert von Hdd (03.03.2011 um 14:04 Uhr) |
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#143
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"
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#144
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"
Zitat:
Gruss Hdd |
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#145
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"
Schade. Aber sollte man nicht, wenn man nicht bereit ist, sich an der richtigen Stelle zu beschweren, auf die Beschwerden ganz verzichten? Was soll es denn bringen, jemand anders als ITTF, Hersteller, Händler und Spieler anzusprechen?
Ich fand ja dein Tischler-Beispiel ganz eindrucksvoll - nicht mal jemand vom Fach hätte den Mangel sicher abstellen können oder hätte das Holz sogar verschlimmbessert. Wenn man nachweisen würde, dass 0,2 mm sich in einem Bereich befinden, in dem normales Holz arbeitet und das handwerklich gar nicht anders machbar ist, wäre das doch ein starkes Argument. Mich wundert, dass nicht viel mehr Spieler wegen von der Zeit ausgebeulter Hölzer auffallen. Ich habe auch keine großen Probleme mir vorzustellen, dass man bei manch einem Händler von Werk aus krumme Hölzer findet... |
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#146
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"
Geändert von User 17544 (03.03.2011 um 16:36 Uhr) |
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#147
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"
Zitat:
PS. Da ich relativ sicher bin, dass bei den Deutschen Seniorenmeisterschaften in Siegen dieses Gerät nicht zum Einsatz kommt, ist das Problem momentan nicht so dringend. Gruss Hdd |
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#148
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"
Es könnte daran liegen, dass noch nicht sehr viele Schläger von Brettchen-Spielern und auch noch nicht sehr viele von Senioren-Spielern mit dem miniRAE light geprüft worden sind.
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#149
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"
Zitat:
Muss der WTTV/Schiedsrichterausschuss,... wer auch immer eigentlich die korrekten Zahlen auf Nachfrage rausgeben? Mich würde die Zahl der Kontrollen und Beanstandungen bei den Westdeutschen Meisterschaften wirklich interessieren.
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In vino veritas
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#150
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"
Da hast du vollkommen Recht. Ich meinte natürlich nicht das Gerät für die Messung von VOC, sondern das Gerät für die Messung der Belagebenheit.
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