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Alt 09.09.2012, 16:42
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Darth Vader Beitrag anzeigen
inwieweit "vereinslose" davon betroffen sind, die von dort kommen
Auch das ist in der WO geregelt. Siehe B 4.1.4 ...


Zitat:
Zitat von Darth Vader Beitrag anzeigen
(wobei ich zu faul bin, die bestimmungengen in deren zuständigkeitsbereich komplett durchzulesen, vllt. gibts sonderegelungen zwischen den zeilen)
Dass man bei dem Wust an zuständigen Ordnungen und Reglungen mal was übersehen kann und auch dass das was dort steht nicht in jedem Fall zu einer befriedigenden Antwort führt, so dass da z.B. ein Sportgericht wie in dem Fall für die dann verbindliche "Deutung" herangezogen werden muss, ist alles kein Beinbruch.

Behauptungen mit dem Hinweis : "wobei ich zu faul bin" aufzustellen ist allerdings nicht der Weisheit letzter Schluss

Nun ja, dass die Mühlbachs den erstbesten sich bietenden Ansatz den Wechsel der Spielberechtigung in Richtung Fraulautern Annullieren zu lassen gewählt haben sollte mittlerweile klar sein. Dass das leider nicht der beste Ansatz war ebenso.

Ich hätte auch den Weg über eine fehlende, aber laut WO nötige, Vereinsmitgliedschaft gewählt. Ein bedauerlicher Formfehler halt, dem wohl niemand bei dem in Fraulautern nötigen Akt zu einer neuen Mitgliedschaft hätte übel nehmen können...
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