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Alt 16.10.2013, 19:14
Mulder Mulder ist gerade online
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Mulder ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Mulder ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Mulder ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Mulder ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)
AW: Hausrecht und Kamera

Jetzt frohlocken einige so, als wäre der Verband Iudikative und Legislative

Das soll wirklich eine rechtssichere Auskunft des Verbandes gewesen sein? Wenn jemand auf Verletzung der Persönlichkeitsrechte verklagt wird, dann der Filmer und nicht der Verband.

Clicktt wurde verpflichtet, alle Spielberichte, die älter sind als 2 Jahre, herauszunehmen.
Vereine dürfen Spielerfotos, insbesondere von Kindern, nur mit Genehmigung online stellen. (Ein Ausschluß aus dem Verein bei fehlendem Einverständnis wäre wohl unerlaubte Diskriminierung)
Und da soll es wirklich so sein, daß jedes Facebook-Kiddy per se das Recht haben soll, über das Bild aller anderen Spieler frei zu verfügen?

Hab mal kurz gegooglet:

Dies scheint meine Einschätzung von §23 zu bestätigen
Zitat:
Spielszene, Wettkampfszene
Werden Spiele oder Wettkämpfe vor Publikum ausgetragen und sind sie ihrem
Charakter nach öffentliche Veranstaltungen, so wird auch hier die Veröffentlichung
von Aufnahmen der Akteure (z.B. Spielszene) regelmäßig zustimmungsfrei sein.
Wichtig ist, dass der Betreffende nicht als Individuum herausgestellt, sondern als
Mitglied der Gruppe oder Teilnehmer der Veranstaltung abgebildet wird. Zulässig sind
deshalb Bilder, die das Geschehen wiedergeben, unzulässig Porträtaufnahmen von
Teilnehmern. Zu berücksichtigen dabei ist in jedem Fall das allgemeine
Persönlichkeitsrecht, das die Veröffentlichung von entstellenden, die Würde der
Person verletzenden Abbildungen (z.B. schwere Verletzung) nicht zulässt.
http://www.sport.kit.edu/foss/downlo...cht_bilder.pdf

Man dürfte beim TT mehrere Tische im Blickfeld haben, aber nicht den Fokus auf einem einzigen Spiel haben.


Hier noch was: http://www.lsb-berlin.net/angebote/v...-eigenen-foto/
Zitat:
Praxishinweis:
Beabsichtigt ein Verein z.B. bei Wettkämpfen / Turnieren Foto- oder Videoaufnahmen zu machen, sollte er in die Ausschreibung einen Hinweis aufnehmen, dass das geplant ist und wer damit nicht einverstanden ist, möchte vor der Veranstaltung seinen Widerspruch anmelden.
http://www.wlsb.de/cms/docs/doc7880.pdf (von Patent- und Rechtsanwalt)
Zitat:
Eine weitere Ausnahme stellen die Personen der relativen Zeitgeschichte dar, die nur für einen kurzen Zeitraum von öffentlichem Interesse sind. Hierzu zählen beispielsweise die Sieger auf dem Siegertreppchen, die zur Dokumentation fotografiert werden. Hier kann von einer solchen abgebildeten Person aber nachträglich noch die Zustimmung verweigert werden, so dass auch hier angeraten wird, die Zustimmung vor Verbreitung und/oder Veröffentlichung einzuholen.
__________________
Ich würde dir ja glauben - wenn du nur Recht hättest.

Geändert von Mulder (16.10.2013 um 19:29 Uhr)
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