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Alt 10.12.2012, 18:42
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Porthos Beitrag anzeigen
Man hat sich ein geniales detailliertes und verwirrendes Regelwerk mit fein austarierten Zuständigkeiten geschaffen, das den Beteiligten beim ersten Härtetest um die Ohren geflogen ist. Wer konnte denn auch ahnen, dass diese tollen Regeln auch irgendwann einmal angewendet werden müssen!
Da hast du sicher nicht ganz unrecht

...nur ist es ja so, dass es schon einige Male zu freizügigeren Auslegungen von Bestimmungen gekommen ist. Nur hochgekocht, wie in dem Fall, ist es bis jetzt noch nie.

Das war zumindest für mich das was den Fall so besonders gemacht hat.

Sorry Leute, wir reden hier über Spielberechtigungen im Profi bzw im Semiprofessionellen Bereich. SpiellerInnen wegen all zu genauer Bestimmungstreue auf Eis zu legen, kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Bei dieser Regelung geht es wohl um die Planungssicherheit für die Vereine, sodass kein(e) SpielerIn einem Verein auf dem Kopf rumtanzen kann. So nach dem Motto: Verein A verpflichtet sich Spieler X Summe Y zu bezahlen. Spieler X sagt zu und erhält darauf hin eine für die gesammte Saison gültige Spielberechtigung. Nun kommt Verein B und bietet Spieler X Summe Z, der daraufhin in der zulässigen Wechselfrist erneut wechselt. Das geht natürlich nicht. War hier auch nicht der Fall.

Schaut euch mal die DTTB-WO B 1.4

Die Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch die Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im In- und/oder Ausland besitzt; im Ausland gilt dies zusätzlich auch für die Teilnahme an einem unter dem Dach des jeweiligen Nationalverbandes organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetriebs. Besteht die andere Spielberechtigung im Inland, ist auch sie durch den für ihre Erteilung zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen.

Dann denkt mal an unser aller Timo Boll - unseren TT-Helden schlechthin. Wie schafft er es dann bloß zusätzlich zur TTBL ab und an auch mal in der Chinesischen Super League spielen zu dürfen?

Käme da ernsthaft jemand auf die Idee nach einem Spielberechtigungsentzug zu schreien weil er ja laut DTTB-WO gar nich in einer ausländischen Liga spielen darf, zumindest dann nicht, wenn er seine deutsche Spielberechtigung behalten will?

Ja ja, ich weiß, in der TTBL Spielordnung (C 1.5) gibt es diesen Zusatz, dass Spieler in der spielfreien Zeit auch im Ausland spielen dürfen. Allerdings heißt es dann in C 1.6 auch:
Spieler in der TTBL müssen neben einer Spielerlizenz der TTBL Sport GmbH auch über eine Spielberechtigung ihres zuständigen Landesverbands des DTTB verfügen. Die Regularien zur Erlangung einer Spielberechtigung sind in der WO des DTTB näher geregelt.

Das die DTTB-WO nun vorsieht, dass die Spielberechtigung für Spieler, die im Ausland spielen zu widerrufen ist, ist jetzt natürlich doof, denn ohne DTTB-Verbands-Spielberechtigung ist eigentlich auch kein Start in der TTBL zulässig.

Es wird sicherlich Juristen geben, die ihre helle Freude an den seltsamen und z.T. gegensätzlichen Regularien unseres Sport haben würden

Zum Glück geht es ja nur um Sportregularien
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