Zitat:
Zitat von Brett13
@Setz-It: Ein Belag dessen Oberfläche in seiner Eigenschaft entscheidend verändert ist, ist nicht zulässig.
Wenn die Eigenschaft der Belagsoberfläche nicht entscheidend verändert ist und diese nicht entscheidende Veränderung durch Unvollständigkeit, Verfärbung, Abnutzung oder Verblassung verursacht wurde, kann der Belag vom Oberschiedsrichter zugelassen werden.
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Wenn man Voraussetzung und sich daraus ergebende Folgen vertauscht, dann wird eine komplett andere Regel draus. Sicher interessant, aber ich weiß jetzt nicht, was dieses Umfomulieren in eine so nicht existierende Regel für die Diskussion bringen soll. "Wenn A, dann B." nicht: "Wenn B, dann A!"
Fakt ist, dass es keine Spielregel gibt, nach der eine zu hohe Glattheit bei fehlender Nachbehandlung (oder Fehlen deren Nachweises) direkt geahndet werden kann. Oder du nennst sie nochmal kurz. Dazu muss erst eine in der Regel genannte Bedingung (Farbveränderung, keine Durchgängigkeit, Unvollständigkeit) erfüllt sein. Ich rede jetzt erstmal nur von den Regeln, im Handbook habe ich diese Passagen nicht nachgeschlagen.
Ich denke weiterhin nicht, dass eine schlampig formulierte oder "anders als geschrieben gemeinte" Regel gegen den Spieler ausgelegt werden sollte, indem man etwas hineininterpretiert, was vielleicht gemeint war, aber nicht drinsteht.
Ein Reibetest kann daher nur dann eine Konsequenz haben, wenn ein oben genanntes problem mit einer anderen Belagseigenschaft vorliegt, oder man kann ihn als weiteres Argument zur Sicherung einer vermuteten Nachbehandlung benutzen.