@Setz-It: Ein Belag dessen Oberfläche in seiner Eigenschaft entscheidend verändert ist, ist nicht zulässig.
Wenn die Eigenschaft der Belagsoberfläche
nicht entscheidend verändert ist und diese
nicht entscheidende Veränderung durch Unvollständigkeit, Verfärbung, Abnutzung oder Verblassung verursacht wurde,
kann der Belag vom Oberschiedsrichter zugelassen werden.
Es spielt keine Rolle ob es sich dabei um einen NI- oder NA-Belag handelt.Genau das sagt die Regel aus.
Das haben mir WTTV-Schiedsrichter, die für die Ausbildung zuständig sind auch bestätigt. Ebenso, dass der sogenannte Reibetest zur Erkennung eines unzulässigen glatten NA-Belags ein brauchbares Mittel ist, der für die Entscheidung herangezogen werden kann. Es mag durchaus sein, dass es in anderen Verbänden anders gehandhabt wird.
Für Verfärbungen bzw Verblassungen gibt es übrigens auch kein Messgerät. Die Entscheidung einen verblassten bzw verfärbten Belag nicht zuzulassen, muss ein Oberschiedsrichter dem zur Folge auch ohne Messgerät treffen.
Wir sind uns bestimmt einig, wenn es darum geht, dass einige Formulierungen in den Regeln und Bestimmungen leider nicht immer die gewünschte Eindeutigkeit aufweisen und deshalb auch mal einer Auslegung von offizieller Seite bedarf. Trotzdem sehe ich keine Veranlassung deshalb Haare zu spalten und ganz besonders nicht in dem Fall.
Allen ein schönes Frühlingswochenende und eine schöne und entspannte Osterzeit