Zitat:
Zitat von Brett13
Nicht alles was als reinigen bezeichnet wird, ist zwangsläufig nur reinigen. Es könnten durchaus unerlaubte Mittelchen in einem Reiniger enthalten sein, die dazu führen, dass sich das scheinbare nur Reinigen tatsächlich um eine unerlaubte Belagsbehandlung handelt. Für SRaT schlicht und ergreifend nicht kontrollierbar.
Da das so ist, hat man sich halt entschlossen das Reinigen - außer den Schläger mit der Hand, am Hemd, an der Hose oder mit dem in der Box befindlichen Handtuch abzuwischen, was erlaubt ist - mit nicht kontrollierbaren Mitteln während eines Spiels nicht zuzulassen.
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Man soll den Begriff "Reinigung" nicht verdrehen. Das, was du beschreibst, mit den "Mittelchen", ist keine Reinigung im eigentlichen Sinne des Wortes. Ob man welche "Mittelchen" benutzen darf oder nicht, steht auf ganz anderem Blatt.
Die Regeln geben dem SR kein Recht, Reinigung des Schlägers generell zu verbieten, und das verstehen die "Ausleger" sehr wohl, deshalb schreiben sie auch "
Ein Abwischen des Schlägers am Trikot oder mit dem an den Tisch (in die Box) mitgebrachten Handtuch ist sicherlich erlaubt." Aber dann vergessen sie möglicherweise, das sie keine Regelgeber sind und glauben, die Reinigung mit Reinigungsmitteln verbitten zu dürfen, auch wenn nur in den Satzpausen. Die Regeln sehen aber so was nicht vor. Nochmal, der SR darf kein Verbot dieser Art aussprechen. Was die SR machen dürfen, ist den Schläger zu testen, mehr aber nicht.
Allgemeine Überlegungen wie "was sollte erlaubt sein" spielen keine Rolle, die Regeln stehen im Vordergrund, und durch die Regeln allein ist so ein Verbot nicht zu begründen.
Zu Verdeutlichung. Nach deine Logik könnte man auch das Trinken während des Spiels verbieten: wer weiß, was in der Flasche drin ist, es gibt ja verbotene Substanzen.