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WTTV - Turnierforum Dieser Bereich ist für Turnierankündigungen, Veröffentlichung von Turnierergebnissen und Diskussionen rund um die Turniere. |
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#1
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Müssen alle Turniere vom WTTV genehmigt werden?
Es gibt ja die normalen Turniere die vom WTTV genehmigt werden müssen.
Ua gelten dafür: Ausrichter ist ein Verein des WTTV Es gibt Startgelder Es gibt meist Preise (Geld, Sachpreise, Gutscheine, Pokale...) Hierfür müssen natürlich auch alle Vorgaben der WO des WTTV eibgehalten werden. ZB Klasseneinteilung nach TTR, Verbandsabgabe, OSR usw. Nun gibt es aber auch Turniere die davon abweichen und die wohl auch nicht vom WTTV genemigt werden (müssen). Sie stehen dann natürlich auch nicht im Click TT im Turnierkalender Beispiel: Stadtmeisterschaften von XY Stadt. Dort dürfen zb alle Spielen die in Vereinen der Stadt spielberechtigt sind oder dort ihren ersten Wihnsitz haben. Dort zahlt man manchmal auch Startgelder und es gibt auch Preise. Unterschied: Der Ausrichter ist kein verein sondern zb der Stadtsportbund bzw die Stadt XY. Durchgeführt wird das ganze dann schon von einem oder mehreren Vereinen der Stadt. Beispiel 2: Westdeutsche Betriebsportmeisterschaften Auch dort Startgelder, Preise (Medaillen und Pokale) aber als Ausrichter tritt der Betriebsportverband auf. Diese Turniere können natürlich auch nicht TTR relevant sein. Natürlich kann man dann bei solchen Turnieren auch andere Bedingungen der WO des WTTV außer Kraft setzen. ZB kann man die Klassen dann nach Spielklasse einteilen wenn man will. Oder auch andere Spielsysteme machen zb 2 Gewinnsätze bis 21 wenn man möchte (rein theoretisch) Frage ist: Welche bedingungen müssen erfüllt sein damit man das Turnier nicht genehmigen lassen muss??? ich sehe das so: Sobald kein verein des WTTV der Ausrichter ist sondern ein anderer Verband (BSV oder Stadtsportbund) oder auch eine Privatperson oder eine Firma, dann muss man das nicht vom WTTV genehmigen lassen und man kann auch das Turnier freier gestalten (Beispiel Klasseneinteilung nach Spielklasse und keine TTR relevanz, Verzicht auf offiziellen SR, einhaltung von Fristen). Ist das so? oder anders? Wo können Probleme liegen (Versicherungen zb)?
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#2
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AW: Müssen alle Turniere vom WTTV genehmigt werden????
Zitat:
Gruss Hdd |
#3
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AW: Müssen alle Turniere vom WTTV genehmigt werden?
Ja schon richtig...aber die Schlüsselfrage ist doch: Für wen gilt die WO des WTTV bzw wer ist verpflichtet sich daran zu halten??? Doch nur Mitglieder des WTTV also die Vereine die im WTTV spielen.
Wer soll der Firma XY verbieten den XY Cup ausspielen zu lassen mit 100 Euro Startgeld je Spieler und Preisgeldern in Höhe von X? Die Firma hat sich nie den Regeln des WTTV verpflichtet. Und was soll der WTTV dagegen machen? Kann ja die Firma nicht vom Spielbetrieb ausschließen oder ne Geldstrafe verhängen... Ist ja zb bei Tarifverträgen auch so. Die sind immer zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften geschlossen. Wenn eine Firma nicht in dem Arbeitgeberverband ist muss sie sich auch nicht an die Tarifverträge in der Branche halten.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#4
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AW: Müssen alle Turniere vom WTTV genehmigt werden?
Du hast die Frage richtig gestellt und richtig beantwortet.
Du kannst keinen Veranstalter, der sich nicht den Regelungen des Verbandes durch Mitgliedschaft unterworfen hat, für die Ausrichtung eines nicht genehmigten Turniers bestrafen. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele in allen erdenklichen Sportarten. Das Problem ist halt nur, daß Du die Veranstaltung ''versichern'' mußt... was zum Beispiel durch einen Sportverein ohne (aktive) TT- Abteilung ja überhaupt kein Problem ist... Edit: Nur ein kleines Beispiel aus der Vergangenheit als Ergänzung: Natürlich kannst Du auch nicht die Spieler für die Teilnahme an so einem freien Turnier bestrafen. Als Beispiel dazu dient das frühere Hobby ''Stoppelfeldrennen:'' Zu meiner Zeit habe ich die Rennen meines Vereins beantragt. Organisiert wurde das ganze unter dem NAVC. Damit nun auch Fahrer mit ADAC- Lizenz an diesen Rennen teilnehmen durften, konnten sich diese Fahrer mit einem Pseudonym anmelden, mußten sich aber dennoch mit allen Papieren entsprechend ausweisen. Auf Melde- und Ergebnislisten tauchten nur die Pseudonyme auf... (Mit der ''ADAC- Lizenz'' hatten sich diese Fahrer verpflichtet, nur noch an entsprechenden Veranstaltungen teilzunehmen.) Fazit: 1. Weder Veranstalter, noch Teilnehmer kann belangt werden. 2. Dem Anschein nach hat so eine Variante aufgrund der aktuellen Regelungen nur Vorteile.
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vG, . . . wW -- Geändert von w_W_ (04.08.2012 um 14:12 Uhr) |
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