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Alt 07.09.2012, 09:39
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Peter Igel Beitrag anzeigen
kleine hab ich geschrieben!
"genau lesen, dabei gewesen"
Jo, schon klar. Ich hatte allerdings kleine gelesen

...hast aber in sofern recht, dass ich das durch das Wörtchen "große" hätte kenntlich machen sollen

Zitat:
Zitat von Peter Igel Beitrag anzeigen
insofern, als man jetzt behauptet, die Unterschrift sei nicht klar zuzuordnen.
Vorher war es lt DTTB-Auffassung noch eindeutig Kathrins, wenn ich das richtig verstanden hab....
Wenn ich micht recht erinnere, dann war von offizieller Seite davon die Rede, dass lediglich angezweifelt wurde, dass die Unterschrift von Herrn M war bzw nicht feststellbar war wer nun tatsächlich die Unterschrift geleistet hat. Mag mich natürlich täuschen.

Aber auch hier haste recht. Der Kern des Auszugs aus der schriftlichen Begründung zielt nun darauf ab, dass es für die Beurteilung nichts zur Sache tut wer letztendlich die Unterschrift geleistet hat.

Ich halte das allerdings für bedenklich. Im "richtigen" Leben geht so eine Nummer ohne vorliegende Vollmacht gar nicht. Aus gutem Grund, wie ich finde...


Zitat:
Zitat von Peter Igel Beitrag anzeigen
Man sichert sich natürlich zu allen Seiten ab, um das (im Ergebnis richtige!) Urteil unangreifbar zu machen.
Scheint mir wasserdicht zu sein, da kann man noch zwanzigmal Einspruch einlegen, es wird nix anderes bei rauskommen.
Na ja, zunächst mal gehe ich davon aus, dass die nächste und letzte Instanz den Fall unbeeinflusst beurteilen würde. Die Betonung liegt allerdings auf würde.

Wenn ich es richtig verstehe, sind die Mühlbachs selbst gar nicht Einspruchberechtigt. Es sind die beteiligten Verbände. Die Sachsen und die Saarländer, die sich über einen Einspruch einig werden müssen. Bei den Saarländern habe ich zumindest meine Zweifel, dass sie ein gesteigertes Interesse an einem Einspruch haben bzw sehe keine Grund warum sie das tun sollten.

Zitat:
Zitat von Peter Igel Beitrag anzeigen
Der Wechsel nach Fraulautern ist zustande gekommen, und man kann/darf einen zustande gekommenen Wechsel nicht rückgängig machen ab Oberliga aufwärts, auch im beiderseitigen Einvernehmen nicht.
Das macht auch Sinn, denn auch "Dritte" wollen ja Planungssicherheit haben.
Ob das nun gerade Kroppach sein muss, sei dahin gestellt....
Der entsprechende Passus in der WO ist sicher unstrittig. In so weit, sind wir uns einig. bei der Intention sind wir uns zumindest größtenteils einig. Lediglich die Bewertung "Dritter", die in dem Fall allerdings entscheidend ist, sehe ich anders bzw kann beim besten Willen keinen Nachteil für "Dritte" erkennen.

Vielleicht willst/kannst du mir mal ein Beispiel nennen, an dem man einen solche Sinnhaftigkeit erkennen kann?


Zitat:
Zitat von Peter Igel Beitrag anzeigen
Fraulautern hat ebenfalls Mist gebaut und der KM das Wasser abgegraben.
Auch ne scheiß Aktion an und für sich.
Ohne Detailkenntnisse fällt es mir schwer das zu beurteilen. Deshalb ziehe ich es vor Fraulautern keinerlei Schuld zuzuweisen. Unschuldsvermutung halt

Zitat:
Zitat von Peter Igel Beitrag anzeigen
Aber schon spektakulär alles in allem!

...und ein dem TT-Sport mehr Schaden als Nutzen bringendes Urteil in erster Instanz

Spektakulär oder besser gesagt mehr als fragwürdig ist der gesamte Ablauf. Der immens große Zeitraum der vergehen musste, bis es nun ein paar Tage vor Saisonstart in erster Instanz mit der dazu nötigen schriftlichen Urteilsbegründung entschieden wurde, ist für mich mehr als unverständlich.

Der Ablauf, der in der Urteilsbegründung suggeriert wird, ist für mich
nicht nachvollziehbar. Dort entsteht der Eindruck, dass der Staffelleiter von Anfang an Zweifel an der Richtigkeit der Spielberechtigung hatte. Ich habe den Job auch mal gemacht, wenn auch ganz weit unten. Wenn ich /und ich nehme mal an jeder andere Staffelleiter auch) Zweifel an der Richtigkeit einer Angelegenheit habe, dann genehmige ich das nicht erst. Hier steht KM allerdings bis heute noch in der genehmigten Mannschaftsmeldung von Leutzsch.

Die jetzt dadurch entstandene Situation ist ebenfalls ziemlich unbefriedigend. Hat KM jetzt so lange eine Spielberechtigung für Leutzsch bis in nächster Instanz eine endgültige Entscheidung getroffen wird? In dem Fall, dass kein Einspruch von beiden Verbänden eingelegt wird, wird dann die jetzige Entscheidung erst mit verstreichen der Einspruchsfrist gültig und ist dann bis dahin die Spielberechtigung für Leutzsch gültig? Ist die jetzige Entscheidung mit sofortiger Wirkung gültig und würde die Spielberechtigung erst dann wieder gültig wenn die nächste Instanz eine andere Entscheidung trifft?

All diese Fragen würden erst gar nicht nötig sein, wenn der Staffelleiter die Spielberechtigung nicht erst akzepiert und KM darauf hin in der Mannschaft von Leutzsch genehmigt hätte.

BTW: Was ich nicht glauben kann, ist, dass du bei einem 20 Jahre (?) alten "Mädchen" tatsächlich so etwas wie Schadenfreude empfinden kannst. So kam es für mich jedenfalls zum Teil rüber...
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