Zitat:
Zitat von Brett13
Bei dieser Regelung geht es wohl um die Planungssicherheit für die Vereine, sodass kein(e) SpielerIn einem Verein auf dem Kopf rumtanzen kann. So nach dem Motto: Verein A verpflichtet sich Spieler X Summe Y zu bezahlen. Spieler X sagt zu und erhält darauf hin eine für die gesammte Saison gültige Spielberechtigung. Nun kommt Verein B und bietet Spieler X Summe Z, der daraufhin in der zulässigen Wechselfrist erneut wechselt. Das geht natürlich nicht. War hier auch nicht der Fall.
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... und außerdem kann man diesen Fall ja auch ganz einfach durch einen Vertrag zwischen Spieler(in) und Verein vermeiden. Die bestehende Regelung vermeindet im Prinzip einen Aufhebungsvertrag. Die Frage ist nur, weshalb man diesen nicht zulassen sollte.