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Alt 24.08.2012, 10:42
Abwehrtitan Abwehrtitan ist offline
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von Erzgebirger Beitrag anzeigen

Aber: Das StGB gilt immer und überall. Oder bliebe es ungesühnt, wenn im Fußballspiel ein Spieler den anderen erwürgt? Wohl nicht.

Aber es gäbe sicher mildernde Umstände, wenn man z.B. Wiese erwürgt

Spaß beiseite ... die Straftat die zu prüfen wäre ist §263 Betrug ...
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
es wäre zu prüfen ob wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Sich oder einem Dritten (also z.B. der Tochter) ... einen rechtswidrigen Vermögensvorteil (z.B. ein höher dotierter Vertrag als vorher rechtsgültig abgeschlossen)

Sollte hier eine Anzeige erfolgen würde der Staatsanwalt gewiß aktiv werden, bei Nachweis des Betrugs drohen hier ordentliche Konsequenzen ... wie ich meine schon zu recht.

Eine Urkundenfälschung ist das aus meiner Sicht nicht.
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