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AW: Müssen alle Turniere vom WTTV genehmigt werden?
Du hast die Frage richtig gestellt und richtig beantwortet.
Du kannst keinen Veranstalter, der sich nicht den Regelungen des
Verbandes durch Mitgliedschaft unterworfen hat, für die Ausrichtung
eines nicht genehmigten Turniers bestrafen. Dafür gibt es zahlreiche
Beispiele in allen erdenklichen Sportarten. Das Problem ist halt nur, daß
Du die Veranstaltung ''versichern'' mußt... was zum Beispiel durch einen
Sportverein ohne (aktive) TT- Abteilung ja überhaupt kein Problem ist...
Edit: Nur ein kleines Beispiel aus der Vergangenheit als Ergänzung:
Natürlich kannst Du auch nicht die Spieler für die Teilnahme an so
einem freien Turnier bestrafen. Als Beispiel dazu dient das frühere
Hobby ''Stoppelfeldrennen:''
Zu meiner Zeit habe ich die Rennen meines Vereins beantragt.
Organisiert wurde das ganze unter dem NAVC. Damit nun auch
Fahrer mit ADAC- Lizenz an diesen Rennen teilnehmen durften,
konnten sich diese Fahrer mit einem Pseudonym anmelden,
mußten sich aber dennoch mit allen Papieren entsprechend
ausweisen. Auf Melde- und Ergebnislisten tauchten nur die
Pseudonyme auf...
(Mit der ''ADAC- Lizenz'' hatten sich diese Fahrer verpflichtet,
nur noch an entsprechenden Veranstaltungen teilzunehmen.)
Fazit:
1. Weder Veranstalter, noch Teilnehmer kann belangt werden.
2. Dem Anschein nach hat so eine Variante aufgrund der aktuellen Regelungen nur Vorteile.
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vG,
. . . wW
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Geändert von w_W_ (04.08.2012 um 14:12 Uhr)
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